[666] Post. Geschlechtsgenossenschaft. S. 72.
[667] Lippert. A. a. O. S. 113.
[668] Dargun. A. a. O. S. 151–152.
[669] Fünf solcher Fälle sind erzählt im: Ausland 1861, S. 2018–2020: Im März 1766 verkaufte der Zimmermann Higginson aus Southwark seine Gattin an einen Zunftgenossen. Im Sommer 1767 ward eine Frau für fünf Schilling drei Pence und eine Gallone Bier verkauft; im August 1773 eine in Birmingham für gar bloss einen Schilling (50 Pf. Reichswährung). Am 8. Juli 1805 verkaufte ein Bursche in Tuxford seine Frau und ihr Kind für fünf Schillinge auf offenem Marktplatz, die Frau mit einem Strick um den Hals; 1807 wollte ein gewisser John Lupton aus Linton in der Nähe von Cambridge die Frau Richard Waddiloves, Wirtes in Grassington, kaufen und erbot sich bis auf 100 Guineen zu gehen. Man weiss aber noch von weiteren Fällen. Im Jahre 1815 verkaufte ein Mann sein Weib auf offenem Markt zu Pontrefact an den Meistbietenden gegen das Gebot von einem halben Pfund Sterling (zehn Mark). Im Jahre 1820 brachte ein „anständig aussehender“ Mann seine Frau auf den Rindermarkt zu Canterbury, und da der Marktmeister sich weigerte, sie an einen Pfahl zu binden, mietete er einen Verschlag und verkaufte sie kurz darauf an einen Städter für fünf Schillinge. 1822 verkaufte ein Thomas Jones seine Frau nach dreiwöchentlicher Ehe für drei Pfennige mit dem Vorbehalte, dass der Käufer sie nach drei Wochen zurückgeben könne, wenn ihn der Handel reue; 1832 liess ein Kleinpächter, Joseph Thompson, bei Carlisle einen Ausscheller verkünden, dass ein Mann seine Frau am 7. April um zwölf Uhr Mittags auf dem Markte verkaufen wolle. Die Frau stellte sich auf einen hohen eichenen Stuhl, mit einem Strohstricke um den Hals, und von einem grossen Kreise ihrer Freunde und Verwandten umgeben. Sie wurde für ein Pferd und einen Neufundländer losgeschlagen. Im Jahre 1834 kam auf gleiche Weise ein Verkauf in Birmingham zu stande. Im Jahre 1858 bediente sich ein Bierwirt zu Little Horton bei Bradford dieses billigen Scheidungsmittels und liess, um sicher zu gehen, den Verkauf gleichfalls mit der Schelle bekannt machen. Ja, 1877 wurde ein Weib für 40 Pfund Sterling verkauft und dieser Kauf unter Zahlung der Summe vor Notar und Zeugen bekräftigt. Am 31. Mai 1881 endlich beschäftigte sich sogar das britische Unterhaus mit einem Prozesse in Sheffield, woraus es sich ergeben, dass ein Mann seine Frau einem andern verheirateten Manne für ein Quart Bier verkauft habe. In den Hüttenbezirken Englands sind in der Zeit von 1877–1881 fünf derartige Fälle bekannt geworden und man darf annehmen, dass sie sich noch öfter zu ereignen pflegen. Kenner der Verhältnisse jener Gegenden behaupten, dass der Preis eines Weibes bei solch öffentlichen Verkäufen oft 50 Pfennige und ein Abendbrot betrage, und es wird ferner erzählt, dass der Verkauf oft öffentlich und mit dem vollen Einverständnis der nächstbeteiligten Personen stattfinde, ja, dass in solchen Fällen, um dem Vertrage Ansehen zu geben, ein Halfter um das Genick der Frau gelegt werde, den ihr der Meistbietende später abnimmt. Wiederholt hat dieser naive Rechtsirrtum die Vertragschliessenden vor den Richter gebracht.
[670] Ausland 1867. S. 89.
[671] In der Kanzlei eines dortigen Notars erschienen nämlich zwei rumänische Landleute aus einer benachbarten Ortschaft in Begleitung einer jungen hübschen Bäuerin. Sie war die Gattin eines der Bauern, welcher sie an seinen Freund verkauft hatte. Letzterer hatte auch bereits eine namhafte Angabe auf sie gegeben. Sie waren alle drei einverstanden und beanspruchten nichts mehr und nichts weniger, als dass der Herr Notar einen regelrechten Kaufvertrag ausfertigen solle. (Echo vom 3. Febr. 1887. Bd. X. S. 149.)
[672] Im Jaroslavischen Gouvernement soll der Brautpreis früher 40 Rubel betragen haben. Und in einem Hochzeitsliede singt das Mädchen:
Handle, handle, Bruder,
Gieb mich nicht billig weg —
Fordre für mich hundert Rubel,