Noch während sich diese Kämpfe in den niederländischen Gewässern abspielten, knüpfte Eduard ganz insgeheim durch seine Gesandten, welche sich im Frühjahr 1472 am burgundischen Hofe aufhielten, Verhandlungen mit dem Brügger Kontor an. Weite Kreise in England wünschten dringend die Wiederherstellung des Friedens. Gegen London, das jeglichem Entgegenkommen immer noch abgeneigt war, hatte sich unter den Großen und auch unter den Kaufleuten eine Partei gebildet, die den König drängte, die Verhandlungen zu eröffnen[50]. Auch gewichtige Gründe der äußeren Politik sprachen für die Beilegung des Zwistes. Die Grundlage der englischen Politik war nach Eduards Rückkehr noch mehr als vorher das Bündnis mit Burgund. Karl der Kühne forderte aber nach wie vor die Einstellung der Feindseligkeiten, die seinen Plänen hinderlich waren. Denn der englische Bundesgenosse mußte, sollte er für ihn von Wert sein, die Hände frei haben. Andrerseits wollte er auch mit der Hanse Frieden halten und wünschte im Interesse des Handels seines Landes, daß die hansischen Auslieger möglichst bald wieder von der See verschwänden. Deshalb hatte er schon vor Ausbruch des Krieges beiden Parteien angeboten, durch seinen Schiedsspruch ihren Streit zu entscheiden, und hatte im Winter 1471 nochmals den Versuch gemacht zu vermitteln[51].

Die Versammlung der wendischen Städte, die im Juli zu Lübeck tagte, erklärte sich bereit, die englischen Anträge anzunehmen und am 1. Mai 1473 eine Tagfahrt abzuhalten. Die Städte wollten aber vor Beginn der Verhandlungen mit England keinen Stillstand schließen[52]. Der Kriegszustand dauerte noch bis in den Sommer 1473. Danzig und Lübeck beteiligten sich zwar nicht mehr an den kriegerischen Aktionen, aber die hamburgischen Auslieger und das große Krawel, das Danzig an einige seiner Bürger verkauft hatte, und das jetzt unter dem Befehl des bekannten und gefürchteten Seehelden Paul Beneke stand[53], hielten den englischen und neutralen Handel in der Nordsee und im Kanal noch fast ein ganzes Jahr in Atem. Erst der Abschluß des Waffenstillstandes, der am 25. Juni 1473 erfolgte, setzte ihrer erfolgreichen Tätigkeit ein Ziel. Die hansischen Auslieger, welche den Ruhm der deutschen Seetüchtigkeit herrlich bewährt und den deutschen Namen noch einmal bei allen Völkern des Westens gefürchtet gemacht hatten, wurden von ihren Städten zurückgerufen[54].

Nach kurzen Vorverhandlungen, die vom Brügger Kontor geführt worden waren, begannen im Juli 1473 in Utrecht die bedeutungsvollen Beratungen zwischen der Hanse und England. Als Vertreter der Städte waren nach den Festsetzungen der lübischen Märzversammlung Lübeck, Hamburg, Danzig, Dortmund, Münster, Deventer, Bremen und außerdem noch Kampen erschienen[55]. Auch die drei hansischen Kontore zu Brügge, London und Bergen waren vertreten. Von der Gegenseite hatten sich Gesandte des englischen Königs, der Herzöge von Burgund und Bretagne, des Herrn von Bergen op Zoom, der Lande Holland, Seeland und Friesland, der Städte Antwerpen, Mecheln, Dinant und Köln eingefunden[56]. Sie alle wünschten, mit der Hanse wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Die Hanse stand durchaus im Mittelpunkt des Kongresses, welcher beinahe ein Jahr hindurch in der alten Bischofsstadt Utrecht tagte. Sie war sich ihrer glänzenden Stellung wohl bewußt und wollte nicht ohne Entschädigung für die langen Kriegsmühen Frieden schließen. Mit einer bewundernswerten Zähigkeit verfochten die städtischen Ratssendeboten ihre Forderungen, so daß die englischen Gesandten am Schluß erklärten, sie wollten lieber mit allen Fürsten der Welt verhandeln als mit hansischen Vertretern[57].

