Auf dieser Stufe, wo die Sonderfamilie schon in voller Kraft besteht, aber Spuren der Sippe noch nicht gänzlich erloschen sind, bewegen sich z. B. die heutigen Osseten im Kaukasus. Diese wohnen noch in sehr grossen, aus alten Zeiten stammenden Gebäuden (Galuan) beisammen, und das Haupt des Galuan ist der Älteste der Sippe.[1141] Darin giebt es aber schon Sonderfamilien und in diesen ist wieder der Vater das Haupt und unbedingter Eigentümer sämtlicher Güter. Das Recht, über das Ganze zu verfügen, steht ihm demnach zu, und er kann sogar das von den Kindern erworbene Vermögen einem Fremden als Erbe überweisen. Die Kinder müssen ihn als hauptsächlichen Erwerber, selbst wenn er dieses nicht ist, betrachten und haben sich seinem Willen in jeder Hinsicht zu fügen.[1142] Aber auch bei den altrömischen Rechtsgelehrten und den hellenischen Schriftstellern finden sich die Spuren einer alten Ordnung, welche in den ersten Zeiten der griechischen und italischen Gesellschaft in grosser Kraft gewesen zu sein scheint, die aber, allmählich verblasst, kaum noch bemerkbare Spuren im letzten Teil der Geschichte dieser Völker zurückgelassen hat.[1143]
Griechen und Römer zerfielen ursprünglich, nach Angabe der geschichtlichen Überlieferung, in Stämme; φυλή nannten sie die Griechen, Tribus die Römer, und solcher Stämme gab es in Attika vier, in Roms ältester Zeit sicher zwei, später drei; denn von den Luceres bleibt es zweifelhaft, ob sie von Anfang an neben den Ramnes, den eigentlichen Latinern, und den Tities, Sabinern, als dritter Stamm vorhanden waren. Was die Phyle der Griechen anbetrifft, so bezeichnete das Wort bloss: Abteilung eines Volkes, ursprünglich jedoch Familie oder Anhäufung von Menschen derselben Rasse. Dies festzuhalten dünkt mir wichtig, denn in der Urzeit, als die Kopfzahl der Menschenverbände noch sehr gering war, fiel Gleichheit der Rasse mit Gleichheit der Abstammung zusammen. Im Zeitenlaufe trübt sich naturgemäss immer mehr diese Reinheit der Abstammung, besonders wenn die Stämme, worin die Mannesherrschaft schon ausgebildet war, lange Jahre der Wanderung unter fremden Völkern durchmachen. So sind z. B. die drei Stämme der übrigens wenig zahlreichen Dorier, welche lange in Thessalien unter illyrischem und thrakischem Volkstume gesessen, in den Peloponnes schwerlich als reine Hellenen eingewandert, wenn sie auch Herodot als reine Hellenen den jonischen Athenern gegenüber stellt.[1144] Allein überall beobachtet man im Kreise der Vaterherrschaft, wie allmählich das Band der im Ursprunge wirklichen Blutsverwandtschaft durch eine eingebildete ersetzt wird, welche zudem in einem gemeinsamen Kult ihren Ausdruck findet. Nur ist es verkehrt, wie Fustel de Coulanges und andere thun, diesen Kult für den Schöpfer des Stammes, des Clans oder der Sippe zu halten, während er vielmehr aus diesen hervorgegangen ist. Menschen bilden einen Stamm, einen Clan, eine Sippe, nicht weil sie um einen gemeinsamen Kult sich scharen, sondern sie scharen sich um diesen Kult weil sie ihrer gleichen Abstammung von einem gemeinsamen Vorfahren sich bewusst sind, weil sie mit Recht oder Unrecht an eine engere oder weitere Verwandtschaft untereinander glauben. Mit seinem Anschwellen spaltet sich der Stamm in grössere oder kleinere Verbände, deren jeder wiederum seinen eigenen Kult sich schafft und kraft des Abstammungsgefühles mit seinen Bruderverbänden je nach den gegebenen Umständen in genauerer oder loserer Fühlung bleibt, mit ihnen auch dem Stammeshäuptling ebenso wie dem Stammeskult ergeben ist. So stellt sich uns die Vereinigung dieser schwächeren Verbände allerdings wie ein Bund, eine Erweiterung der einzelnen Glieder dar, in welchem die nämliche Organisation in höherer Ordnung waltet, wie in dieser. In der That besass auch jede der vier attischen Phylen ihre besondere Schutzgottheit, die Phylopatores, die „Stammväter“, welche darum im Sinne des Totemismus natürlich auch die Eponymen, d. h. Namengeber der Stämme sind.[1145] Sie hatten jährlich ihre bestimmten Kultfeste, meist mit einem gemeinsamen Mahle aller Stammesmitglieder verbunden. Jeder Stamm stand unter einem Häuptling, dem φυλοβασιλεύς, dem Tribunus.[1146] Aber es sollte nicht vergessen werden, dass wenn der so gestaltete Stamm als Bund seiner Unterabteilungen erscheint, er dies doch erst geworden, nachdem die Verhältnisse eine Gliederung notwendig gemacht.
