XXIX.
Entwicklung der modernen Ehe und Familie.
Der durchgreifendste Unterschied zwischen dem Familienbegriff der Alten und jenem, wie er sich bei den christlichen Kulturvölkern im Laufe des Mittelalters herausgestaltet hat, liegt darin, dass er aus einem vorwiegend rechtlichen ein vorwiegend religiös-sittlicher geworden. Eine Darstellung dieser nur sehr langsam sich vollziehenden Umwälzung müsste strenge genommen zu einer Kulturgeschichte des ganzen Mittelalters werden, daher dieser abschliessende Abschnitt bloss einige der wichtigsten Streiflichter darauf zu werfen vermag.
Ihren Ausgangspunkt nimmt die neue Anschauungsweise von der veränderten Beurteilung des Geschlechtsverkehrs überhaupt, und diese reicht noch bis in die Römerzeit zurück. Nirgends im Altertum, so sahen wir, galt die Befriedigung einer mächtigen und vorübergehenden sinnlichen Begierde seitens des Mannes für strafbar. Einer der wichtigsten Schritte war demnach das noch in die heidnische Kaiserzeit fallende, entschiedene Auftreten für die Gegenseitigkeit jener Pflicht ehelicher Treue, welche zuvor beinahe ausschliesslich den Frauen auferlegt war. Nach des Aristoteles Vorbilde suchten Plutarch und Seneca, beide im ersten christlichen Jahrhundert, den Männern in der schärfsten und unzweideutigsten Weise die Pflicht einzuschärfen, in der Ehe dieselbe Treue gegen ihre Frauen zu beobachten, welche sie von ihnen erwarteten. Theoretisch gewann auch diese Pflicht so festen Fuss im römischen Leben, dass der grosse Jurist Ulpian (gest. 228 n. Chr.) sie als gesetzliche Grundregel anerkannte. Gleichzeitig aber reifte das Emporblühen der neuplatonischen und pythagoräischen Philosophie die Anschauung, dass der Körper und seine Leidenschaften wesentlich böse seien und alle Tugend in einer Reinigung und Abkehr vom Materiellen bestehe. Die wichtigste Folge hiervon war die etwas strengere Ansicht von der Keuschheit vor der Ehe bei Männern. Der bithynische Rhetor und Philosoph Dion Chrysostomos (gest. Anfangs des zweiten Jahrh.) verlangte schon, dass die Prostitution gesetzlich unterdrückt werde. Der Glaube an die Unreinheit aller körperlichen Dinge und die Pflicht, sich über dieselben zu erheben, wurde im dritten Jahrhundert mit Nachdruck eingeschärft. Bald machte sich das Christentum zum Vertreter der neuen Richtung. Es betrachtete die geschlechtliche Reinheit als die wichtigste aller Tugenden, und der grösste Teil der kirchlichen Verordnungen bezog sich auf Sünden der Unkeuschheit. Das Christentum ward der grosse Feind der sinnlichen Leidenschaften und im Gegensatze zu dem Schönheitsgürtel der Griechen und Römer trugen die christlichen Heiligen und Asketen Keuschheitsgürtel, welche die sinnliche Leidenschaft töteten oder nur den Reinen passten.[1190]
So wurde den Menschen zwar eine tiefe und dauernde Überzeugung von der Wichtigkeit der Keuschheit beigebracht, zugleich aber auch die Ansicht gefördert, dass die Ehe selbst etwas Unreines sei. Der Begattungstrieb wurde immer als Folge vom Sündenfalle der ersten Menschen, und die Ehe fast ausschliesslich von ihrer niedrigsten Seite betrachtet. Das Ziel der Asketen war, die Menschen für ein Leben der Jungfräulichkeit zu gewinnen, und folgerichtig wurde die Ehe als ein niederer Zustand behandelt. Man gab allerdings ihre Notwendigkeit zu und rechtfertigte sie als Fortpflanzungsmittel der Gattung und Befreiung von grösseren Übeln; aber dennoch betrachtete man sie als einen Zustand der Erniedrigung, dem alle, welche wahre Heiligkeit anstreben, entfliehen müssten. Der Ehe überhaupt