Diese erste Theilung Polens war nichts Unvorhergesehenes, Unbegreifliches. In den Schriften edler Polen ward sie vorhergesehen, und ihr unausbleibliches Eintreten, über hundert Jahre früher von einem polnischen Könige buchstäblich ausgesprochen.
Polens Verfassung, seine Verwaltung, seine Unduldsamkeit gegen Dissidenten, sein liberum veto, seine Conföderationen, sein Steuerwesen, seine Adelstyrannei, seine Volksknechtschaft waren von der Art, daß ein solches Reich in der geschichtlichen Entwickelung Europas nicht länger bestehen konnte. Das erkannten, das gestanden alle ächten Freunde ihres Vaterlandes. Sie wurden die Urheber der Verfassung vom 3. Mai, welche nicht aus der Ordnung zur Anarchie, sondern aus der Anarchie zur Ordnung führte, jene riesengroßen Mängel kühn bekämpfte oder beseitigte, und unter so vielen neueren unbrauchbaren Verfassungen, das größte Lob verdiente. Sie ward leider durch fremde Gewalt und durch innere Parteiung zertrümmert; und diese zweite Hälfte des Trauerspieles erscheint deshalb noch weit bedauerlicher, als die erste.
Die Zeit erlaubt nicht, in die weitere Geschichte Polens näher einzugehen; doch sei es mir verstattet, einige Irrthümer zu berühren und einige Zweifel auszusprechen.
Man sagt: das hergestellte mächtige Polen wird Deutschland schützen: eine Weissagung, für welche die Beweise nicht blos fehlen, sondern die auch mit den jetzigen Forderungen der noch ohnmächtigen Polen in schroffem Widerspruche steht. Wenn Deutschland sich nicht selbst schützt und schützen kann, ist es den Gefahren ausgesetzt, welchen Polen erlag.
Eine andere Behauptung: im Staats- und Völkerrechte gelte keine Verjährung, ist durchaus irrig, würde zahllose Ansprüche hervorrufen, allen und jeden Besitzstand für immer unsicher machen und zu ewigen Kriegen Veranlassung und Vorwand geben.
Eine dritte Ansicht, welche den Boden der weltlichen Geschichte ganz verläßt, bleibe unerwähnt, da sie alles wahren Zusammenhanges mit der vorliegenden Frage entbehrt.
Von Demokratie und Volkssouverainetät kann endlich in Polen (wo bis jetzo nur ein Stand nach Bildung strebt und herrscht) gar nicht die Rede sein, und die Worte Nationalität und Organisation sind von Preußen nie in dem Sinne ausgesprochen worden, wie man sie auslegt.
Zuerst und vor Allem ist es unser Recht und unsere Pflicht, diejenigen Deutschen zu schützen, welche mit Einwilligung ihres Königs und ihrer Regierung zu Deutschland treten wollen, ja, nach den Ereignissen der letzten Zeit, treten müssen. Diese Trennung der Deutschen von den Polen ist in Wahrheit ein Glück für die letzten, und trotz aller Schwierigkeiten läßt sich auch an Ort und Stelle eine Sonderung der gemischt bevölkerten Landestheile zu Stande bringen.
Die Deutschen sind in der Masse höher gebildet und weiter vorgeschritten, als die Polen; es läuft gegen die höchste Gerechtigkeit und die Natur der Dinge, sie (halbwahrer Grundsätze und unbestimmter Sympathien halber) den Polen unterzuordnen. Auch hier stehen wir auf dem Boden der Revolution: d. h. es giebt eine Gewalt geschichtlicher Thatsachen, die man anerkennen muß.
Nach fast trunkener Theilnahme für die Polen, ist dieselbe mit beispielloser Schnelligkeit in einen Haß verwandelt worden, der bis zum Bürgerkrieg führte. Es hilft zu gar nichts, die hiebei obwaltende Schuld genau abwägen zu wollen; es steht für die Unterrichteten unläugbar fest: daß, wenn diese hohe Versammlung die Anträge ihres Ausschusses wegen Aufnahme deutsch-posener Abgeordneten verwirft, oder Posen, das Hauptbollwerk Deutschlands gegen Osten, in übereilter Großmuth preisgiebt, der Krieg von Neuem ausbricht, und die dortigen Deutschen ihr unabhängiges Dasein, trotz aller frankfurter Beschlüsse, behaupten werden.