Solche Gliederungen waren in Griechenland die Phratrien (φρατρία), deren jede Phyle drei zählte, in Rom die Kurien (Curia), wovon zehn in jedem Tribus vorhanden waren. In Attika bildeten dann wieder je dreissig Geschlechter eine Phratrie, in Rom wahrscheinlich je zehn Geschlechter eine Kurie. Ich glaube nicht fehlzugehen, wenn ich Phratrie und Kurie etwa dem Clanverbande, und zwar dem unreinen Clan, die Geschlechter aber, in Hellas γένος, in Rom Gens geheissen, der Sippe gleich setze. Wie der Clan hatten Phratrie und Kurie ihre Häuptlinge; Lippert hat die Anschauung, dass die Gruppe, welche in Althellas je ein „Fürst“ vertritt, als die Phratrie zu betrachten sei.[1147] In Rom hatte jede Kurie ebenfalls ihren Vorsteher, Curio, und alle zusammen einen Obervorsteher (Curio maximus). Von diesen Kurionen oder Clanhäuptlingen wurden mit Hilfe des Opferpriesters (Flamen curialis) auch die besonderen gottesdienstlichen Handlungen (Sacra) verwaltet, die jeder Kurie oblagen. Wie die Kurie besass auch die griechische Phratrie ihre eigene Opferstätte und Schutzgottheit, zu deren Ehren die Phratriengenossen sich zu gemeinsamem Festmahle versammelten. Mitglied einer Phratrie war nur derjenige, welcher der rechtmässigen Ehe in einem der die Phratrie bildenden Geschlechter entsprossen war. Ob letztere nun wirklich ein gemeinsames Blutsband umschlang, lässt sich so wenig entscheiden, als beim unreinen Clan. Die blosse Vorstellung eines solchen genügte ja, wie wir wissen, um die Menschen gesellschaftlich und politisch zu vereinigen.
Wie Phratrie und Kurie etwa dem Clan, sagte ich, so entsprachen γένος und Gens der Sippe; in der That sind ihnen deren wesentlichsten Kennzeichen gemein. Sie umfassen — wie bei den Südslaven unserer Tage — eine unbestimmte Anzahl von Gruppen, die wir heute als Sonderfamilien auffassen, unter der Vorsteherschaft eines in Griechenland sogenannten Archon (Ἄρχων), welcher der Erbe des Patriarchats ist und, wie Lippert glaubt, anfangs wahrscheinlich seine Würde der Wahl verdankte.[1148] Jedes Geschlecht besass wiederum seine eigenen Kult- und Begräbnisstätten, sowie gemeinsame Kultfeste, und die verehrte Schutzgottheit erweist sich bei näherer Untersuchung fast immer als irgend ein vergötterter Vorfahr. Desgleichen hatte jede römische Gens jährlich wiederkehrende Festtage (Feriae gentiliciae) — ihr „Sippenfest“ — an welchen sie sich vereinigte, um der Schutzgottheit der Gens, den Dii gentiles, unter der Aufsicht der Pontifices besondere Opfer (Sacrificia gentilicia oder anniversaria) darzubringen. Die Verwandtschaft war strenge in der männlichen Linie geregelt und die Frau, welche in ein Geschlecht heiratete, musste mit dem Eintritt in das Haus ihres Mannes von ihren heimischen Heiligtümern und Beziehungen sich lossagen. Diese vom Patriarchat geschaffene Abstammung in männlicher Linie, mit schroffer Ablehnung der weiblichen, ward allmählich durch den Kult geheiligt, was Fustel de Coulanges zu der irreführenden Behauptung verleitet: Die Religion habe die Verwandtschaft bestimmt.