oder in der Ehe sich der vollständigen Vereinigung zu enthalten, wurde als ein Beweis der Heiligkeit angesehen, daher auch nominelle Ehen, bei denen beide Teile übereinkamen, das Ehebett zu meiden, nicht ungewöhnlich waren. Aus dieser Vorstellung von der Sündhaftigkeit der Ehe erwuchs sehr natürlich das Gefühl, dass die Geistlichkeit, welcher in den ältesten Zeiten der Kirche die Ehe ohne Einschränkung gestattet war,[1191] als der heiligste Stand in dieser Beziehung weniger Freiheit haben müsste als die Laien. Schon im Verlaufe des vierten Jahrhunderts ward es ein anerkannter Grundsatz, dass Priesterehen strafbar seien. Nichtsdestoweniger wurden sie gewohnheitsmässig und zwar meist mit der grössten Öffentlichkeit feierlich geschlossen. Die vollständige Beseitigung der Priesterehe ist hauptsächlich erst Papst Gregor VII. (Hildebrand) zu verdanken, welcher dieses Ziel mit unermüdlicher Beharrlichkeit verfolgte.[1192] Unfraglich kam Gregor VII. mit dem 1075 erlassenen Cölibatsgesetze dem Geiste seiner Zeit entgegen.[1193]
Eine weitere Folge dieser Ansichten von der Ehe war eine starke Missbilligung der zweiten Heirat. Schon den Römern wurde die zweite Ehe einer Frau anstössig; dass Männer eine zweite Ehe schlossen, ward wohl als minder unziemlich empfunden. Die Montanisten und Novatianer verdammten aber die zweite Ehe unbedingt. Die Strenggläubigen erklärten sie zwar mit Rücksicht auf die Schwäche der menschlichen Natur für gesetzlich zulässig, missbilligten sie aber aufs nachdrücklichste.[1194] Athanagoras im zweiten Jahrhundert nannte die Digamie oder zweite Heirat geradezu einen „anständigen Ehebruch“. Der Streit über die Zulässigkeit der Wiederverheiratung ward endlich durch die Autorität Augustins dahin entschieden, dass ein Geschiedener bei Lebzeiten des anderen Teiles nicht wieder heiraten dürfe. Ehescheidung war aber nach christlicher Satzung bloss bei Ehebruch gestattet, denn dem Evangelisten Matthäus zufolge hat Christus selbst die Unauflösbarkeit der Ehe ausgesprochen.[1195] Doch wurde diese kirchliche Lehre keineswegs gleich ins Leben eingeführt; erst im zwölften Jahrhundert gelang es, die Ansicht von der gänzlichen Unauflösbarkeit der Ehe überall zur Geltung zu bringen und auch im bürgerlichen Gesetze jede Ehescheidung zu verbieten. Fast ebenso lange währte es, ehe an Stelle der rein bürgerlichen Ehe des späteren Kaiserreiches allmählich die religiöse Ehe trat. So wenig wie im heidnischen Rom die Gültigkeit der Ehe von dem religiösen Weiheakt abhing, ebenso wenig war die kirchliche Trauung ursprünglich nach kanonischem Rechte zur bürgerlichen Gültigkeit der Ehe erforderlich; es gehörte dazu lediglich die übereinstimmende Willenserklärung der Verlobten.[1196] Allein als die Kirche nach und nach anfing, ihre Macht auszubreiten, kam es bald dahin, dass sie sich vermöge des in der Ehe liegenden religiösen Elementes ganz und gar derselben bemächtigte. So erhielt im Orient seit dem siebenten Jahrhundert, und seit der Christianisierung der Germanen auch im Abendlande, die kirchliche Weihe das Übergewicht. Doch wurde sie bei Sklavenehen lange Zeit weggelassen und selbst bei Heiraten der Freien, wo sie in der Regel schon zur Anwendung kam, wurde die Trauung erst im zehnten Jahrhundert unerlässlich. Gestützt auf des Paulus Brief an die Epheser,[1197] wo die Ehe ein Geheimnis genannt wird, was die Vulgata mit Sacramentum übersetzt, legte man der Ehe selbst die Bezeichnung Sacrament bei, und noch heute erkennt die katholische Kirche die Ehe als eines der sieben Sakramente an.
