vom 1. April 1792.
(Schlözer's Staats-Anzeigen, Heft 69, Seite 125.)
Sermus haben geruhet, den schon vorhin, durch öffentliche Anschläge publizirten höchsten Befel, daß Höchstdenenselben niemand nachlaufen, und einer unmittelbaren Behelligung sich unterfangen solle, dahin zu erstrecken, daß schärfest und nachdrücklichst allen Civil- und Militär-Personen, so in herrschaftlichen Diensten stehen, angedeutet werde, daß der Erste, so sich unterstehen möchte, Höchstdenenselben nachzulaufen, nicht allein seines Dienstes verlustig seyn, sondern auch bestraft werden, und die Familien, so solche angehören, responsabel seyn, und sich an solche gehalten, auch am Ersten, wenn solche Befele und Warnungen nicht helfen, ein hartes Exempel statuirt werden soll. Wornach &c.
XVI.
Der Fürst von Anhalt-Zerbst an Sir Joseph Yorke.
(Wörtlich.)
(S.P.O. Holland, Vol. 601.)
Le 29e. Avril 1777.
Votre Excellence,
Toujours sous le Secret.