Die Reglementierung[2]
Hiermit hängt die Frage der Reglementierung eng zusammen. Diese soll nach den Wünschen der Abolitionisten geradeso verschwinden, wie die Kasernierung. Darüber, wie man ohne Listen Prostituierte feststellen will, sind sich diese Kreise noch nicht klar. Ich gehe absichtlich nicht näher auf diese Frage ein, da die Reglementierung mit dem Mädchenhandel nichts zu tun hat. Wir können zufrieden sein, daß in dem neuen Entwurf das Wort „Polizeiaufsicht“ verschwunden ist. Denn die Stellung unter Polizeiaufsicht erfolgt völlig ungesetzlich. Wenn sich die Mädchen auf der Polizei melden und persönlich darum bitten, in die Dirnenliste eingetragen zu werden, um ihrer Bestrafung zu entgehen, so läßt sich hiergegen nichts sagen. Wenn aber, wie dies häufig geschieht, die Polizeibeamten den Mädchen auflauern in dem Augenblick, wo sie mit einem Begleiter aus einem Absteigequartier kommen, und sie dann wegen gewerbsmäßiger Unzucht anzeigen, so ist dies durchaus ungesetzlich. Zu einer Vernehmung des Begleiters, ob er dem Mädchen Geld gegeben hätte, die jetzt häufig stattfindet, ist der Polizist nicht berechtigt, da er in diesem Augenblick gewiß nicht Gehilfe der Staatsanwaltschaft ist. Noch viel weniger hat er das Recht, das Mädchen in die ominöse Liste einzutragen, nur weil sie für ihre Gunstbezeugungen Geld erhalten hat. Dann müßte ja jedes junge Mädchen, welches ein Verhältnis hat, in diese Liste eingetragen werden. Denn ob ich dem Mädchen einen Pelz oder eine Uhr oder zehn Mark schenke, ist zwar quantitativ verschieden, moralisch aber ganz gleich. Das Entscheidende der Prostitution liegt doch darin, daß die Prostituierte ihren Körper wahllos gegen Geld jedem überläßt und aus dem hieraus bezogenen Gewinn ihren Lebensunterhalt bestreitet. Daß dies der Fall ist, wird selten ein Mädchen zugeben, sie wird immer ein Gewerbe nachzuweisen versuchen, sei es Stubenvermieterin, Blumenmacherin, Masseuse, Schauspielerin usw., aus dem sie ihre Einnahmen bezieht. Übrigens hat sich durch diese Form der Eintragung ein sehr großer Übelstand ergeben. Die minorennen Mädchen dürfen in diese Liste nicht aufgenommen werden, müssen also täglich wegen gewerbsmäßiger Unzucht bestraft werden. Die Überweisung an die Fürsorgeerziehung kommt für diese Mädchen zu spät. Sie können sich an die dortige strenge Zucht nicht mehr gewöhnen, unternehmen fortwährend Fluchtversuche und unterliegen unausgesetzt neuen Bestrafungen, ohne dadurch im geringsten gebessert zu werden. Die übrigen Fürsorgezöglinge werden durch sie sittlich verdorben, so daß man ihre Rückkehr mit wenig günstigen Augen betrachtet.
Zweifellos gibt es Mädchen, die ausschließlich von dem Gelde leben, welches sie durch gewerbsmäßige Unzucht verdienen. Hinsichtlich der Beaufsichtigung der Prostitution bleibt es nun freilich nötig, daß über diese Mädchen eine Liste geführt wird, durch die ihre Wohnungen kontrolliert werden können. Diese Liste muß aber anders angelegt werden als bisher. Sie darf nicht von der Willkür der Polizei abhängig sein. Die Polizeiaufsicht ist eine von dem Strafrichter zu verhängende Strafe und darf nicht von einem beliebigen Polizisten verfügt werden. Das Strafgesetzbuch gibt der Polizei hierzu kein Recht. Durch Beobachtung der Tanzlokale, der berüchtigten Restaurants, der Mädchen, die sich auf der Straße selbst anbieten, durch Anzeigen der Hausbesitzer ist es leicht, diese Liste zu führen und auf dem laufenden zu erhalten. Stehen Mädchen in diesen korrekt angelegten Listen, dann kann man sie auch offiziell als Dirnen oder Prostituierte bezeichnen und betreffs ihrer Wohnungen gesetzliche Vorschriften geben.
