65 Nach Lappenberg n. 45 hatte das Kontor drei Klerks. Aus den Hanserezessen und hansischen Urkundenbüchern können wir aber immer nur zwei Sekretäre zu gleicher Zeit nachweisen. Siehe die Liste der Sekretäre auf S. 191 f.
66 Lappenberg n. 45, Hans. U. B. IX n. 439 §§ 8, 12, 59-62, 84, 88, 113, 119, 120, 540 §§ 39, 40, 45, 638 §§ 5, 6, 10, 64, 83, HR. II 7 n. 341, III 1 n. 347.
67 Als "des ghemeinen copmans overste alderman van al Engellant" unterzeichnete 1383 Walworth einen Beschluß des Kaufmanns. Das Londoner Kontor nannte ihn 1385 "unse overste alderman". Hans. U. B. IV. n. 768, 835, VIII n. 43, 534, IX n. 105 §§ 16, 23, 490 (S. 347), HR. II 3 n. 649 § 13. Die Übereinkunft von 1282 ging zwar ursprünglich allein die hansische Niederlassung in London an; aber da der englische Ältermann auch den Titel "oberster Ältermann" führte, und besonders da seine Tätigkeit als Justiziar sich auf alle hansischen Kaufleute in England erstreckte, so glaube ich, daß Wirrer S. 493 unrecht hat, die Befugnisse des englischen Ältermanns auf das Londoner Kontor zu beschränken. Richtig ist dagegen, daß es nur einen englischen Ältermann mit dem Sitz in London gab.
68 Die Annahme, daß erst seit 1282 die Kaufleute von der Gildhalle einen Londoner Bürger zum Ältermann wählten, ist, wie ich glaube S. 177 Anm. 3 gezeigt zu haben, nicht richtig. Anders Lappenberg S. 18 f., Wirrer S. 489 ff., Daenell I S. 57. — Erst seit den achtziger Jahren des 14. Jahrhunderts läßt sich mit Sicherheit nachweisen, daß in London der "hansische" und der "englische" Ältermann nebeneinander bestanden. 1383 unterzeichneten eine Verordnung des Kaufmanns die Älterleute der hansischen Niederlassungen zu London, Boston, Yarmouth und Hull und William Walworth als oberster Ältermann des gemeinen Kaufmanns. Hans. U. B. IV n. 768. Es ist anzunehmen, daß auch der unmittelbare Vorgänger von Walworth, der 1381 als verstorben bezeichnete Londoner Alderman Aubrei, und vielleicht auch der in den vierziger Jahren mehrfach als Ältermann der Deutschen Hanse bezeugte Londoner Mayor Johann Hamond "englische" Älterleute waren. Hans. U. B. III n. 42, 78, IV n. 709. Daraus würde folgen, daß die hansischen Kaufleute unter Eduard III., vielleicht schon in der ersten Hälfte seiner Regierung, in London und anderwärts begonnen haben, Älterleute zu wählen, die nicht englische Bürger waren. Diese waren seitdem die eigentlichen Leiter der Niederlassungen. Daneben wählten aber die Hansen weiter einen Londoner Bürger zum Ältermann.
69 Es scheint damals die Anschauung bestanden zu haben, daß der englische Ältermann nur aus den Londoner Aldermen genommen werden dürfe. So erklärten die Dinanter 1465 dem Markgrafen Markus von Baden: des 24 personnes nommes aldersman, lesquelx ont la gouverne de la cite de Londres, puellent les dis de la Hanse esliere et instituer ung diceux, lequel fait seriment outre et aveuc les privileges, quilz saielles du roy, deulx sourtenir leurz ditez franchiesez, qui sont grandes en pleuseurs cas. Hans. U. B. IX n. 172.
70 Hans. U. B. I n. 902, VI n. 658, VIII n. 892.
71 Heinrich Frowik wurde 1442 zum Ältermann gewählt, wird 1457 in einem Beschluß des Kaufmanns als Ältermann erwähnt; 1460 starb er. Hans. U. B. VIII n. 534, 892, Lappenberg S. 157. Siehe die Liste der englischen Älterleute und Justiziare auf S. 192.