III. Über die Aufhebung des Cölibats.
Meine Herren! Mehre Abgeordnete haben den Antrag gestellt: „Die hohe Nationalversammlung wolle die provisorische Centralgewalt veranlassen, wegen Aufhebung des Cölibatgesetzes mit der römischen Curie in Verhandlung zu treten, und zu diesem Ende vorläufig, in Ansehung der Wichtigkeit und Eigenthümlichkeit des Gegenstandes, einen besonderen Ausschuß zur Berichterstattung bestellen.“
Ich bitte um die Erlaubniß, diesen Antrag in Bezug auf seinen Inhalt, sowie in Hinsicht auf Klugheit und Gerechtigkeit, kürzlich prüfen zu dürfen.
Seit mehr denn tausend Jahren ist die Frage über den Werth oder Unwerth, die Zweckmäßigkeit und Sittlichkeit, oder die Unzweckmäßigkeit und Unsittlichkeit des Cölibats, in unzähligen Reden, Predigten, Flugschriften und dicken Büchern verhandelt und wieder verhandelt worden, ohne daß man zu einer gleichen Überzeugung, zu einem einstimmigen Beschlusse gekommen wäre. Noch immer steht Anklage und Vertheidigung, Lob und Tadel einander schroff gegenüber. Anstatt über diese Dauer und Festigkeit der Ansichten und Grundsätze in kriegerischen Zorn zu gerathen und auf gewaltsame Vertilgung der einen oder der anderen Partei hinzuarbeiten, sollte man zu dem bescheideneren und richtigeren Ergebnisse hingetrieben werden: daß die Wahrheit nicht ganz auf der einen, der Irrthum ganz auf der anderen Seite liege, und man sich (in gutem Glauben und friedlich gesinnt) mehr hierhin oder dorthin wenden könne.
Wenn die Antragsteller sehr bitter reden: „von der Zerstörung des Lebensglückes von Tausenden, der Mißhandlung heiliger Menschenrechte und schleichender Verbreitung eines sittenverderbenden Giftes“, so erwidert die andere Partei: daß Niemand zu dem Berufe eines katholischen Geistlichen gezwungen werde, und in der Kraft der Selbstbeherrschung und Entsagung, in der geistigen Heiligung des Lebens, in der völligen Hingebung an den größten Beruf, das vollgewichtigste Zeugniß liege von höherer Sittlichkeit und von einer Erhebung über blos weltliche Freuden und Genüsse.
Fürchten Sie nicht, meine Herren, daß ich, nach dieser kurzen, zu friedlicher Mäßigung hinweisenden Bemerkung, mich in endlose Erörterungen für und wider einlassen werde. Ich wende mich vielmehr sogleich zu der zweiten Frage: über die Klugheit des gestellten Antrages. Ich vermisse die politische Klugheit; ich finde den Antrag weder zeitgemäß, noch zweckdienlich.
Im siebzehnten Jahrhundert ward Deutschland (welch Unglück und welche Schande!) dreißig Jahre lang durch die Unduldsamkeit theologischer Glaubensbekenntnisse zerrüttet, und in unseren Tagen droht dieselbe Gefahr durch die Unduldsamkeit und Heftigkeit politischer Glaubensbekenntnisse und Parteiungen. Sollen wir wiederum den Glauben an die Vergangenheit, das Glück der Gegenwart und jede Aussicht auf die Zukunft preisgeben, untergraben, vernichten, um gewisser angeblich unfehlbarer Lehrsätze willen? Sollen wir uns dem thörichten Aberglauben ergeben: es sei Pflicht und Verdienst, das Vaterland in den Kessel der Medea zu werfen, um es durch ein diabolisches Fegefeuer zu verjüngen?
Meine Herren! Während wir unsere übergroße, unerläßliche, unausweichbare staatsrechtliche Aufgabe kaum bewältigen können, stört jener Antrag den confessionellen Frieden auf unkluge Weise, sprengt die zeither Vereinten auseinander, führt zu unnatürlichen Bündnissen zwischen dem sonst Unverträglichen, und spielt den Sieg in die Hände Derer, welche zeither einträchtig bekämpft wurden.
Wenn die Klugheit und der politische Takt (kann man einwenden) der einen Partei gefehlt hat, so handelte die andere desto schlauer. Fassen wir deshalb die dritte Frage ins Auge: über die Gerechtigkeit des Antrages und die Berechtigung der Reichsversammlung. Und hier behaupte ich: daß die letzte gar kein Recht habe, sich in Angelegenheiten einzumischen, welche lediglich die katholische Kirche und ihre Bekenner betreffen. Oder wären die Katholiken nicht gleichberechtigt, zu fordern, daß die Reichsversammlung einen Ausschuß ernenne, um das Cölibat in der protestantischen Kirche einzuführen? Wie folgewidrig, in einem Augenblicke, wo man allgemeine Religionsfreiheit und die ausgedehnteste Toleranz gründen will, auf solch eine Vielregiererei zurückzukommen und Staat und Kirche in einen neuen Hader zu verwickeln! Was würde man in Washington sagen, wenn Jemand vom Congresse verlangte, er solle sich um das Heirathen oder Nichtheirathen der Geistlichen bekümmern?
Weil also der Antrag dem Inhalte nach einseitig ist und der Klugheit sowie der Gerechtigkeit widerspricht, trage ich darauf an, zur Tagesordnung überzugehen, — das heißt, ihn zu verwerfen!