Auf dem langen Entwicklungsgange vom Mutterrecht zum Vaterrechte oder, was dasselbe ist, von der Freiheit zur Knechtung des Weibes, begleiten uns zahlreiche Überreste des alten Frauenraubs, welchen eine weit grössere Zähigkeit innewohnt, als denen des Mutterrechtes selbst. Denn es haben sich bei einer Unzahl von Völkern Symbole des Frauenraubs, wie aus Darguns umfassenden Untersuchungen hervorgeht, in aller Klarheit bis tief in die Periode der Agnation erhalten und sind, nachdem vom Mutterrecht fast keine Spur mehr erkennbar geblieben, zum Teil durch Jahrhunderte hoher Gesittung bis auf die Gegenwart überliefert. In der Geschichte dieser „Raubsitte“, wenn man so sagen darf, lassen sich nun wieder deutlich verschiedene Stufen einer Entwicklung verfolgen, in welcher die Bedeutung derselben sich immer mehr abschwächt und schliesslich völlig verliert.
Die erste, ursprünglichste Stufe, den einfachen brutalen Raub, bei welchem der Wille weder des entführten Weibes, noch seines männlichen Stammes-, Clan- oder Familienoberhauptes irgendwie in Frage kommt, wurde im vorhergehenden Kapitel besprochen. Als nun diese gewaltsame Entführung fremder Weiber wegen ihres hinlänglichen Anwachsens innerhalb der Niederlassungen nicht mehr so notwendig ward, änderte sich die Natur des Raubes. Noch blieb er ein wesentlicher Teil der Beweibung, nur wurde er bloss noch zum Scheine ausgeführt, d. h. nachdem man über die Verbindung schon übereingekommen, folgte dem Gebrauche nach der Raub oder die Entführung als eine blosse Formsache, gewissermassen um „das Geschäft perfekt zu machen“. Der Raub ist bloss noch ein Symbol, aber nicht in dem Sinne Lubbocks, um die Rechte des Mannes zu beschränken, dem das Mädchen fortan angehören sollte.[588] Wo das Geschlechtsleben noch nicht über die ursprünglichen Muttergruppen fortgeschritten war, konnte kein Mann, darin hat Lubbock Recht, ein Mädchen der Geschlechtsgenossenschaft für sich allein in Anspruch nehmen, ohne die Rechte des ganzen Stammes zu verletzen, besser gesagt ohne allgemeine Eifersucht zu erwecken. Lubbock übersieht aber, dass das stammfremde (allophyle) Weib, wie schon entwickelt wurde, nicht in die Gemeinschaft des betreffenden Stammes, sondern in das Sondereigentum ihres Räubers fiel, es also nicht erst eines eigenen Symbols bedurfte, um seine ausschliesslichen Rechte auf ihre Person seinen Stammesgenossen gegenüber an den Tag zu legen. Aus diesem Grunde muss Lubbocks Deutung des zeremoniell gewordenen Frauenraubes als ungenügend beiseite geschoben werden. Die Gründe, warum der Raub als Zeremonie sich erhielt, sind anderswo zu suchen.
Es wurde schon erwähnt, dass stillschweigend zwischen benachbarten Stämmen allmählich auf die Rachefehden wegen erfolgten wirklichen Frauenraubes verzichtet wurde; die alte Auffassung desselben als Beschimpfung erhielt sich aber auch dann noch, als die Beziehungen zwischen den einzelnen Stämmen sich allmählich freundlicher gestalteten, als die gegenseitige Entführung von Weibern eine stillschweigend anerkannte und gebilligte Beweibungsform geworden war. Allerdings gelangte man auf diesem Wege zum Systeme der Beilegung (Composition) des verübten Raubes durch bestimmte Gegengaben und von diesen war nur noch ein kleiner Schritt bis zu einer solchen Abmachung vor dem Raube.[589] Allein es ging nicht an, selbst bei allseitigem Einvernehmen, von der Genugthuungsforderung abzustehen; dies musste wenigstens zum Scheine geschehen. Ihren Stammesgenossen gegenüber mussten die Eltern des Mädchens den Anschein wahren, als ob nicht freiwilliger Verzicht, sondern bloss List oder Gewalt ihre Tochter in den Besitz des fremden Mannes gebracht hätte. So entstand die Scheinentführung und der dabei durch die Anverwandten an den Tag gelegte heftige Widerstand, so die Gewohnheit dieser letzteren, über die Heirat, als über eine ihnen zugefügte Beleidigung, sich aufgebracht und entrüstet zu geberden. Einmal aufgekommen, erhielten sich sodann beide Gebräuche bei vielen Völkern im Wege der Überlebung. Aber nicht bloss bei der Heirat, sondern noch nachher gab man sich den Anschein, die erlittene Beleidigung nicht gleichgültig hinzunehmen. Anstatt den Schwiegersohn freundlich zu behandeln, begegnete man ihm mit der ganzen unwirschen Kälte, welche einer Person gegenüber am Platze ist, von der wir einmal einen Schimpf erfahren haben. Das Verhältnis zwischen beiden Teilen nahm zuweilen dadurch in Wirklichkeit einen wenig freundlichen Charakter an, besonders jenes des Schwiegersohnes zur Schwiegermutter, wozu für letztere ein ganz besonderer Grund vorlag.