Da Eduard IV. von vornherein gewillt war, Frieden zu schließen[58], konnte es sich bei den Beratungen nur darum handeln, die hansischen Bedingungen in eine für England annehmbare Form zu fassen. Dazu waren dreimalige wochenlange Verhandlungen nötig. Die Hansen setzten die drei Hauptforderungen, die sie beim Beginn der Tagfahrt aufgestellt hatten, Schadenersatz, Aufhebung des Urteils und Bestätigung der Privilegien[59], wenn auch nicht in der zuerst von ihnen verlangten Form, so doch in der Sache durch. Schritt für Schritt wichen die englischen Unterhändler zurück. Zuerst willigten sie in die Wiederverleihung der ihrer Meinung nach durch den Krieg verwirkten Privilegien. Dann gestanden sie anstatt des vollen Ersatzes des Schadens eine angemessene Entschädigung zu, und schließlich erklärten sie sich auch bereit, wenigstens die Rechtskraft des 1468 gegen die hansischen Kaufleute gefällten Urteils aufzuheben und alle Prozesse gegen die Hansen niederzuschlagen[60].

Hatten sich beide Parteien hierüber verhältnismäßig schnell geeinigt, so machte es der Hanse einige Schwierigkeiten, ihre andern Forderungen, von denen die Preisgabe der Kölner für England die härteste war[61], durchzusetzen. Die englischen Gesandten wollten nach der Bewilligung jener drei genannten Punkte zu weiteren Zugeständnissen nicht bevollmächtigt sein; die Verhandlungen mußten, zumal auch die Hansen die Bestätigung aller Abmachungen durch das Parlament forderten, Ende Juli abgebrochen werden[62]. Als sie im September wiederaufgenommen wurden, suchten die Engländer die Hansen durch Ausflüchte hinzuhalten. Aber die Drohung dieser, sofort abzureisen, und die Nachricht von der hansisch-französischen Einigung, von der die Engländer eine ungünstige Einwirkung auf den Fortgang ihrer Verhandlungen befürchteten[63], ließen es ihnen ratsam erscheinen, ihren Widerspruch gegen die Wiederaufnahme der Beratungen fallen zu lassen. Am 19. September wurde zwischen den hansischen und englischen Vertretern ein Vertrag abgeschlossen, der den Waffenstillstand bis zum 1. März 1474 verlängerte. In der Zwischenzeit sollte die Übereinkunft, die in der Hauptsache die hansischen Forderungen bewilligte, vom Parlament bestätigt werden[64].

Die Kölner bemühten sich vergeblich, die Einigung zwischen der Hanse und England, die auf ihre Kosten geschehen sollte, zu hintertreiben. Ihre Versuche, sich in England unter den Tuchmachern eine Partei zu bilden, die ihre Sache im Parlament führte, mißglückten. Die große Mehrheit des Landes und auch Londons zog den Frieden mit der Hanse vor. Das Parlament trat der Politik seines Königs bei und bestätigte in einer Akte die Abmachungen vom September[65]. Ebenso bewilligte auch Eduard alle hansischen Forderungen. Nur in einem Punkte wollte er den Vertrag nicht ratifizieren. Wenn er schon die Kölner preisgab, so sträubte er sich doch dagegen, seine Niederlage in dem Vertrage einzugestehen. Er gab seinen Gesandten den strikten Befehl, die Änderung des die Kölner betreffenden Artikels zu verlangen, da die ausdrückliche Nennung der befreundeten Stadt seine Ehre verletze[66].

Die Hanse war klug genug, diesem Wunsche des Königs Rechnung zu tragen. Der Vertrag, der aus den Beratungen im Februar hervorging, enthielt nur die allgemeine Bestimmung, daß der Ausschluß aus der Hanse auch den aus den hansischen Privilegien in England nach sich ziehen sollte. Aber in einem Nebenvertrage, der über die Anwendung einzelner Artikel nähere Erklärungen gab, wurde bestimmt, daß vom 1. August ab den Kölnern die hansischen Freiheiten entzogen werden sollten[67].

