Infolgedessen sah sich Lübeck genötigt, die Auswechselung der Bestätigungsurkunden, die vertragsmäßig am 1. August erfolgen sollte, zu verschieben[79]. Da dadurch auch die Freigabe der Fahrt nach England nicht möglich wurde, mochte Lübeck hoffen, daß Danzig, dem an der Eröffnung des Handelsverkehrs so viel lag, daß es schon vor dem 1. August Schiffe nach England abgeschickt hatte[80], diesem Druck bald nachgeben werde. Aber es vergingen noch fast zwei Jahre, ehe Danzig den Vertrag annahm. Es machte den Vorbehalt, daß die Engländer nur dieselben Handelsfreiheiten wie die nichtpreußischen Hansen genießen und die Zölle und Abgaben wie die auswärtigen Kaufleute bezahlen sollten[81].

Außer Danzig zögerte noch eine ganze Reihe anderer Städte mit dem Beitritt zum Vertrage. Während von den süderseeischen, westfälischen und wendischen Städten die Zustimmungserklärungen im Laufe des Sommers 1474 einliefen, konnten die sächsischen und pommerschen Städte nur schwer zur Anerkennung der Übereinkunft bewogen werden[82]. Die livländischen Städte trugen Bedenken, weil sie den Engländern den Zutritt zu ihren Gebieten nicht gestatten wollten[83]. Auch Kolberg lehnte den Frieden ab wegen der Verluste, welche die Engländer seinen Bürgern zugefügt, und für die es eine genügende Entschädigung nicht hatte erlangen können[84]. Die Städte, die dem Vertrage nicht beitraten, traf nach den Abmachungen der Ausschluß aus den hansischen Privilegien in England.

Die Langsamkeit der Anerkennung des Vertrages durch die Städte hatte zur Folge, daß in England die Vertragsbestimmungen nicht ausgeführt werden konnten. Erst im Herbst 1474 fanden sich die hansischen Vertreter, die von den Städten mit der Übernahme der Stalhöfe beauftragt waren, in London ein und begannen mit dem königlichen Rat die Verhandlungen[85]. Im Frühjahr 1475 waren diese so weit gediehen, daß der König und London den hansischen Kaufleuten die Stalhöfe zu London, Boston und Lynn zu dauerndem Eigentum übergeben konnten[86]. Ebenso wurden die anderen Bestimmungen des Friedens in Kraft gesetzt. London erkannte die hansischen Freiheiten an und erneuerte die alten Urkunden, welche es 1282, 1369, 1418 und 1427 den Kaufleuten von der Gildhalle gegeben hatte. Eduard IV. bestätigte den Hansen das Privileg Richards II. von 1377 und ließ am 31. Oktober den Frieden in London feierlich bekannt machen. Ferner gestattete er den Kaufleuten, die Kustumen und Subsidien bis zum Betrage von 10 000 £ als Entschädigung zurückzubehalten[87].

Im Sommer 1475 wurde das Kontor zu London wiederhergestellt und von den Kaufleuten ein neuer Vorstand gewählt[88]. Die Statuten des Kontors wurden von den Städten in Utrecht 1474 und auf den beiden großen Hansetagen des Jahres 1476 zu Lübeck und Bremen sorgfältig durchgesehen und einige wichtige neue Verfügungen getroffen. Der Vorstand sollte in Zukunft aus den drei Dritteln gleichmäßig genommen werden[89]. Die Kaufleute, welche in den letzten Jahren gegen die Gebote der Städte verstoßen hatten, wurden für immer von der Wahl in den Rat ausgeschlossen. Bei Verlust der Hanse wurde verboten, gegen einen Hansen vor einer anderen Instanz als vor den Städten Klage zu erheben[90]. Andere Bestimmungen betrafen die Schoßzahlung, das Verhältnis des Londoner Kontors zu den anderen Niederlassungen, das Wohnen auf dem Stalhof, das Vermieten der Kammern, die Führung eines eignen Siegels durch das Kontor[91]. Die Bitte der Kaufleute, ihnen ein Wasserrecht zu geben, damit sie die Streitigkeiten der Schiffer und des Schiffsvolks entscheiden könnten, konnten die Städte nicht erfüllen, da es kein allgemein anerkanntes Wasserrecht gab. Sie wiesen die Kaufleute an das Brügger Kontor, welches ihnen seine Bestimmungen mitteilen sollte[92].

Die Hansetage zu Lübeck und Bremen brachten die Wiederaufnahme Kölns in die Hanse. Nachdem seine Sonderpolitik in England und Flandern zu keinem Ergebnis geführt hatte, blieb ihm nichts anderes übrig als den Anschluß an die Hanse wieder zu suchen und sich ihren Forderungen zu unterwerfen. Wir wollen hier nur die Vertragsbestimmungen erwähnen, die Kölns Verhältnis zum Londoner Kontor betrafen. Die Kölner mußten sich verpflichten, dem Kontor die Privilegien, Register, Rechnungsbücher und Kleinodien, die sie 1468 an sich genommen hatten, zurückzugeben. Ihre Kaufleute sollten in England bis zu einer Summe von 250 £ an das Kontor doppelten Schoß zahlen und Gehorsam gegen die Älterleute und die Satzungen des Kaufmanns versprechen. Dafür wurden sie in die Rechte und Freiheiten der Hanse wiederaufgenommen und dem Kontor befohlen, ihnen den Zutritt zum Stalhof nicht mehr zu verwehren[93].