[1149] In Wahrheit hat sie allmählich gewordenen Anschauungen nur ihre Billigung erteilt und sie damit allerdings befestigt. Diese Anschauungen, hervorgewachsen nicht aus religiösen Satzungen, sondern aus dem starren Eigentumsbegriff, waren das gerade Gegenteil jener der mutterrechtlichen Epochen, in welchen nur das weibliche, niemals das männliche Blut Verwandtschaft begründen konnte. Bei den Römern galt dagegen nur die Agnatio, die „zivilrechtliche Blutsverwandtschaft“, und es erstreckte sich der häusliche Kult nicht auf die natürliche Verwandtschaft durch die Weiber, welche als Cognatio allmählich mit steigender Gesittung und Verfeinerung der Gefühle gewisse Beachtung fand. Stets aber gingen in der Erbfolge die Genossen der Sippe, die Gentiles, den Kognaten voran. Ihren Sippencharakter äussert die Gens selbst noch in späteren Tagen, als das ursprünglich den Römern wie den Südslaven unbekannte Testament aufgekommen war, auch darin, dass die Gentilen denjenigen ihrer Geschlechtsgenossen beerbten, welcher ohne Testament und Erben starb. Damit hängt zusammen, dass sie das Recht hatten, einen ihrer Genossen, der als Verschwender oder geisteskrank sein Vermögen nicht selbst verwalten konnte, unter ihre Cura oder Tutela zu nehmen. Seit dem frühesten uns bekannten Altertum herrschte in Griechenland und Rom das Sondereigentum, aber wenn Fustel de Coulanges leugnet, dass je etwas wie Gemeineigentum bestanden habe, so behauptet er Unwahrscheinliches und Unbeweisbares zugleich. In Griechenland wenigstens scheinen einige Geschlechter noch immer Reste von Gemeinvermögen besessen und durch den Archon verwaltet zu haben. Auch deutet die Unveräusserlichkeit des Familienbesitzes auf ein solches hin. In Sparta war jedem verboten seinen Bodenanteil zu verkaufen, desgleichen bei den Lokrern und auf Leukos. Phidon von Korinth, ein Gesetzgeber des neunten Jahrhunderts, schrieb vor, dass die Zahl der Familien und der Liegenschaften unverändert bleiben sollte. Dies war aber nur durchführbar, wenn die Güter weder verkauft, noch selbst verteilt werden durften. In Rom war der Güterverkauf erst seit dem Zwölftafelgesetz gestattet, allem Anscheine nach früher aber, gleichwie in Griechenland, unzulässig,[1150] und Mommsen hat gezeigt, wie die römischen Gentes ehedem ihre gemeinsame, nach ihrem Namen benannte Gemarkung besassen, welche, wie aus einigen Andeutungen hervorgeht, lange noch ungeteilt der ganzen Sippe gehörte und nach deren, beziehungsweise des Pater Anordnungen gemeinsam bebaut wurde. Nur der Ertrag wurde auf die Sonderfamilien verteilt. Letourneau gelangt daher mit Laveleye zu dem Schlusse, dass auch in Rom und Hellas das Gemeinvermögen dem Sondereigentum vorangegangen, dass letzteres nur sehr allmählich aus jenem sich herausgebildet habe.[1151] Den unteilbaren und unveräusserlichen Besitz der späteren Sonderfamilie wird man füglich als ein Zwischenglied auf diesem Entwicklungsgange ansprechen dürfen. Endlich gilt vom Gemeineigentum wohl mit gleichem Recht, was Fustel de Coulanges für das in keinem römischen Gesetz erwähnte Vorrecht der Erstgeburt ins Treffen führt. Man dürfe, sagt er, aus diesem Fehlen nicht folgern, dass es dem alten Italien unbekannt gewesen; es konnte ja einfach verschwinden und selbst die Erinnerung daran erlöschen.[1152]
