Gestern Abend bin ich bei schönem Wetter fast um die ganze Stadt gegangen. So viele enge, häßliche, winklige Gassen, die sie neben einigen großen und schönen Straßen innerhalb ihrer Mauern zählt; so schön sind die Spaziergänge ringsum, so mannigfaltig die Landhäuser und Gärten. An einigen Stellen (so zwischen dem eschenheimer und bockenheimer Thore) machen sie einen reizenden, man kann sagen poetischen Eindruck.

Den 28. Mai.

Der Anfang der gestrigen Sitzung bezog sich noch einmal auf die mainzer Angelegenheit, wo man (angemessen und England analog) beschloß, am Ende jeder längeren Berathung den Antragsteller und Berichterstatter noch einmal zu hören. Hierauf folgte der dringende Antrag einiger Österreicher, die Versammlung möge eine Erklärung erlassen, daß sie in keiner Weise irgend einer Nationalität (z. B. hinsichtlich der Sprache, Rechtspflege und dergl.) zu nahe treten wolle. Dies sei unumgänglich nöthig für die slavischen Bewohner der österreichischen Staaten, welche in böser Absicht unter obigem Vorwande von Panslavisten aufgeregt und zu Haß gegen die Deutschen verführt würden. Der Antrag ward genehmigt.

Die wichtigste Verhandlung der „constituirenden Nationalversammlung“ (so nennt sie sich) am 27. Mai, reihte sich an einen mit sehr vielen Verbesserungsvorschlägen umkränzten und allmälig geänderten Antrag des Hrn. Raveau. Der Mittelpunkt des Ganzen war die höchst wichtige Frage: über das Verhältniß der Gesammtverfassung Deutschlands zu den Verfassungen der einzelnen Staaten. Die eine Partei hob hervor: beides seien bis jetzt noch unbekannte Größen, über deren gegenseitige Stellung nichts könne festgestellt werden. Die ganze Berathung sei unnöthig und übereilt, und lasse sich erst mit Nutzen und Erfolg anstellen, wenn der Entwurf zur Verfassung Deutschlands fertig sei. Am Schlusse derselben möge man bestimmen, wie sich die besonderen Verfassungen dazu verhalten sollten. Aus diesen Gründen müsse jetzt die ganze Sache beseitigt und zur Tagesordnung übergegangen werden.

Die entgegengesetzte, zahlreichere (und nur über eine strengere oder mildere Fassung uneinige) Partei fürchtete dagegen, daß, wie traurige Erfahrungen vieler Jahre zeigten, auch jetzt wieder nichts für Einigung und Kräftigung Deutschlands zu Stande kommen werde, wenn die Versammlung den günstigen Augenblick versäume und, anstatt sich mächtig hinzustellen und kräftig auszusprechen, feige und thöricht warte, bis sich in den einzelnen Staaten Hindernisse und Widersprüche unüberwindlich erhöben. — Nach langen, schroff sich widersprechenden oder vermittelnden Reden, beschloß endlich die Versammlung, zu erklären: daß alle Bestimmungen in den Verfassungen einzelner deutscher Staaten, welche mit der Gesammtverfassung Deutschlands nicht übereinstimmen, nur nach Maßgabe der letzten gültig sind.

Da sich 90 Redner gemeldet hatten, und die Versammlung auf Abstimmung drang, bevor die Hälfte gesprochen, so werdet Ihr und meine Herren Wähler es sehr billigen, daß ich mich nicht als der 91. meldete; sonst hatte ich allerdings mancherlei auf dem Herzen, was Keiner hinreichend entwickelte. Man hielt sich nämlich immer nur an die förmliche Frage, über das Verhältniß eines Ganzen zu seinen Theilen, man bewegte sich in dem Kreise dieser noch inhaltlosen, allgemeinen Abstraction; während es mir durchaus nothwendig erscheint auf den Inhalt einzugehen, auf das Besondere, Concrete. Da ergiebt sich unwiderleglich: daß die allgemeine Verfassung gewisse Dinge unbedingt feststellen muß, gegen welche keine besondere Verfassung sich erklären darf. Umgekehrt aber giebt es andere Dinge, welche diese besonderen Verfassungen entscheiden, und in welche sich die allgemeine Verfassung oder die centrale Behörde eines Bundesstaates gar nicht einmischen darf. Beide, die allgemeine und die besonderen Verfassungen haben ihre eigenthümlichen Rechte, und ein Hinausgreifen über diese Kreise führt entweder zur Despotie, oder zur Auflösung und Zerbröckelung. Natürlich fürchtet man hier das Letzte mehr wie das Erste; wahre Staatsmänner müssen aber beide Abwege und Gefahren im Auge behalten und ihnen vorbeugen. In dieser Weise sind die Amerikaner vorgeschritten und haben die schwere Aufgabe glücklich gelöset.

Man macht den Einwand: die Nothwendigkeit besonderer Verfassungen verstehe sich von selbst. Dasselbe gilt aber auch von der allgemeinen, und ich will wünschen, daß jene Erklärung des Reichstages nicht als eine Neigung ausgelegt werde, um der Einheit willen, die Mannigfaltigkeit der Entwickelung allzu sehr zu beschränken. Ein anderer Einwand: „jede nähere Bestimmung hätte in unzeitige endlose Erörterungen geführt,“ beruht mehr auf der Voraussetzung, daß die Versammlung dazu geneigt sei, als auf innerer Nothwendigkeit. Eine halbe Zeile reicht hin zur Beruhigung, welche z. B. (wie ich höre) die Luxemburger zum Schutze ihrer Verfassung verlangen. Zuletzt kommt freilich Alles auf den Inhalt der zu entwerfenden allgemeinen deutschen Verfassung an. Sie ist ohne Zweifel schwieriger zu Stande zu bringen, wie jede besondere.


Dritter Brief.

Frankfurt a. M., den 30. Mai 1848.