In Afrika hat man die Saan oder Buschmänner, nach Gustav Fritsch eine Urrasse,[278] höchst ungeordneter Sitten geziehen. Sie haben aber in dem Engländer Chapman einen warmen Verteidiger gefunden, welcher ihre Sittsamkeit rühmt.[279] Seither sind die Buschmänner die Lieblinge mancher Ethnologen geworden, welche sie gegen ihre „Verleumder“ kräftig in Schutz nehmen.[280] Dem gegenüber laufen die Zeugnisse Neuerer, darunter des in Südafrika geborenen Dr. Theophilus Hahn[281], sowie des Missionärs A. Merensky,[282] welcher fünfzehn Jahre dort verweilte, darauf hinaus, dass Ehe- und Familienbande bei den Saan fast gar nicht vorhanden sind. Selbst gegen den Verkehr der Weiber mit Fremden benehmen sie sich, wie Alexander bezeugt,[283] zum Teil ganz gleichgültig. Die bei überraschender Verstandesschärfe unglaublich niedrige Gesittungsstufe des Buschmanns, dem das Weib bloss Lasttier ist, hat man damit entschuldigen wollen, dass man ihn als eine verkümmerte Wüstenpflanze schilderte, den Not und Entbehrung so tief herabgebracht. Gustav Fritsch, einer der gründlichsten Kenner der Verhältnisse, hat diesen Wahn zerstört und gezeigt, dass das Volk der Saan jedenfalls Jahrtausende nahezu unverändert in seiner Entwicklung geblieben sein muss.[284] Seine Sitten, zu welchen weder gewohnheitsgesetzliche Monogamie, noch die Scheu vor Blutschande[285] zählen, können deshalb wohl als Zeugen altertümlicher Zustände gelten. Jedenfalls ist es auch bei ihnen ein unverdienter Euphemismus, von einer „Ehe“ zu reden, da es sich im günstigsten Falle um den Besitz des Weibes handelt.

Fortschreitend nach Asien stossen wir bei den Keriah, Kurumbar in Indien, den Hügelstämmen Tschittagongs, dann in Hinterindien und im malayischen Archipel auf verschiedene Beispiele starker Ungebundenheit. So meldet Miklucho-Maclay von den Orang Sakai im malayischen Binnenlande: „Ein Mädchen, nachdem sie einige Tage oder einige Wochen mit einem Manne verheiratet ist, geht mit dem Einverständnisse desselben und freiwillig zu einem andern, mit welchem sie wieder kürzere oder längere Zeit zubringt. So macht sie die Runde bei sämtlichen Männern der Gesellschaft, bis sie zu ihrem ersten Gemahl kommt, bei dem sie aber wiederum nicht bleibt, und setzt fort diese durch Zufall und Wunsch regulierten Ehen zu schliessen.“ Die Lubu auf der benachbarten Insel Sumátra, in der Landschaft Mandailing, vermischen sich gar mit Müttern und Schwestern, und zwar ganz nach den Eingebungen des Augenblicks; der nämlichen Gepflogenheit huldigen ferner die Poggi- oder Pagehinsulaner, der Dayakenstamm der Olo Ot und die Bewohner der Insel Paling, östlich von Celébes.[286] Die Kalang auf Java wohnen gleichfalls ihren Müttern und Schwestern bei, und der Volksglaube erblickt Glück und Reichtum im Gefolge solcher Bündnisse.[287] Endlich sei noch verwiesen auf das, was Lorimer Fison von den „Manga“-Mysterien auf den Vitiinseln berichtet, mit denen wir erst jetzt bekannt werden; es herrscht dabei in jeder Beziehung der vollste Kommunismus und die unglaublichsten Szenen spielen sich auf offener Strasse ab. Die allernächste Verwandtschaft, selbst die zwischen Bruder und Schwester, scheint keine Schranke für die allgemeine Ungebundenheit zu sein, deren Ausdehnung durch den ausdrucksvollen Spruch eines alten Nandi-Häuptlings angedeutet wird. Er sagte von dem Feste: so lange es währt, sind wir grade so wie die Säue.[288]