Die Geschlechter der griechisch-römischen Urzeit (γένος und gens) trugen also unzweifelhaft alle Merkmale der Sippe an sich, die wir in ihrem Urgrunde als einen Verband von Blutsverwandten kennen. Dass das Nämliche auch bei der Gens zutraf, hat Fustel de Coulanges ausser alle Frage gestellt. Schon die sprachlichen Ausdrücke reden beredt genug. Das Wort Gens ist genau das nämliche Wort wie Genus, so sehr, dass man das eine für das andere setzen und z. B. Gens Fabia ebenso wohl als Genus Fabium sagen könnte; beide entsprechen dem Zeitworte gignere und dem Hauptworte Genitor; ebenso wie γένος seinerseits γεννᾷν und γονεύς. In allen diesen Wörtern steckt der Begriff der Abstammung. Die Griechen bezeichneten die Genossen eines γένος auch als ὁμογάλακτες, d. h. von der nämlichen Milch Genährte.[1153] Griechen und Römer verbanden ohne Zweifel mit den Worten Gens und γένος die Vorstellung eines gleichen Ursprungs und in Hellas wie in Rom haben die Geschlechternamen stets die Form, wie sie in beiden Sprachen für die patronymischen Benennungen gebräuchlich war. Claudius heisst Sohn des Clausus, und Butades Sohn des Butes. Das Zeichen, dass man einer Gens angehöre, war das Nomen gentilicium, der Geschlechtsname, der stets mit -ius endigt. Diesem wurde bei den Patriziern vorgesetzt zur Bezeichnung des Individuums das Praenomen, der Vorname; endlich spalteten sich die Gentes meist in Sonderfamilien, welche zu ihrer Unterscheidung noch einen besonderen Beinamen (Cognomen) führten, und dieser wurde dem Nomen gentilicium als dritter Name nachgesetzt. So war z. B. Scipio Beinamen der Cornelier, Piso der Calpurnier u. s. w. In dem Namen Publius Cornelius Scipio ist also Cornelius jener des ganzen Geschlechts und älter als Scipio; es hat demnach Leute des Namens Cornelius lange vor Scipionen gegeben. Daraus geht hervor, was Fustel de Coulanges mit Recht betont, dass das Geschlecht, die Sippe ursprünglich die Familie selbst,[1154] sagen wir die älteste Form der griechisch-römischen Familie war. Es ist die Joint-Family der Hindu, die ursprüngliche slavische Sippschaft. So wie diese aber in der Hausgenossenschaft sich nicht mehr als ein strenger Bund Blutsverwandter darstellt, so sind auch die unter Vatergewalt entstandenen Gentes Verbände, wie sie nicht mehr die Abstammung allein, sondern eben die väterliche Besitzgewalt durch Aufnahme fremder Elemente geschaffen hat, indem sie ihnen Sklaven und die aus den Freigelassenen hervorgegangenen Klienten einfügte. Stets aber beherrschte die Einbildung gemeinsamer Herkunft den Begriff des Geschlechts. Bei der späteren Spaltung der Sippe in Sonderfamilien schieden sich die Gentiles von den Agnaten, d. h. die engeren Verwandten nach Manneslinie. Gentile blieben solche Agnaten, welche ihre in der Nacht der Zeiten verloren gegangene Verwandtschaft nicht mehr nachweisen konnten; die einzige Erinnerung an diese Verwandtschaft lebte fort in dem gemeinschaftlichen Nomen gentilicium.