Die Männer waren es zweifelsohne, welche das System der Beilegung begünstigten, weil dieses ihren eigenen Interessen zu gute kam. Aber dass sie, um irgend einen Vorteil sich verständigend, ihre Schutzpflicht versäumten und Frieden machten, also den Raub gewähren liessen, das war ein erstes Durchbrechen der mutterrechtlichen Familien- und Gesellschaftsordnung. Den gebotenen Vorteil verwendeten sie in ihr persönliches Eigentum, und indem sie so die Blutrache aufgaben, blieb diese auf der im Stiche gelassenen und unversöhnten Mutter allein noch lasten, doch unvollstreckt. Drum wurde die Mutter als „Schwiegermutter“ ein lebender Protest der neuen Ordnung, und zwischen ihr und dem Schwiegersohne, dem Räuber ihrer Tochter, dauerte die unversöhnte Feindschaft fort.[590] Dies Lipperts Erklärung, welcher man sich wohl durchaus anschliessen darf. Eine Erinnerung an diese Zustände lebt offenbar in den Sprichwörtern fast aller Völker fort, worin die Schwiegermutter in ein nichts weniger als günstiges Licht gestellt wird. Gesittete und ungesittete Völker haben an der Schwiegermutter etwas auszusetzen, ja bei einigen sind beide Teile völlig voneinander geschieden und geraten niemals in Berührung miteinander, ein Brauch, der fast identisch in Amerika, Afrika und Australien sich nachweisen lässt.[591] Begegnen sie in Australien einander, so versteckt sich die Schwiegermutter im Busch oder Grase, während der Schwiegersohn den Schild vor das Gesicht hält. Karl Emil Jung versichert, selbst auf Missionsanstalten, wo die schwarzen Zöglinge eine Stufe erreicht haben, welche sie über die niedrigste Klasse der Weissen stellt, sei diese Sitte noch nicht völlig verschwunden.[592] Auf den Banksinseln wird desgleichen die Schwiegermutter möglichst gemieden, wie sie auch selber es meidet, den Schwiegersohn anzusehen; gegenseitige Unterhaltung aus einiger Entfernung bei abgewandten Gesichtern bleibt jedoch erlaubt. Begegnet man sich zufällig im Walde, so geht derjenige, dem es am bequemsten ist, aus dem Wege. In Vanua Lava vermeidet man es sogar in die Fusstapfen der Schwiegermutter, bezw. seitens dieser in die des Schwiegersohnes, zu treten. So berichtet M. Eckardt.[593] Auch am Gabun in Afrika darf kein Mann seine Schwiegermutter ansehen oder mit ihr reden, bei Strafe einer sehr schweren Geldbusse, und die Somal in Ostafrika rechnen es der Schwiegermutter zur grossen Schande an, wenn sie sich sehen lässt, eine Vorschrift, welche den Neid nicht weniger Europäer zu erregen geeignet sein dürfte.