Wie wenig die Reglementierungsfrage selbst bei den Mitgliedern der verschiedenen National-Komitees geklärt ist, konnte im Jahre 1906 auf dem Kongreß von Paris festgestellt werden. Dort war von den französischen Abolitionisten die Frage aufgeworfen: „Ist die Reglementierung der Prostitution dem Mädchenhandel schädlich oder nützlich gewesen?“ Diese Frage wurde an 17 Komiteen gestellt. Es haben aber nur acht darauf geantwortet, und von diesen waren nur drei — Holland, Schweiz und Deutschland — als Gegner der Reglementierung aufgetreten. In Wirklichkeit war aber auch Deutschland nur Gegner der Kasernierung und nicht der Reglementierung. Da aber diese Frage in erster Linie auf die Kasernierung Bezug nehmen sollte, so mußten wir, um unsere Stellung zu bezeichnen, angeben, daß wir die Schädlichkeit der Reglementierung anerkennen.
Auf der dann folgenden Internationalen Konferenz in Genf im Jahre 1908, der ich als Delegierter des Deutschen National-Komitees beiwohnte, habe ich mir die größte Mühe gegeben, sowohl diesen Unterschied, als auch den Unterschied zwischen Mädchenhändler, Zuhälter und Kuppler festzustellen. Leider ohne Erfolg. Daß die Abolitionisten die Reglementierung abgeschafft wissen wollen, ist ja durchaus erklärlich und von ihrem Standpunkt aus richtig, aber sie dürfen nicht den Mädchenhandel als Grund für die Aufhebung anführen und können nicht erwarten, daß ohne solche Liste die Wohnungsfrage gelöst werden kann. Ich kenne nur eine Stadt, welche man allenfalls als Beispiel für die Möglichkeit anführen kann, daß durch Dirnen Mädchenhandel veranlaßt wird, und dies ist Rio de Janeiro. Dort gibt es keine Reglementierung und keine Kasernierung, und trotzdem blüht der Mädchenhandel in ganz scheußlicher Weise. Eine große Anzahl von „Kaften“, polnischen und ungarischen Juden, lassen sich Mädchen aus Galizien und Rumänien kommen und bringen sie dort in eleganten Wohnungen unter, versehen sie mit entsprechender Kleidung und Wäsche und behandeln sie vollständig als Prostituierte. An jedem Morgen holen sie sich den größten Teil des von ihnen verdienten Sündengeldes ab und führen selbst das Leben eines feinen Zuhälters. Daneben spielen sie sich als Lebemänner auf und nehmen den reichen Ausländern durch Falschspiel das Geld ab. Interessant ist die Stellung der Behörden zu diesen Verhältnissen. Als ich mich bei einem hohen Polizeibeamten in Rio nach den dortigen Prostitutionsverhältnissen erkundigte, sagte mir dieser ganz ruhig: „Wir halten die Prostitution nicht für nötig und nicht für gefährlich und kümmern uns nicht darum.“ Als ich dann nach seiner Stellung gegenüber den Geschlechtskrankheiten fragte, antwortete er mir: „Durch die hohe Durchschnittstemperatur macht hier jeder eine natürliche Schwitzkur durch, und deshalb hat hier die Syphilis ihren gefährlichen Charakter verloren.“ In der Tat trifft genau das Gegenteil zu. Brasilien ist eins der verseuchtesten Länder der Welt; 4% aller Todesfälle sind auf alte Geschlechtskrankheiten zurückzuführen. Diese ganz besonderen Verhältnisse können daher weder für noch gegen den Abolitionismus benutzt werden. In Deutschland kann die Reglementierung nur dann mit dem Mädchenhandel in Verbindung gebracht werden, wenn durch sie fremde Prostituierte eingeführt werden. Dies war bis zum Jahre 1909 in der Tat der Fall. Durch eine Eingabe des Deutschen National-Komitees ist aber im Königreich Preußen die Eintragung fremder Prostituierter in die Dirnenliste verboten. Sie werden ohne weiteres als lästige Ausländerinnen ausgewiesen. Wir hoffen, daß auch die übrigen Bundesstaaten dem Beispiel Preußens folgen werden, und somit die Einwanderung ausländischer Prostituierter verhindert wird. Übrigens ist die Ansicht über die Aufnahme von Ausländerinnen in die Bordelle auch noch heute eine ungeklärte Frage. In Hamburg wurde mir eine Belohnung für jedes fremde Mädchen, welches ich in den öffentlichen Häusern fände, geboten; in Serajewo wurde mir eine ähnliche Prämie für jedes einheimische Mädchen in Aussicht gestellt. In Indien darf aus nationalen Gründen, damit die englische Rasse nicht diskreditiert wird, kein englisches Mädchen in ein dortiges Bordell treten. Wenn keine fremden und keine einheimischen Mädchen in diesen Häusern sein sollen, so wird auch diese Forderung am besten durch Beseitigung der Bordelle befriedigt. Ich hoffe, daß die Gründe, die ich hierfür angeführt habe, resp. noch weiter anführen werde, allmählich Anerkennung finden werden.