Ursprünglich allerdings liefen Gentilität und Agnation nicht auf denselben Ursprung zurück. Mac Lennan hat es sehr wahrscheinlich gemacht, dass die Geschlechter der Griechen und Römer vor dem Aufkommen der agnatischen Abstammung entstanden, wie ich ja für die Sippe die Wurzel ebenfalls in voragnatischer Zeit, also in den Epochen der Mutterfolge suche. Dass die Griechen, wie erwähnt, die Geschlechtsgenossen doch noch ὁμογάλακτες, Milchbrüder nannten, zu einer Zeit, wo das Vaterrecht schon in voller Blüte stand und die Cognatio, die Weiberlinie, nicht mehr zur Verwandtschaft zählte, ist es ein deutlicher Hinweis auf ältere Zustände. Man darf also sagen, die Gentilen waren Menschen, welche sich als Blutsverwandte zu jener Zeit betrachteten, als das neue agnatische System sich Bahn brach. Da das Patriarchat, die Mannesgewalt, stets mit der Entwicklung des Eigentums gleichen Schritt hielt, so dürfte voraussichtlich die zur Sonderfamilie leitende Agnation im Kreise der Reichen auch zuerst sich entwickelt haben, während die Ärmeren noch lange an der mütterlichen Familienordnung festhielten. Damit vermag A. Giraud-Teulon eine, wie mir däucht, annehmbare Erklärung der Unterscheidung zwischen Patrizier und Plebejer zu bieten. Mit Unrecht hat man letzteren die Gens absprechen wollen; das Geschlecht hat mit allen seinen wesentlichen, rechtlichen Merkmalen bei den Plebejern so gut bestanden wie bei den Patriziern; auch die Plebejer besassen ein Nomen gentilicium, Beinamen, sowie die Erbschafts- und Vormundschaftsrechte unter den Gentilen. Dennoch bestand zwischen den Patrizier- und Plebejergeschlechtern ein Unterschied, und dieser muss ein wesentlicher gewesen sein, da in den ersten Jahrhunderten Roms die Patrizierkaste ihren ganzen Stolz in den ausschliesslichen Besitz des Geschlechterwesens, der Gentilität setzte. Giraud-Teulon wagt nun die Vermutung, dass eine Verschiedenheit der Verwandtschaftssysteme diesem Unterschiede zu Grunde gelegen. Der römische Staat erwuchs zuerst aus mächtigen Clanen der vorgeschichtlichen Zeit, welche die Pagi der römischen Campagna inne hatten. Diese Clane bildeten Geschlechter, Gentes, besonderer Art, nämlich solche, in welchen die vaterrechtliche Agnation, vielleicht lange schon vor der Gründung Roms, die kognatische Verwandtschaft der älteren Zeit verdrängt hatte. Diese Geschlechter oder Sippen bestanden aus Leuten, welche ihren Stammvater nennen konnten, qui patrem scire possunt, und die, weil sie eben einen solchen kannten, sich patrizische nannten. Das Wesentliche der Gens patricia beruhte in der Idee der von den Göttern geheiligten Vaterschaft und die auf dieses besondere religiöse Recht fussenden Clane bildeten allmählich eine besondere politische Kaste. Als Patricii bezeichnete man demnach die Gentilen der herrschenden Sippen im Gegensatze zu den Gentilen der niederen Clane, der Bauern, welche noch nicht nach Vaterrecht organisiert waren. Diese plebejischen Gentes waren also noch natürliche, nicht auf das agnatisch-religiöse Recht aufgebaute Sippen. In der That berichten die alten Schriftsteller, dass anfangs die Plebejer noch nicht patres familias waren; solche gab es bloss im Verbande der patrizischen Geschlechter. Als die Vatergewalt allgemach auch in die Sitten der Plebejer überging, organisierten sich auch plebejische Clane nach dem Vorbilde der patrizischen Sippe und wurden von dieser als Gentes minores anerkannt, aber einen religiösen Patriarchen vermochten sie sich nicht zu geben. Damit fiel auch der Kult der Geschlechter hinweg; es gab für sie weder Auspicia noch Sacra. Der Plebejer war ein Mensch ohne kultlich geheiligten Stammvater; patrem non habet, sagte man von ihm, wenn auch sein leiblicher Vater genau bekannt war. Auch kennt man in der Plebejer-Gens weder die rechte Ehe (justum matrimonium) noch die rechte Vermählung (justae nuptiae), und die Plebejer schlossen ihre Bündnisse auch nicht nach den strengen Vorschriften der Patrizier: Connubia promiscua habent more ferarum. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Umgestaltung in agnatischem Sinne sehr lange durch das Fehlen von Eigentum in der plebejischen Sippe verzögert oder verhindert wurde. Das Eigentumsrecht ist in der That das hervorstechende Merkmal der alten patrizischen Geschlechter; der Plebejer hingegen war ursprünglich nicht Eigentümer.[1155]
[1066] Lippert. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 488–489.
[1067] A. a. O. S. 490–491.
[1068] Ausland 1868. S. 328.
[1069] K. v. Gerstenberg, im Ausland 1866. S. 813.