Zu V. 97. Die Brautkammer war in den Ritterburgen das oberste Gemach der Warte.

Zu V. 104. Tambura ist eine Art dünnbäuchiger, schmalhalsiger Mandolinen mit 4–6 Stahlsaiten bespannt.

Zu V. 115. Er gibt ihr den achten Teil seines eigenen Besitzes, das der Mann im Falle einer Ehescheidung der Frau auszahlen muss.

Zu V. 126. Männer küssen einander auf die Stirne zwischen die Augenbrauen.

Zu V. 181. Im Karst findet man äusserst selten Quellwasser. Die Karstbewohner trinken fast ausschliesslich Regenwasser aus Zisternen.

Zu V. 186 ff. Derartige Gelübde gelobt jeder Räuber, so z. B. ist ein allgemeines Räubergelübde, keine Frauen noch Kinder zu töten oder Mädchen zu vergewaltigen.

Zu V. 210. Buckeln, faustgrosse, geplättete Knöpfe auf dem Wams.

Zu V. 230. Kolben, d. h. den Streitkolben, der mit hervorstehenden, scharfen Spitzen versehen war.

Zu V. 271. Halil der Falke, der Bruder Mustapha Hrnjica’s (Hasenscharte), des Herrn von der Burg Kladuša, unweit Udbina.

Zu V. 273. Über die Wahlbrüderschaft bei den Südslaven, vrgl. »Sitte und Brauch der Südslaven« von Krauss, Wien 1885, Cap. XXX.