[2] Wir unterscheiden die Reglementierung, gemäß der die der Prostitution überführten oder sich freiwillig als Prostituierte meldenden Mädchen in eine Liste „eingeschrieben“, regelmäßigen körperlichen Untersuchungen unterworfen und im Falle der Krankheit einem Krankenhause überwiesen werden, auch in der Öffentlichkeit bestimmte polizeiliche Vorschriften beachten müssen (Verbot des Besuchs von Theatern, Konzerten, bestimmten Lokalen, des Betretens einzelner Straßen usw.). Sodann die Kasernierung, die polizeiliche Vorschrift für Prostituierte, in bestimmten Häusern (Bordelle), Straßen, Stadtvierteln Wohnung zu nehmen. Verfasser dieser Schrift versteht unter Kasernierung, wie noch begründet wird, nur die Bordelle. Die Gegner aller dieser Zwangs- und Strafmittel heißen Abolitionisten.
Die Kasernierung als Ursache des Mädchenhandels
Während ich also die Reglementierung als Quelle des Mädchenhandels ausschalte, betrachte ich die Kasernierung als seine Hauptursache, — dieselbe Kasernierung, die im Inlande bei uns und anderwärts in ihren Zielen, dem Schutze der anständigen Mädchen und selbst Kinder vor Verführung, so ganz versagt hat. Wir haben ja durch die Enthüllungen der „Pall-mall Gazette“ in den letzten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts erfahren, wie junge Mädchen durch raffinierte Kupplerinnen Lebemännern zugeführt, welche Mittel hierbei angewendet wurden, um sie gefügig zu machen, welche Summen für Kinder bezahlt wurden, wie die Ärzte falsche Zeugnisse ausstellten und die Polizei den Kupplerinnen Beistand leistete. Wir haben bei uns einen Prozeß Sternberg durchgemacht und wissen aus verschiedenen anderen Prozessen, wie viele Lasterhöhlen in Berlin existieren, in denen halbe Kinder der Unzucht zugeführt werden; aber alles dies war nicht imstande, einen internationalen Mädchenhandel hervorzurufen, sondern bereicherte höchstens einige alte Kupplerinnen. Für die Entstehung eines internationalen Handels mit Geschlechtssklavinnen mußten andere Gründe vorliegen, als das anormale sexuelle Empfinden einzelner reicher Wollüstlinge.
Als man vor 50 Jahren den Handel mit schwarzen Arbeitssklaven abschaffen wollte, trug man kein Bedenken, aus Gründen der Humanität einen vierjährigen blutigen Krieg zu führen. Dabei war das Schicksal dieser schwarzen Sklaven nicht annähernd so traurig, als das Leben der Schande, welches die Mädchen in den Bordellen führen müssen. Aber auch jetzt, wo man überzeugt ist, daß die große Ausdehnung, die der Mädchenhandel gewonnen hat, nur durch die unglaubliche Zahl von Bordellen entstanden ist, die in den verschiedenen Ländern geduldet werden, kann man sich nicht entschließen, ihre Beseitigung zu verlangen, sondern gerade die Behörden treten für diese Häuser ein, weil sie keine bessere Lösung der Prostitutionsfrage kennen.
Um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen, möchte ich ausdrücklich betonen, daß ich unter Kasernierung lediglich das Zusammenwohnen der Mädchen in einem Hause unter Aufsicht eines Bordellwirtes oder Wirtin verstehe. Das Zusammendrängen der Mädchen in einzelne Straßen, wie dies in Hamburg, Bremen und Lübeck vom Senat vorgeschrieben ist, ist nach meiner Ansicht die unglücklichste Lösung der Prostitutionsfrage. Da sie aber mit dem Mädchenhandel nichts zu tun hat, brauche ich auf diese Übelstände nicht einzugehen.