Erst Anfang Oktober, als der Vertrag mit den Preußen schon abgeschlossen war, begannen die Engländer die Verhandlungen mit den übrigen Hansestädten und forderten vor allem Ersatz für den Schaden, den ihnen die Vitalienbrüder in den neunziger Jahren zugefügt hatten. Als die Rostocker und Wismarer es ablehnten, für die Untaten der Vitalienbrüder aufzukommen, trugen die Engländer kein Bedenken, ihren Schaden, den sie auf 32400 Nobel angaben, auf die Forderung der Hansestädte anzurechnen. Statt 32016 Nobel erhielten jene nur 1372[60].

Der Ausgang des Streits war für die Hanse nicht rühmlich. Sie verdankte ihre Niederlage der egoistischen Politik der Preußen. Sicherlich hätten die Städte mehr erreicht, wenn die Preußen zu ihnen gehalten hätten. Das Brügger Kontor klagte später noch wiederholt über das bundbrüchige Verhalten der preußischen Städte. Hätte man, so schrieb es, das Verkehrsverbot beachtet, und wäre man bei den Verhandlungen einig geblieben, so hätte in kurzer Zeit England nachgeben müssen. Denn ohne die hansischen Waren könne es nicht leben, während die Hansestädte die Engländer und ihr Tuch leicht entbehren könnten[61]. Es ist aber auch sehr wahrscheinlich, daß die Kämpfe, die sich seit dem Anfange des 15. Jahrhunderts in Lübeck zwischen dem Rat und der Gemeinde abspielten, auf die Politik der Hanse und besonders ihres Hauptes lähmend eingewirkt haben[62].

Nachdem im nächsten Jahre die Abmachungen allseits bestätigt worden waren[63], mußte für die preußischen Städte die nächste Aufgabe sein, die Auszahlung der versprochenen Entschädigungsgelder zu erlangen. Die Engländer machten keine Anstalten, ihren eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Ein preußischer Bote, der Ende 1408 nach England geschickt wurde, erreichte nichts[64]. Erst als die Teurung, die in den Jahren 1408 und 1409 Westeuropa heimsuchte und auch auf England schwer lastete, allen von neuem zum Bewußtsein gebracht hatte, wie sehr sie auf die preußische Getreideeinfuhr angewiesen waren, zeigte sich der König den preußischen Forderungen gefügiger. Er forderte im März 1409 den Hochmeister auf, mit ihm einen ewigen Freundschaftsbund zu schließen[65]. Die Preußen nahmen den Vorschlag an und schickten im Sommer zwei Gesandte nach England[66]. Nachdem diese die Entschädigungsfrage geregelt und die Auszahlung eines Sechstels der versprochenen Summe erlangt hatten[67], schlossen sie am 4. Dezember mit den englischen Unterhändlern einen Handelsvertrag ab, der den Preußen eine weitere Entschädigung von 5273 Nobeln, den Engländern eine solche von 200 Nobeln brachte[68]. Beide Länder gestanden sich ferner wie 1388 und 1405 gegenseitig freien Verkehr und Handel nach Kaufmannssitte zu[69].

Wenn wir den Vertrag richtig beurteilen wollen, müssen wir besonders das ins Auge fassen, was er den Engländern nicht gab. Die Erfahrung hatte die Engländer gelehrt, daß solche allgemein gehaltenen Bestimmungen eines Vertrages die preußischen Städte nicht hinderten, den fremden Verkehr in ihrem Lande willkürlich zu beschränken. Sie verlangten deshalb für ihren Handel in Preußen und Livland Privilegien nach dem Vorbilde der hansischen[70]. Ihre Forderung fand in der gesamten Hanse energischen Widerstand. Das Brügger Kontor schrieb, eher solle man den Verkehr mit England ganz abbrechen, als den englischen Kaufleuten Privilegien bewilligen, die der Verderb des gemeinen Kaufmanns seien. Einmütig wandten sich die wendischen, preußischen und livländischen Städte gegen die englische Forderung. Die Preußen erklärten, soviel an ihnen liege, verhindern zu wollen, daß den Engländern nachgegeben werde[71]. Es gelang den englischen Kaufleuten nicht, ihre Forderung durchzusetzen. Der Vertrag wurde abgeschlossen, ohne daß den Engländern Privilegien von den Preußen zugestanden wurden. Wir müssen dies durchaus als einen Sieg der Preußen bezeichnen. Während sie wieder in den Genuß ihrer Privilegien eintraten, blieb die Grundlage des englischen Handels in den Ostseeländern so schwankend wie früher.


FUSSNOTEN ZU KAPITEL 4 — CHAPTER 4 FOOTNOTES

1 HR. I 4 n. 397 § 8, 537 §§ 2-6, 5 n. 100 § 4, 101 §§ 2, 3, vgl. Hirsch S. 100.

2 Sattler, Handelsrechnungen S. 28, 117, 118.

3 HR. I 4 n. 432. Sattler, Handelsrechnungen S. 24, 25, 120, 165, 166, 201, 269. Das Tuch war unter den englischen Handelsartikeln für den Orden der wichtigste. Sattler, Handelsrechnungen S. 16, 30, 37, 39, 40-45, 55, 114, 123, 124, 140, 169, 204, 254.

4 HR. I 4 n. 360 § 4.