Frankfurt a. M., den 10. März 1849.

Die gestrige Sitzung war merkwürdig genug, um etwas darüber zu berichten. Ich schrieb bereits, daß die Gemäßigten durch irrige Taktik, Zersplittern der Stimmen und unnatürliche Verbindung der Gegner in die Minderzahl gekommen seien. Zunächst sind die beiden ersten Übelstände gehoben, und auch der dritte, schlimmste Umstand scheint einer bessernden Auflösung entgegenzugehen.

In Folge dieser erwünschten Verhältnisse wurden gestern die noch rückständigen Absätze der Grundrechte nach unseren Ansichten und Vorschlägen angenommen, und alle Verbesserungsanträge der Linken fielen durch. Sie bezweckten im Wesentlichen, beiläufig und an ungehöriger Stelle, wichtige Grundsätze oder Maßregeln einzuschmuggeln. Ich gebe Beispiele:

1) Die Gemeine hat die Wahl ihrer Vorsteher und Vertreter, mit Ausschluß des Bestätigungsrechtes der Staatsbehörde — Verworfen mit 252, gegen 188 Stimmen.

2) Ihr steht organisirte Bewaffnung zu, als Theil der allgemeinen Volkswehr, und das Recht der freien Wahl der Führer. — Verworfen mit 242, gegen 191.

3) Die Wahl der Volksvertreter erfolgt direkt, ohne Ausschluß einer Klasse von Einwohnern und unabhängig von einem Census. (Dies sollte für alle einzelnen Staaten gelten.) — Verworfen mit 300, gegen 131.

4) Die Regierung des deutschen Einzelstaates hat nur ein aufschiebendes Veto gegen die Beschlüsse der Volksvertretung — Verworfen mit 279, gegen 157.

Hierauf erfolgte ein neuer großer Angriff der Linken. Sie fordert die zweite Lesung und schließliche Annahme des Wahlgesetzes, vor der zweiten Lesung der Verfassung. Schon viermal war dieser Antrag vorgebracht und viermal aus genügenden Gründen verworfen worden. Ich will aus vielen nur zwei anführen:

1) Fand die erste Lesung des Wahlgesetzes erst vor wenigen Tagen, die der Verfassung bereits vor einigen Monaten statt. Ausschuß, Abgeordnete, Regierungen, Publikum, Presse sollen Zeit haben zu prüfen und sich auszusprechen.