Auf der Stufe des Scheinkampfs finden wir den Frauenraub, die Entführung der „Braut“ durch den „Bräutigam“, wenn man diese Benennungen anwenden darf, bei mehreren der fortgeschritteneren Australierstämme, den Bewohnern der Westküste Neuguineas, den Torres- und Vitiinsulanern und einigen grösseren Stämmen Afrikas, am häufigsten bei jenen, welche vorwaltend Viehzucht treiben, unter andern bei den Kaffern und den Negern Senegambiens; ferner in Südamerika nebst andern bei den Araukanern und Pescheräh. Jede andere Heiratszeremonie vertritt sie bei manchen Lappenstämmen, bei den Völkern des Kaukasus, den Korjäken und Kamtschadalen, Tungusen und Samojeden, bei den Batta auf Sumatra. Innerasien, die alte Heimat des Nomadentums, hat bei Kalmücken und Mongolen ebenfalls die Formen der Raubsitte treu bewahrt. Eine solche „Raubform“ ist ferner bei den Metsch und Katschari in den östlichen Duar Bengalens üblich. Der Bräutigam begiebt sich mit einer Schar seiner Freunde nach dem Hause der Braut, deren Freunde auch versammelt sind. Ein Scheinkampf entbrennt nun, in welchem die letzteren die Braut zu verteidigen suchen. Die Partei des Bräutigams siegt aber und entführt das Mädchen. Eine Mahlzeit und ein Geldgeschenk versöhnen nachher die scheinbar erzürnten Gefährten sowie den aufgebrachten Vater der Braut.[594]
In Ostafrika kommt die Raubform, wie Jos. Thomson meldet, bei den Wateita vor. „Wenn ein Mteita heiraten will, so bringt er die Verhandlungen mit dem Vater nach Negerbrauch in Ordnung, d. h. er kauft sich die Braut für drei Schafe oder vier Kühe. Nachdem diese wichtige Sache abgemacht ist, läuft das Mädchen weg und verbirgt sich bei entfernten Verwandten, bis ihr Bräutigam das Versteck findet und sie einfängt. Er sucht sich dann einige Freunde, welche sie zu ihrer künftigen Wohnung zurücktragen, indem zwei Mann sie bei den Beinen, zwei bei den Armen in Höhe ihrer Schultern tragen, wobei viel gesungen und getanzt wird. Die vier Mann, welche das Mädchen tragen, sollen auf ganz eigene Art belohnt werden.“[595] Diese diskrete Angabe ergänzt H. H. Johnston dahin, dass jeder der vier Häscher berechtigt ist, das besondere Vorrecht des Ehemannes auszuüben.[596] Bei den Adighe im Kaukasus tragen sich nach Fr. von Bodenstedt die Dinge folgendermassen zu: „Sind alle vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt, so hat der Bräutigam seine Auserkorene heimlich aus dem Elternhause zu entführen. Durch Einverständnis mit der Dienerschaft sucht er sich Eingang in das geweihte Gemach zu verschaffen, wo die Braut, in kostbare Gewänder gehüllt und von Kopf bis zu Fuss mit der blendend weissen Tschadra umschlungen, ihrer Erlösung entgegen harrt. Je mehr sie bei der Entführung sich sträubt, jammert und spröde thut, für desto reiner und jungfräulicher wird sie gehalten. Gewöhnlich schreit sie beim Eintritt des Geliebten laut auf und ringt so lange mit ihm, bis ihre Brüder oder ihre Verwandten auf den Lärm herbeieilen; es entspinnt sich dann ein kurzes Scheingefecht, wobei der Bräutigam von seinen vor der Thür lauernden Freunden unterstützt wird, bis es ihm gelingt, sich der kostbaren Beute zu bemächtigen und auf mutigem Rosse mit ihr davon zu jagen.“
Schilderungen dieser Art mögen Herbert Spencer verleitet haben, den Widerstand des Weibes als einen Grund für das Entstehen des Scheinraubes zu erklären.[597] Er wäre dann nichts weiter als ein von den Frauen selbst gerne ergriffenes Mittel, um aus einem Gefühl sittlicher Scham oder Verlegenheit sich den Anschein zu geben, als ob sie nicht aus freier Wahl, sondern bloss durch Gewalt dem Manne folgten. Ich kann in dieser Auffassung dem britischen Soziologen nicht beistimmen. Die Sitte der Scheinentführung ist augenscheinlich um vieles älter, als das Erwachen der erwähnten sittlichen Regungen. Für diese frühen Perioden hiesse es aber das Mass von Keuschheit stark überschätzen, welches gemeiniglich bei ungesitteten Völkern herrscht und