Die Umgestaltung des Ehebegriffs aus einem bürgerlichen in einen religiösen musste begreiflicherweise auch die Einehe, die Monogamie, zur ausschliesslichen Eheform erheben. Allerdings hat das Christentum die Monogamie nicht erst geschaffen, sondern überall schon verbreitet vorgefunden, indem die Römer in allen Ländern, wohin sie ihre Gesetzgebung getragen, gerade auf die Ehe einen entschiedenen Einfluss geübt hatten. Auch ward in den ersten Jahrhunderten des Christentums Vielweiberei von keiner Kirchenversammlung für Sünde erklärt; ja der heilige Augustin sagte ausdrücklich, dass er die Polygamie nicht verdamme, und thatsächlich hat auch das Christentum Jahrhundertelang der Vielweiberei der Barbarenkönige keine Schranken gesetzt.[1198] In der Natur der oben entwickelten Anschauungen lag es aber doch, dass der christliche Geist und die christliche Sitte sich sehr entschieden gegen alle Polygamie und irgendwelche Zugeständnisse in dieser Richtung auflehnten. Ja, das Christentum that noch einen wesentlichen Schritt weiter. Es forderte nicht bloss Monogamie, sondern Monogynie, indem es als ein religiöses, unabänderliches, unbiegsames Dogma lehrte, dass alle Arten des Geschlechtsverkehrs ausser lebenslänglichen Verbindungen strafbar seien. Deshalb machte es auch dem im Altertume zulässigen Konkubinate einen offenen und unversöhnlichen Krieg, der freilich erst sehr spät zum Siege führte. In Deutschland z. B. wurde das Konkubinat erst durch die Polizeiordnungen von 1530 und 1577 als etwas Unsittliches und Gemeingefährliches reichsgesetzlich verboten. Indem nun das Christentum lehrte, sein wider die Natur sündigendes Dogma als unumstösslich anzusehen, und strenge gesellschaftliche Strafen und tiefe Schmach auf vorübergehende Verbindungen legte, hat es diese in den meisten Ländern zu heimlichen und verhüllten gemacht. Denn die von den Kirchenvätern verfochtene gleichmässige Verpflichtung beider Geschlechter zur Keuschheit ging lange nicht in das Volksbewusstsein der Christenheit über, besteht sogar noch nicht in der Gegenwart, welche immer noch für Mann und Weib einen anderen sittlichen Massstab hat. Der strenge Tadel gegen die aussereheliche Verbindung stützt sich eben nicht auf ein Naturgesetz, sondern nur auf eine positive Satzung; kein Wunder daher, dass zu allen Zeiten dagegen gefrevelt ward. Immerhin rief die Erhebung der Ehe zum Sakrament die Überzeugung hervor, dass die lebenslängliche Verbindung eines Mannes und einer Frau unter allen Umständen die einzige nicht ungesetzliche Form des Geschlechtsverkehrs sei, und diese Überzeugung hat die Kraft einer intuitiven sittlichen Überzeugung erlangt.[1199]
Die in solchen Anschauungen wurzelnde Ehe ward der Boden für die christliche Familie, die Schöpfung eines liebenswürdigen und bewundernswerten, aber, wie man einräumen muss, aus der natürlichen Ordnung der menschlichen Gesellschaft mit verzückter Überschwänglichkeit sich flüchtenden Idealismus. Die Verhimmelung der Ehe, die das Christentum als Gegensatz der auf Sinnlichkeit gegründeten Familie des Altertums erfand, ist im Grunde ebenso widernatürlich wie diese. Die Sklavenkette, welche im Morgenlande das Weib fesselt, sie ward in der christlichen Welt zum Joch, in das Mann und Weib gleich grausam eingeschlossen wurden. Die überschwängliche Anschauung vom Familienleben, welche die christliche Welt bei ihrer Schöpfung beherrschte, fand in den zwei oben berührten Gegensätzen Ausdruck: in der Ehelosigkeit und in der Unlösbarkeit der Ehe. Es waren dies aber zwei Satzungen, welche die sittliche Ordnung wieder aus ihrem natürlichen Gefüge rissen. Das Klosterwesen entspross jener, der zum sittlichen System erhobene Ehebruch dieser. Es sind gegen die Klöster die schwersten sittlichen Anklagen geschleudert worden, und wenn auch die moderne geschichtliche Forschung vielen derselben den Boden entzogen hat und sie als Übertreibungen erscheinen lässt, so bleibt doch genug davon noch übrig. Immerhin, bemerkt sehr treffend Lecky, bleibt es sehr zweifelhaft, ob die Klöster, selbst in ihrer schlimmsten Zeit, nicht mehr Elend verhütet als gestiftet haben, und in den barmherzigen Schwestern haben die religiösen Orden einen der vollkommensten Typen der Weiblichkeit geschaffen.[1200] Nach der andern Seite hin war das Minnewesen des Mittelalters eine Auflehnung der Natur gegen einen unnatürlichen Zwang, das Rütteln an der Fessel einer schrecklichen Einrichtung, ein Protest der natürlichen menschlichen Freiheit, der später freilich rohere und cynischere Formen annahm und in einer Weise überwucherte, dass er zu einem sittlichen und gesellschaftlichen Fluch zu werden drohte.