IV. Über die Abkürzung der Reichstagsverhandlungen.

In Betracht der Langsamkeit, mit welcher die Verhandlungen über die Grundrechte des deutschen Volkes vorschreiten, hat der Abgeordnete Hr. Schoder aus Stuttgart den Antrag gestellt: alle darauf bezüglichen, oder spätestens binnen zehn Tagen noch einzureichenden Verbesserungsvorschläge den Ausschüssen für Verfassung und Volkswirthschaft zur Prüfung vorzulegen; den hienach berichtigten Entwurf des Gesetzes über jene Grundrechte aber durch Abstimmungen anzunehmen, ohne eine weitere Berathung oder Discussion in der vollen Versammlung zu gestatten.

Es sei mir erlaubt zu prüfen:

1) Wie viel Zeit ist, nach der bisherigen Erfahrung und dem bisherigen Verfahren, für die Berathung und Annahme jenes wichtigen Gesetzes erforderlich?

2) Welches sind die Gründe der Langsamkeit und Verzögerung?

3) Taugt das vorgeschlagene Mittel zur Beseitigung der obwaltenden Mängel?

Das Gesetz hat 48 Absätze, deren Wichtigkeit allerdings nicht gleich groß ist; wenn man indeß bisweilen zwei in einer Sitzung annehmen dürfte, so wird andererseits mancher einzelne schwierige Satz zwei Sitzungen ausfüllen oder erfordern. Rechnen wir deshalb auf jeden Satz im Durchschnitt 1½ Sitzung, so macht dies 72 Sitzungen, oder (je nachdem man wöchentlich 4 oder 3 Sitzungen verwendet) 18 oder 24 Wochen. — Dies ist, nach den bisherigen Erfahrungen und bei dem bisherigen Verfahren, die kürzeste zur Lösung der Aufgabe erforderliche Zeit.

Untersuchen wir jetzt, welche Mängel diese Langsamkeit des Fortschrittes herbeiführen? Sie liegen großentheils in der bisherigen Redeordnung und der bisherigen Redeweise. Ich will nicht erörtern, woher es kommt und ob es nützlich ist, daß gewisse Personen unzählige Male die Rednerbühne besteigen, andere dagegen (trotz ihrem Bemühen) nie zu Worte kommen; ich enthalte mich aller Vorschläge, wie dieser Übelstand beseitigt werden könnte.

Hingegen muß ich auf einen anderen Punkt etwas genauer eingehen. Man klagt nämlich, unsere politischen Parteien seien noch nicht gehörig organisirt. Dieser Vorwurf ist in soweit vollkommen richtig, daß es oft an der politischen Klugheit fehlt, die Mißgriffe vermeidet, welche Gleichgesinnte trennen, und Gegnern den Sieg in die Hände spielen. Ein solcher Mißgriff war z. B. der Antrag wegen des Cölibates.

Andererseits erscheint es nur von einem einseitigen, untergeordneten Standpunkte wünschenswerth, so scharf entgegengesetzte Parteiungen herbeizuwünschen, daß alle Vermittelung unmöglich wird. Dann ist allein von Siegen oder Niederlagen die Rede, nicht aber von einem versöhnenden Frieden; dann werden die Schwachen verknechtet auf das Glaubensbekenntniß einer Partei, unabhängige freie Geister aber nicht geduldet, sondern als gesinnungslos bezeichnet.