Das Londoner Kontor widersetzte sich der Ausführung der Übereinkunft und verweigerte den Kölner Kaufleuten nach wie vor die Aufnahme[94]. Die Städte versuchten nochmals zu vermitteln. Auf ihre Veranlassung verhandelten 1477 auf dem Antwerpener Pfingstmarkt Vertreter des Kontors und Kölns über die Beilegung des Zwistes. Die Verhandlungen führten aber zu keinem Resultat[95]. Um die Zulassung seiner Kaufleute zum Kontor zu erlangen, mußte Köln schließlich allen Forderungen nachgeben. Am 11. November 1478 wurde zwischen ihm und dem Kontor Frieden geschlossen. Für die Aufnahme seiner Kaufleute mußte es dem Kontor noch eine Entschädigung von 150 £ zahlen[96]. Von einer Aussöhnung mit Gerhard von Wesel, dem Führer Kölns in der Zeit der Trennung, wollten aber die hansischen Kaufleute auch jetzt nichts wissen. Er blieb vom Genuß der Privilegien in England ausgeschlossen. Erst im nächsten Jahre brachten die Städte hier eine Einigung zustande[97].

Das letzte Jahrzehnt der Regierung Eduards IV. verlief ohne wesentliche Störungen der hansisch-englischen Beziehungen. Eduard IV. schützte Handel und Schiffahrt vor den Übergriffen und Gewalttaten der englischen Piraten und sorgte für die Beobachtung des Vertrages und der hansischen Privilegien[98].

Den englischen Kaufleuten war es nicht gelungen, ihre hansischen Konkurrenten vom heimischen Markte zu verdrängen; die Hanse konnte vielmehr 1474 ihre kommerzielle Stellung in England neu befestigen. Nach dem Abschluß des Friedens erholte sich ihr Handel bald von den Wunden, welche ihm die lange Kriegszeit geschlagen hatte. Wenn wir auch über seine Größe im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts wenig unterrichtet sind, so ist doch unverkennbar, daß diese Jahre des Friedens für den hansischen Handel in England eine Zeit des Aufschwungs waren. Im Sommer 1475 zahlten die hansischen Kaufleute in London für ihre Ein- und Ausfuhr nur 130 £ Zoll, vom Juli 1478 bis zum September 1479 aber von der Ausfuhr allein schon 782 £ und vier Jahre später sogar 957 £ Zoll. Ihre Tuchausfuhr, welche 1422 4464 Stück und 1461 6159 Stück betragen hatte, stieg bis 1500 auf 21 389 Stück[99].

Die Hansen besorgten ferner wieder fast ausschließlich die Einfuhr der wichtigen Rohstoffe aus dem östlichen Europa. Der englische Aktivhandel nach Preußen war lange nicht mehr so umfangreich wie vor fünfzig Jahren[100]. Sein Rückgang war vor allem eine Folge der häufigen Streitigkeiten mit Dänemark, welche den englischen Kaufleuten in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts den Zugang zur Ostsee fast dauernd verschlossen[101]. Auch die Loslösung Danzigs vom Orden war nicht ohne Einfluß auf den englischen Handel. Während früher der Hochmeister wiederholt zugunsten der auswärtigen Kaufleute eingegriffen hatte, unterwarf seit dem Ordenskrieg Danzig, das 1457 vom polnischen König die vollkommene Landeshoheit in allen Verkehrs-, Schiffahrts- und Handelsangelegenheiten erhalten hatte[102], die fremden Kaufleute ohne Ausnahme einer strengen Gästepolitik Die Vergünstigungen, welche den Engländern früher zuweilen zugestanden waren, wurden beseitigt und ihnen nur die Freiheiten gelassen, welche die nichtpreußischen Hansen besaßen. Danzig verbot den englischen Kaufleuten den Handel untereinander und mit den anderen Gästen; nur der Verkehr mit den Bürgern preußischer Städte blieb ihnen gestattet. Ihr Handel war aber nicht bloß auf den Ankunftshafen beschränkt, sie durften mit ihren Waren auch die preußischen Landstädte aufsuchen. Thorn und Elbing wachten streng darüber, daß jenen dieses Recht nicht verkürzt und sie an dem freien Umherziehen im Lande von Danzig nicht gehindert würden[103].

Die englischen Kaufleute versuchten im 15. Jahrhundert in Livland festen Fuß zu fassen, um von dort mit den Russen in unmittelbaren Handelsverkehr treten zu können. Sie erhoben wiederholt die Forderung, daß die Städte ihnen in Riga, Dorpat, Pernau und Reval Privilegien gewähren sollten. Doch gelang es den Hansen, jene aus diesen Gebieten fast vollständig fernzuhalten und ihr Handelsmonopol zu behaupten. Die Engländer durften nur die Städte an der Küste als Schiffer aufsuchen, aber weder mit den Deutschen noch mit den Russen Handel treiben. Ins Innere des Landes vorzudringen, war ihnen streng verboten. Die Einfuhr des englischen Tuchs suchten die Städte gleichfalls zu hindern. Sie untersagten, das Tuch nach Nowgorod zu bringen oder an Russen zu verkaufen. Auch nach dem Frieden von 1474 blieb den Engländern der Besuch Livlands verboten, obwohl ihre Gesandten in Utrecht die Forderung, den Verkehr freizugeben, erneuert hatten. Die livländischen Städte lehnten, wie wir sahen, sogar die Besiegelung des Vertrages ab, um die Engländer nicht zulassen zu müssen[104].