Das gegenwärtige Abkommen soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen in möglichst kurzer Frist in Paris ausgetauscht werden.
Man sieht hieraus, daß die Regierungen, sobald sie sich von den Gefahren des Mädchenhandels überzeugt hatten, sehr energisch vorgingen und alles taten, um diesen Handel zu unterbinden. Die wichtigste Einrichtung, welche durch die Pariser Konferenz geschaffen wurde, waren die Zentralpolizeistellen, die in allen Ländern eingerichtet wurden.
Polizeiliche Maßregeln
Eine solche wurde am 1. 8. 1903 für Preußen begründet und am 1. 5. 1904 auf ganz Deutschland ausgedehnt. Sie befindet sich in Berlin und ist der IV. Abteilung des Polizeipräsidiums unterstellt.
Der Grund, weshalb die Zentralpolizeistelle gerade dem Berliner Polizeipräsidium unterstellt wurde, beruht auf praktischen Erwägungen. Man wollte der Zentralstelle die hier bestehenden Einrichtungen (Verbrecheralbum, Erkennungsdienst, Einwohnermeldeamt usw.) zugänglich machen. An der Spitze der Zentralstelle steht ein Kriminalkommissar als Vorsteher, dem ein zweiter Kommissar zu seiner Unterstützung und Vertretung beigegeben ist. Unter diesen arbeiten 1 Wachtmeister und 15 Kriminalschutzleute. Die Kontrolle der Stellenvermittler, Überwachung der Bahnhöfe und vor allem die Revision verdächtiger Quartiere ist ihre Hauptaufgabe.
An diese Zentralpolizeistelle gehen alle Anzeigen über Mädchenhandel oder Verdacht des Mädchenhandels. Sie besitzt deshalb die besten und ausführlichsten Listen der Mädchenhändler. Leider erschwert der häufige Namenswechsel der Händler genauere Feststellungen.
Der größte Vorteil dieser Zentralpolizeistelle ist der direkte Verkehr mit den Zentralpolizeistellen der übrigen Länder. Da die National-Komiteen einen eigenen internationalen Code herausgegeben haben, ist der telegraphische Verkehr wesentlich verbilligt, und da die Recherchen jetzt von der Genehmigung der Konsulate und Gerichte unabhängig gemacht werden sind, ist es möglich, die Mädchenhändler rechtzeitig zu verhaften und unschädlich zu machen. Hieraus hat man den Schluß gezogen, daß der Mädchenhandel in den letzten Jahren zugenommen hat. Dies ist ein Trugschluß. Die Bestrafung dieser Leute hat in der Tat zugenommen, aber nicht, weil ihre Zahl zugenommen hat, sondern, weil sie häufiger verhaftet werden. Dieser Erfolg ist durch das Zusammenwirken von Zentralpolizeistelle und National-Komitee erzielt, und wir können nur wünschen, daß dieser Kampf gegen die Händler eine immer größere Ausdehnung gewinnen möge. Lediglich durch die Behörde ist es möglich, die Mädchenhändler rechtzeitig zu ergreifen. Durch die Enthüllungen des Mr. Coote hatte sich im Jahre 1899 das Deutsche National-Komitee gebildet und in kurzer Zeit eine große Zahl von Fürsorge-, Sittlichkeits- und Frauenvereinen zu einer Gruppe vereinigt, welche den Zweck verfolgte, den Kampf gegen den Mädchenhandel zu führen.
Leider besitzt das National-Komitee keine Exekutivbeamten. Wenn also etwas gegen die Mädchenhändler unternommen werden soll, ist das Komitee stets auf die Hilfe und Unterstützung der Zentralpolizeistelle angewiesen. Dafür muß die Polizei, wenn sie gefährdete Mädchen in einem Asyl unterbringen will, sich wieder des National-Komitees bedienen. Dieses Zusammenwirken hat es bewirkt, daß in keinem Lande der Kampf mit größerem Erfolge geführt worden ist, als gerade in Deutschland.
Während die administrativen Vorschläge in allen vertragschließenden Ländern schon im Jahre 1904 angenommen und ausgeführt wurden, sind die legislativen Maßregeln bisher in ganz wenigen Ländern zur Ausführung gelangt.