[759] Stade. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 497.

[760] Z. B. Henne-Am Rhyn, Kulturgeschichte des Judentums. S. 69–70 meint: Die dem Mose zugeschriebenen Gesetze gebieten unter ihren ersten und wichtigsten Vorschriften: alles Erstgeborne von Menschen und Vieh solle Jahve gegeben werden. In den älteren Formen dieses Gebotes ist demselben auch gar keine Milderung oder Ausnahme beigefügt. Aus den Worten, mit denen Ezechiel dies bestätigte (20, 25, 26), geht deutlich hervor, dass wenigstens lange Zeit hindurch Jahve alle Erstgeburt ohne Gnade dargebracht werden musste. Das Wort, welches Ezechiel dabei anwendet („hindurchgehen“ d. h. verbrennen), ist dasselbe, welches die Bibel regelmässig von den Molochsopfern gebraucht. Zu einer uns unbekannten Zeit nun scheint dieses „Hindurchgehen“ der Erstgeburt (durch das Feuer), soweit es sich nicht um den Moloch handelte, durch eine später in das Gesetz eingeschaltete Klausel gemildert, d. h. die Lösung der Erstgeburt gestattet worden zu sein. Aber sogar zur Zeit der Propheten im Reiche Juda, nach Israels Untergang, da bereits die „Lösung“ gestattet war, galt es immer noch als besonders verdienstlich, die Erstgeburt dennoch zu opfern (Micha. 6, 7). Dass vollends bis zur Wegführung nach Babylonien Kinder fortwährend geopfert wurden, zwar dem Namen nach dem Moloch, aber auf der nationaljüdischen Opferstätte im Thale Ben Hinnom, geht aus zahlreichen Stellen der Propheten Jeremia und Ezechiel klar genug hervor. Auch Lippert spricht sich dahin aus und alle Versuche, die Semiten von dem Makel des Kindesopfers freizusprechen, können vor einer vorurteilslosen Kritik nicht bestehen.

[761] Ganz unzulänglich däucht mir die Widerlegung dieser Auffassung bei Dr. C. N. Starcke: Die primitive Familie in ihrer Entstehung und Entwicklung. Leipzig 1888. S. 125.

[762] Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 258.

[763] J. J. J. Döllinger. Heidentum und Judentum. Vorhalle zur Geschichte des Christentums. Regensburg 1857. S. 398–399.

[764] Stade. Gesch. d. Volkes Israel. Bd. I. S. 479–480.

[765] Die Dewadaschi der ersten Klasse heiraten nicht und sind auf einen Geliebten aus den zwei ersten Hindukasten beschränkt; jene der zweiten Klasse dürfen sich aber jedem, der zur gleichen oder zu einer höheren Kaste gehört, preisgeben. Man unterscheidet unter diesen Nautsch-Mädchen: Thassi, oder Tanzmädchen, das einer Pagode zugeteilt ist, und: Waschi oder Buhldirne schlechtweg (Ausland 1880. S. 582). Die, welche Tänze und Liebe verkaufen (und fast alle thun es), haben sehr verschiedene Tarife für die beiden verschiedenen Dinge (Mantegazza. Indien. S. 287).

[766] Le Bon. Les civilisations de l’Inde. S. 399.

[767] Es waltet in Abessinien noch eine unglaubliche Lockerheit der geschlechtlichen Sitten, und dies von Alters her. In den Gebieten westlich vom Takazze, in den Provinzen Wogara und Begemeder giebt es fast noch keine „Familie“. Man begattet sich nach Gefallen und trennt sich nach Gutdünken. Das Weib geniesst grosse Freiheit. Zwar wird die Jungfrau zur Ehe gekauft, dann aber steht es ihr frei, den Gatten zu verlassen und die Vorrechte der Witwen oder Geschiedenen zu beanspruchen, welche über sich frei verfügen. Unser Schambegriff ist auch noch nicht vorhanden. Zehn- bis zwölfjährige Mädchen bieten, ohne Anstoss zu erregen, selbst in Gegenwart ihrer Mütter ihre Gunst an, aber niemals umsonst. In Abessinien ist jedermann bereit, dem andern Weiber zu verschaffen; die Mutter führt ihm die Tochter, der Bruder die Schwester zu; Fürsten und Fürstinnen bieten ihm ihre Dienerinnen und Hofdamen an, alles als selbstverständlich. Niemand erblickt darin ein Arges. Priester sind darin nicht strenger als Laien. (Vgl. Combes et Tamisier. Voyage en Abyssinie. Bd. II. S. 108–120.)

[768] Combes et Tamisier. A. a. O. S. 116–119.