[1201] Im Kreise der höfischen Kultur, welche in Frankreich und Deutschland ihren Sitz hatte,[1202] war eine dem heidnischen Altertume fremde Blume aufgeblüht: die Empfindung der Liebe, der den Geschlechtstrieb veredelnden, über ihn hinaus begehrenden Liebe, zu deren Entwicklung die vom Christentum gepredigte Gottesliebe mit ihrer schwärmerischen Überschwänglichkeit nicht wenig beigetragen haben mag. Zu keiner Zeit der Welt hat man wohl so viel über das Wesen der Liebe gegrübelt, als in jener der Minnesänger. Die „Frau Venus“ ist allgewaltig, und jedermann huldigt ihr als seiner Herrin, der Laie und der Geistliche, der Kaiser und der Papst wie der einfachste Ritter und Dichter. Sie alle sind der Liebe gegenüber wehrlos. Ursache und Geheimnis dieser Herrschaft war, dass die Frau mit der vollen, edlen Weiblichkeit ganz und voll in das Leben eintrat, dass sie sich des Reiches bemächtigte, welches ihr rechtmässiges Eigentum war, der Gemütswelt, aber ganz und gar, und einzig nur dieser.[1203] In der Erziehungsweise jener rauhen Zeit fand zwar die sorgende und waltende Hausfrau ihre volle Berechtigung, nicht minder aber die gesellige Dame die Bildung des Geistes und Gemütes. An Kenntnissen war das Weib im elften und zwölften Jahrhundert dem Ritter zumeist überlegen. Die Grundlage aller höfischen Sitte war aber echte, wahre Weiblichkeit, Gottesfurcht, Tugend, Schamhaftigkeit und Bescheidenheit oder die „Masse“.[1204] In den Strahlen dieser Sonne keimte jener zuerst übersinnliche Frauendienst, welcher dem Ritter Minne zu guten edlen Frauen vorschrieb und ihm gestattete, auch zu einer hoch über ihm stehenden Dame das Auge zu erheben. Nach der Weise der Zeit ward das Verhältnis zwischen dem Ritter und seiner Dame etwa als das eines Vasallen gegenüber seinem Lehnsherrn aufgefasst und trug durchaus den Stempel der Idealität und Reinheit — aber nicht lange. Rasch genug trat der Umschwung ein und war im Laufe des dreizehnten Jahrhunderts schon grösstenteils vollendet. Sehr würde man irren, wollte man annehmen, dass diese von den Dichtern des Mittelalters besungenen zärtlichen Neigungen lediglich platonischer Natur geblieben seien. Uneigennützige Schwärmer waren denn doch nur selten. An der sehr natürlichen Forderung von Gegenliebe musste aber die Reinheit des Verhältnisses notwendig scheitern. Und wenn je eine Zeit allein den realen Genuss im Auge gehabt hat, so ist es die damalige; mit blossem Anbeten und Schmachten ist weder den Männern, noch den Frauen gedient.[1205] Nur zu oft fand der treue Minner Erhörung und nicht immer bedurfte es dazu langer Prüfungszeit. Sicher, dass nicht alle hohe Damen ihren liebenden Dichter schmachten und verschmachten liessen und den Sehnsüchtigen, nach der Liebe Hungernden mit freundlichen Blicken, guten Worten, einem Handkuss oder, wenn es hoch kam, mit einem Kuss abspeisten. So trug der Frauendienst und mit ihm das Rittertum die Ursache der Entartung in sich selber. Diese Ursache war der Zwiespalt mit der Ehe,[1206] von welcher die oben erwähnten strengen Begriffe galten. Nun musste aber der Ritter eine Frau minnen, gleichviel ob sie verheiratet war oder nicht, gleichviel ob er selbst eine Gattin hatte oder nicht. Letzterer durfte er indes seine Ritterdienste nicht widmen; es musste eine andere sein. Dabei ward der Charakter des Verführers in der christlichen Volkslitteratur in einer Weise verherrlicht und idealisiert, wozu sich keine Parallele im Altertum finden lässt. Indem nun das Rittertum die Minne als Zeichen auf die Fahne erhoben, unbekümmert um das bürgerliche Sittengesetz, geriet es mit der allgemein gültigen Moral in Streit. Hatte sich die alte Minne so oft in der Übersinnlichkeit, in idealer Schwärmerei gefallen, so stürzte sie aus dieser Ätherhöhe in die krasseste Begierde hinab. Guibert von Nogent kennzeichnet seine Zeitgenossen folgendermassen: „So waren überhaupt allgemein die Sitten, dass wenn sie nicht der Liebe nachgingen, sie bei jeder Gelegenheit sich grausam zeigten. Wie sie nämlich nie die Gattenpflichten achteten, so konnten sie auch ihre Gemahlinnen nicht davon zurückhalten, ihr Glück bei anderen zu versuchen.“ Ja, Frauen suchten sich oft mit Gewalt Männer gefügig zu machen. Doch bedurfte es des Zwanges in den meisten Fällen nicht. Unter ihren Standesgenossinnen trafen die armen Ritter, welche auf Abenteuer auszogen, genug an, welche ihnen auf halbem Wege entgegen kamen. So schildern wenigstens die Dichter ihre Zeit. Mädchen geloben geradezu, ihre Keuschheit für einen berühmten Helden aufzubewahren, suchen dieselben in ihren Schlafkammern auf und ermuntern die Zaghaften. Und es will fast scheinen, als ob die Dichter durchaus nicht übertrieben.