die weibliche Sittsamkeit so gut wie ausschliesst. Beispiele anzuführen, ist wohl überflüssig. Das Kapitel über das Schamgefühl und dessen Äusserungen stellt ihrer zur Genüge zusammen. In einer Gesellschaft, wo die Kinder gleichsam unter fortwährenden Szenen des Geschlechtslebens aufwachsen, wo jungfräuliche Keuschheit selbst nicht dem Namen nach bekannt ist, darf man füglich von den Frauen nicht ein so hoch entwickeltes Feingefühl erwarten, dass sie Scham darüber empfinden oder auch nur heucheln sollten, mit dem Manne den Geschlechtsbund einzugehen. Erzählt doch Schweinfurth von den Monbuttu, dass es da Weiber gab, „welche vor aller Welt und selbst in voller öffentlicher Versammlung sich nicht entblödeten, vermittelst einer obscönen Fingersprache und unter Geberden von mehr als plastischer Natur die schamlosesten Anträge an die Fremden zu richten.“[598] Aber auch bei nicht wilden Völkern wäre es voreilig, das Vorhandensein jener zarten Schüchternheit vorauszusetzen, während wir doch nicht nur alle übrigen Äusserungen des Sittlichkeitsgefühles des Weibes bei ihnen vermissen, sondern vielmehr beim letzteren das Verlangen nach dem Manne auf eine jene Eigenschaft geradezu ausschliessende Weise zu Tage treten sehen.[599] Das Recht, den jungfräulichen mit dem Frauenstande zu vertauschen wird sogar bei solchen Völkern, welche schon den Mädchen Keuschheit auferlegen, von diesen mit Ungeduld erwartet, das Verlangen darnach unverholen geäussert. Und beherrscht, bei Lichte betrachtet, nicht auch die nämliche Ungeduld, das gleiche Verlangen die weiblichen Kreise der höchstgestiegenen Kulturvölker, nur dass sie sich in veredelter Gestalt, in der erst auf höheren Stufen geborenen Auflassung kundgeben, dass Heiraten und Kinderzeugen die Bestimmung des Menschen auf Erden sei und dass, wer dies unterlässt, seinen Lebenszweck vollkommen verfehle? Die Form also hat sich verändert, das Wesen ist geblieben, musste bleiben einem unwiderstehlichen Naturgesetze zufolge. Rohere Zeiten, rohere Völker fanden noch in geschichtlichen Epochen kein Arg an dem weitverbreiteten Phallusdienste, dessen Spuren seit den Tagen des Fetischismus vereinzelt bis in unsere Gegenwart sich herübergerettet haben.[600] In Indien ward Siwa sogar durch den berühmten „Lingam“ dargestellt, d. h. durch die im Zeugungsakte vereinten Geschlechtswerkzeuge, und fromme Hindufrauen hoher Kaste tragen im Norden des Landes ein solches Symbol am Halse, wie unsere Damen etwa ein Kreuz. Überall aber genoss der Phallus die grösste Verehrung seitens der Frauen und Mädchen, — von ersteren, um eine recht zahlreiche Nachkommenschaft, von letzteren, um bald einen Gatten zu bekommen. In Frankreich stehen heute noch einzelne Phallussteine in hohem Ansehen.
Weit entfernt also, sich gegen die Zumutung einer Heirat zu sträuben, sehen wir vielmehr bei den Mädchen das Verlangen nach möglichst rascher Abschüttelung der Jungfräulichkeit sich in einer Form kundgeben, die mit unseren jetzigen bescheidensten Begriffen von Wohlanständigkeit im Widerspruch steht, indes als unverhohlener Ausdruck eines natürlichen Verlangens keinen Anstoss erregen kann. Gewiss ist aber, dass in solcher Umgebung von einem thatsächlichen Widerstreben des Weibes gegen die Person ihres zukünftigen Gatten als Ausfluss eines sittlichen Schamgefühls nimmer die Rede sein kann, und hiemit zerfällt die Spencersche Erklärung von selbst. Weit wahrscheinlicher klingt Wilkens Deutung, wonach die Entführung, wie durch die Verwandten, so auch vom Mädchen als eine ihm zugefügte Schmach aufgefasst werden musste, und zwar selbst dann, wenn jene Entführung ihren eigenen Wünschen völlig entsprach und etwa gar von dem Manne ihres Herzens ausging. Vor der Welt durfte der Bräutigam nicht das erkorene Wesen, sondern musste eine verhasste, verabscheute Person sein, und auf diese Weise erklären sich gewisse seltsame Gebräuche der Eskimo, Buschmänner, Kaffern, Beduinen, Kalmücken u. a.
