Der Handel mit Mädchen

Charakteristik des Mädchenhandels

Ehe ich die juristische Definition des Wortes „Mädchenhandel“ gebe, möchte ich ganz kurz die Verhältnisse beleuchten, die vor nunmehr zwölf Jahren zu der internationalen Vereinigung der meisten zivilisierten Nationen führten, welche sich die Bekämpfung des Mädchenhandels zur Aufgabe gestellt haben. Der Gedanke, daß der Sklavenhandel in jeder Gestalt verschwinden müsse, daß es also auch keine Geschlechtssklavinnen geben dürfe, war so mächtig, daß dagegen alle Verschiedenheiten der sonstigen Ansichten verschwanden und die Internationalität dieser Idee überall anerkannt wurde.

Was durch diese Zusammenarbeit bisher erreicht ist, und was noch zu erreichen bleibt, bildet den Hauptinhalt der folgenden Zeilen.

Der Mädchenhandel setzt sich, wie jeder Handel, aus Export, Import und Transithandel zusammen. Deshalb kommen auch alle drei Formen in allen Ländern vor, aber im allgemeinen ist eine dieser Formen in den einzelnen Ländern die bevorzugte. Deutschland hat in erster Linie einen Transitverkehr von Osten nach Westen und muß deshalb sein Augenmerk darauf richten, daß über die schlesische, posensche und preußische Grenze keine Mädchen hineinkommen und in Herbesthal und Emmerich resp. in Hamburg und Bremen, ev. auch nach den italienischen Häfen keine Mädchen herausgebracht werden. Trotzdem also die Verhältnisse ziemlich einfach liegen, sind sie doch noch recht wenig bekannt. Welche falsche Vorstellungen vom Mädchenhandel spuken noch in einzelnen Köpfen! Der Grund hierfür liegt in dem unglücklich gewählten Wort „Handel“.

Was wird alles als Handel bezeichnet?

Wie oft hört man von einem Verhandeln der Mädchen sprechen, wenn die Eltern ihre Tochter zwingen, einen ungeliebten Mann zu heiraten, damit sie eine gesellschaftlich gesicherte Stellung oder einen vornehmen Namen dafür eintauschen! Worin besteht die ganze Tätigkeit der Schadchen beim Abschluß jüdischer Ehen? Was tun die Orientalen, wenn sie sich Sklavinnen kaufen und sie zu ihren Neben- oder gar Hauptfrauen machen? Wie liegen die Verhältnisse in Japan und China? Niemand, der die Verhältnisse kennt, wird aber bei diesem Handel von einem strafbaren Mädchenhandel sprechen. Hierzu gehört 1. die Verschleppung und 2. die Versorgung anderer mit käuflicher Ware, und zwar stets zum Zweck der Gewerbsunzucht. Wie die Erfahrung gelehrt hat, kommt man aber mit diesen beiden Gesichtspunkten nicht aus. Ob es möglich sein wird, einen für sich selbst betriebenen Mädchenhandel zu bestrafen, erscheint unwahrscheinlich. Das Deutsche National-Komitee hat allerdings zwei Fälle verfolgt, die beide die Möglichkeit eines Handels für sich selbst zu bieten schienen. Einmal hatte ein reicher Pelzhändler in Berlin einer Mutter die 16jährige Tochter für 20000 Mark abgekauft, um sie für sich auszuhalten. Es gelang der Polizei, das Mädchen zu befreien und die Mutter wegen Kuppelei zu verklagen. Da die Tochter aber ihr Zeugnis verweigerte, war die Bestrafung der Mutter unmöglich. Ein anderes Mal ließ sich ein in der Krim wohnender Gutsbesitzer jahrelang Kindermädchen, Wirtschaftsfräulein und Hausdamen nach seinem Gut kommen, von denen er verlangte, daß sie musikalisch seien, Deutsch sprächen und sich ihm zur Verfügung stellten. Da die Mädchen auf diese Bedingungen eingegangen waren und eine Klage weder erheben wollten noch konnten, erfolgte auch in diesem Fall keine Bestrafung. Obgleich dieser Gutsbesitzer der intellektuelle Urheber eines Mädchenhandels war, so würde ihn doch kein Gericht als Mädchenhändler bestrafen; es wäre sogar zweifelhaft, ob gegen die Vermittlerin eine Klage wegen Kuppelei Erfolg haben würde.

Im großen und ganzen ist der Mädchenhandel durch die Einrichtung der öffentlichen Häuser entstanden und wird jetzt beinahe ausschließlich durch diese Häuser unterhalten. Privatleute werden sich nur in Ausnahmefällen Mädchen kaufen können, und wenn sie es tun, werden sie niemals Handel mit ihnen treiben. Die Bordelle sind aber auf diesen Handel direkt angewiesen, weil sie einesteils durch die Krankheit der Mädchen, anderenteils durch den Geschmack ihrer Klienten fortwährend zu einem Wechsel gezwungen werden. Nun sind die Bordelle nach der Größe der Stadt, nach der Rasse der Bewohner, nach der Stellung der Besucher, nach ihrer Einrichtung und vor allem nach den Preisen so verschieden, daß nur ein kleiner Teil derselben als Quelle des Mädchenhandels angesehen werden kann. Die meisten öffentlichen Häuser haben es gar nicht nötig, sich um Neulinge zu bemühen, weil sich leider stets Mädchen in genügender Anzahl zum Eintritt in diese Häuser melden. Durch das Wohnen in den Bordellen ist ein Teil der Mädchen sittlich so gesunken und verkommen, daß sie gar nicht mehr die Kraft besitzen, sich zu einer anständigen Tätigkeit aufzuschwingen, und deshalb so lange wie möglich in diesen Häusern bleiben. Aber gerade die teuersten und elegantesten Häuser brauchen fortwährend frische Ware, und diese Neulinge kommen dorthin nicht von selbst, sie müssen gesucht und dann durch List und Betrug in diese Häuser geschmuggelt werden. Ihre Beschaffung ist die Aufgabe der Mädchenhändler. Diese sind international und bilden eine Reihe von Ringen, die das notwendige Material herbeizuschaffen suchen. Bei Beginn der Bewegung wußte man anscheinend von dieser Organisation so gut wie nichts. Es waren wohl einzelne Händler gefaßt worden, aber über ihre Verbindungen untereinander war wenig bekannt. Nach der allgemeinen Ansicht bestand in Buenos Aires eine Zentrale, welche ihre Agenten in die verschiedenen Länder schickte, um dort das notwendige Material für die eleganten Bordelle der ganzen Welt zu beschaffen. Diese Ansicht war eine irrige. Der Neid und die Mißgunst der Händler untereinander, der Unterschied im Geschmack, die Verschiedenheit der Sprache ließ eine Reihe von kleinen Ringen entstehen, die aus bestimmten Ländern und Gegenden die Versorgung der Bordelle in anderen bestimmten Ländern übernahmen.

Man muß sich das Verhältnis ähnlich denken wie bei den Wucherern. Die wirklichen Geldgeber bleiben im Verborgenen, die kleinen Halsabschneider vermitteln die Geschäfte und erhalten hierfür ihre Provision. Zu den bekannteren Firmen gehören: Jimi Withmann, Emanuel Scherz, Madame Hertzog, Franz Herlich, Franziska Schwarz, Georgine Eidselmann, bei weitem der größere Teil ungarische, polnische und galizische Juden.