Wenn man erwägt, dass unter den Indianern Guyanas heutzutage Ehen unter Verwandten ersten Grades nicht zu den Seltenheiten gehören, so dass die Frau häufig auch die Tochter ihres Gatten ist,[289] so genügt wohl der Hinweis auf diese Sitten, um eine gewisse Ungebundenheit des Geschlechtsverkehrs für die Anfänge der Menschen in hohem Grade wahrscheinlich zu machen. Bei vielen Stämmen fehlen die sprachlichen Ausdrücke für Ehe, die Unterscheidung für Frau und Jungfrau; doch ist daraus an sich noch nicht auf Gleichgültigkeit gegen geschlechtliche Reinheit zu schliessen, da das Nichtvorhandensein eines Wortes in einer Sprache nicht auch das Nichtvorhandensein des Begriffes beweist, den das Wort ausdrücken soll. Auch ohne solch zweifelhafte Hilfstruppen scheint die Ehelosigkeit und damit zusammenhängend die „Unkeuschheit“ der Urzeit zu hinreichender Wahrscheinlichkeit erhoben. Die rohen Stämme der Gegenwart stehen fast alle schon auf dem Standpunkte des Weiberbesitzes, der sich erst mit der Entstehung des Eigentumsbegriffes entwickeln konnte. Diese roheste Form der Beweibung trenne ich, wie bemerkt, von Ehe, in der eine höhere kulturgeschichtliche Stufe zu erkennen ist. Der Weiberbesitz kennt keine Grenze. Ein Australier gilt als in angenehmen häuslichen Verhältnissen lebend, wenn er drei bis vier Weiber hat; zwei Frauen sind nicht selten, und nicht wenige halten auch dafür, dass an einer Frau vollauf genug sei. Monogamie beweist in solchem Falle gar nichts. Unzweifelhaft aber leitet der Weiberbesitz zur „Ehe“ und zur Ausbildung der Keuschheit. Die am Besitze haftende Eifersucht führt zur Einprägung der weiblichen Tugend, und da diese dann geehrt wird, trägt sie auch dazu bei, sich auf noch ungefesselte Weiber und Mädchen zu verbreiten. Wie langsam es geschieht, bemerkt sehr richtig Darwin,[290] bis sie sich auch auf das männliche Geschlecht verbreitet, sehen wir bis auf den heutigen Tag. Unsere Urteile über die Sitten, sagt Beaumarchais, beziehen sich immer auf das weibliche Geschlecht; das männliche wird nicht genug geschätzt, um so viel von ihm in dieser heiklen Frage zu verlangen. Thatsächlich ist auch von allen Tugenden, welcher die gesittete Menschheit einen heuchlerischen Kult widmet, die Keuschheit im Grunde genommen jene, welche die Frauen an einem Manne am wenigsten schätzen.[291] Die Keuschheit bleibt also ein Instinkt zweiten, jüngeren Ranges, von höchstem Werte für die Gesittung, nicht aber von der Natur gegeben. Die in Australien und anderwärts zur Erhöhung der Geschlechtsfreuden üblichen Massnahmen geben einen deutlichen Fingerzeig, wie einzig und allein die Sinnlichkeit den Wilden beherrscht, lange noch nachdem er dem Urzustande entronnen und seine Verstandeskräfte genügend gestärkt hatte, um in dieser Hinsicht Verfeinerungen zu ersinnen, die wir irrtümlich für beklagenswerte Auswüchse unserer Hypergesittung zu betrachten gewohnt sind, Verfeinerungen, die selbst den Römern unbekannt waren, als Tiberius auf Capri weilte, oder den Byzantinern zur Zeit, wo Theodora, die Gemahlin des Kaisers Justinian, noch mit Schauspielerbanden umherzog.[292]

[222] Carus Sterne. Werden und Vergehen. S. 481, und Darwin. Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 318.

[223] Frerichs. Zur Naturgeschichte des Menschen. S. 106.

[224] Dr. Alb. Herm. Post. Die Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit und die Entstehung der Ehe. Oldenburg, 1875. S. 3.

[225] Lippert. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 70.

[226] Darwin. Die Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 347.

[227] Darwin. A. a. O. S. 346.

[228] J. J. Bachofen. Das Mutterrecht, eine Untersuchung über die Gynaikokratrie der alten Welt nach ihrer religiösen und rechtlichen Natur. Stuttgart, 1861.