Am 24. Februar 1474 erreichten die langwierigen Verhandlungen ihr Ende. Vier Tage später wurden die Originale des Friedensvertrages verlesen und von den Gesandten unterschrieben[68]. Die Übereinkunft brachte der Hanse die Aufhebung der Rechtskraft des Urteils, die Niederschlagung aller Prozesse wegen der Wegnahme von englischen Schiffen und Gütern und vor allem die uneingeschränkte Anerkennung ihrer Privilegien. Mit Recht konnte Lübeck sagen, daß der Bestand der Freiheiten gefestigter sei als je zuvor[69]. Deren Bestätigung durch eine Parlamentsakte war ein großer Erfolg der hansischen Politik. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Stellung der hansischen Kaufleute war ferner die Überlassung der Stalhöfe zu London und Boston und eines für den Handel bequem gelegenen Hauses in Lynn zu dauerndem Eigentum an die Hanse. Sie selbst hielt dieses Zugeständnis für so wertvoll, daß sie um seinetwillen ihre Schadenersatzansprüche von 25 000 £ auf 10 000 £ heruntersetzte. Diese Summe sollte durch den Erlaß gewisser Zölle, welche die Kaufleute bei der Ein- und Ausfuhr bezahlen mußten, in den nächsten Jahren gedeckt werden. Außerdem machten die Engländer noch eine Reihe wichtiger Zugeständnisse, darunter die Anerkennung der Abmachungen durch London, die Erneuerung der alten zwischen London und den hansischen Kaufleuten geschlossenen Verträge, die Wiedereinsetzung der Kaufleute in die Bewachung des Bischofstors, die Abstellung der hansischen Klagen über saumselige Rechtspflege, über falsches Wiegen, über Bedrückungen durch Zollbeamte.

Der vollständige Sieg und der glänzende Erfolg, den die lübische Politik in Utrecht errang[70], wird durch eine Betrachtung der Gegenleistungen, zu denen sich die Hanse bequemte, noch klarer. Von den großen Forderungen der englischen Kaufleute, die in den vierziger Jahren den eigentlichen Anlaß zu dem jahrzehntelangen Ringen zwischen der Hanse und England gebildet hatten, war nichts übrig geblieben. Die Engländer mußten sich damit begnügen, daß ihnen von der Hanse die Freiheiten zugesichert wurden, die sie vor dem Kriege besessen hatten[71], und daß dieses Zugeständnis in dem Friedensinstrument durch die Aufnahme der den englischen Handel in Preußen und den übrigen Hansestädten betreffenden Bestimmungen aus dem Vertrage von 1437 festgelegt wurde[72].

Obwohl diese Artikel, wie die Vergangenheit gezeigt hatte, wegen ihrer unklaren Fassung ziemlich wertlos waren, so drohte doch an ihnen beinahe der ganze Friede zu scheitern. Die englischen Gesandten bestanden nämlich hartnäckig auf ihrer Aufnahme und wollten nur unter dieser Bedingung den Abschluß vollziehen[73]. Ebenso bestimmt lehnte aber Danzig die Annahme dieser Paragraphen ab, auf Grund deren, wie es meinte, die englischen Kaufleute den Handel mit Russen, Polen und Litauern verlangen könnten[74]. Die Städte bemühten sich vergeblich, diese Einwendungen durch den Hinweis auf die früheren Verträge und durch die Hinzufügung einer Klausel, die besagte, daß der Kaufmann an einem fremden Orte an Rechten hinter dem Bürger zurückstehen solle[75], zu entkräften. Auch die Erklärungen der englischen Gesandten, daß Danzig die Artikel nach seiner alten Gewohnheit interpretieren könne[76], und daß sie für ihre Kaufleute nur die Freiheiten verlangten, die diese in Preußen vor Beginn der Fehde besessen hätten[77], vermochten Danzig nicht umzustimmen. Es hielt seinen Protest aufrecht und lehnte die geforderte Besiegelung des Vertrages ab[78].