Auch den Ariern der Urzeit mag Weiberraub nicht unbekannt gewesen sein. Wenigstens zählt das einer weit späteren Periode, der brahmanischen Zeit, angehörende Gesetzbuch des Manu noch acht Arten der Ehe auf. Eine derselben ist die Rakschasa-Ehe: „Die Entführung eines Mädchens mit Gewalt aus ihrem Hause, während sie weint und schreit, nachdem ihre Freunde und Verwandten in der Schlacht erschlagen oder verwundet und deren Häuser erbrochen worden, ist die Ehe, welche Rakschasa heisst.“ Für die Kschatrya oder Krieger blieb sie die herkömmliche und richtige Eheform auch noch zur Zeit des brahmanischen Manu-Gesetzes und stand höher als zwei andere Formen, die Gandharva und die Paiçâca. Auf ehemaligen Weiberraub deutet ferner die römische Sage vom Raube der Sabinerinnen. Nach dem Gemälde, welches Dr. Dargun auf Grund seiner eingehenden Untersuchungen von Sage und Recht sowie der alten Sitten der Germanen und deren Fortbildung entrollt, war auch bei ihnen Frauenraub einmal eine normale Art der Beweibung. Sie verschafften sich ihre Frauen im Wege der Gewalt, mit Hilfe bewaffneter Freunde, wobei sie mitunter, wenngleich nicht immer, den Willen des Mädchens zu Rate zogen, die Zustimmung seines Gewalthabers aber nicht in Betracht kam. Ein Freier — sobald das Freien überhaupt üblich geworden, — wurde daher noch durch lange Zeit später, mindestens zum Scheine, als Feind der Familie angesehen und behandelt. Häufig genug sah man den Überfall voraus, ohne ihn abwehren zu können; dann suchte man das Mädchen im Hause zu verbergen oder liess es flüchten. Wenn es dem Bewerber nicht gelang, sie zu finden, beziehungsweise einzuholen, so war hiemit die beabsichtigte Ehe vereitelt. Spätere Förmlichkeiten, Scherze und Benennungen der Hochzeit können nur dadurch, und nicht anders, am füglichsten erklärt werden. Dem innigen Verband der damaligen Familie, sowie dem kriegerischen Geiste der Zeit entsprach es, dass sowohl die Verwandten des Weibes, als die übrigen Dorfbewohner dem Angriffe heftigen Widerstand entgegensetzten, ja, dass sie es mitunter — soferne man Sagen und Gedichten als Spiegel der Zeit trauen darf — mit Fleiss auf blutige Kämpfe ankommen liessen, um die Braut nur dem Tapfersten zu teil werden zu lassen. Auch suchten sie die Entführte den Händen des Räubers zu entreissen, jedenfalls aber diesen aufzuhalten und ihm mindestens eine Busszahlung abzuzwingen, bevor sie ihn ziehen liessen. Daher das so weit verbreitete „Hemmen“ und das damit überall verbundene Lösegeld. Da der Hochzeitszug auch sonstigen Gefahren und Belästigungen, die Braut — vielleicht von abgewiesenen Freiern — sogar Beleidigungen ausgesetzt war, trug der erstere vielfach einen kriegerischen Anstrich; man rüstete dazu wie zum Kampfe und liess ihn durch Bewaffnete decken, oder rasch und heimlich vor sich gehen.
Diese Stufe des Scheinraubs wird also hauptsächlich dadurch gekennzeichnet, dass man von der zu übenden Rache Abstand zu nehmen begann und zur Umwandlung des Vergeltungs- oder Racherechts in eine Bussgabe geneigt wurde. Der Räuber verständigte sich hintennach mit dem Gewalthaber der Geraubten und erlegte eine Busse, den „Brautschatz“ oder die „Morgengabe“, welche Lubbock und auch Post irrtümlich mit einer Kaufsumme verwechselt haben. Sie war aber, wie Wilken sehr glaubhaft gemacht, anfänglich nichts anderes als eine Sühngabe, womit der Beleidiger, d. h. der Scheinräuber, seine That gleichsam wieder gut machen wollte. Auch Lothar Dargun gelangt zu dem Schlusse, dass der vom Entführer zu erlegende Wertbetrag, welcher zwar mehrfach als Brautpreis bezeichnet wird, seinem Wesen nach, da er an Stelle der Fehde tritt, Sühngeld ist.[601] Und was zuerst freier Wille gewesen, bloss vom Gutheissen des beleidigten Teiles abhängig, wurde allmählich als Sitte in den völkerrechtlichen Verkehr der Stämme aufgenommen. Die Entwicklung des Strafrechtes bei den meisten Völkern bietet in ihrer Kindheit ähnliche Beispiele dar. Man denke nur an das „Wergeld“ der Germanen. Aber ebenso wenig als man aus dem Wergeld Anlass nehmen konnte, jemanden zu töten, ebenso wenig konnte man aus dem Brautschatze das Recht ableiten, ein Weib zu entführen. Gleich dem Wergelde war der Brautschatz nicht eine Vorbedingung, sondern vielmehr eine Folge der verübten That.[602]