Charakteristik der Mädchenhändler
Eine Charakteristik oder Schilderung der Mädchenhändler zu geben, ist schwierig. Wulffen[1] versucht in Nachstehendem eine solche:
„In psychologischer Beziehung ist zu bemerken, daß der Mädchenhändler, ein Kupplertypus, in erster Linie ‚Geschäftsmann‘ ist. Er kommt zu seinem Gewerbe durch wirtschaftliche Bedürftigkeit, Notlage und Gelegenheit. Häufig hat er zuvor in anderen Erwerbszweigen keine Erfolge gehabt. Er bedarf einzelner Charaktereigenschaften, vor allem der Schlauheit und Entschlossenheit, um mit Gewinn zu arbeiten; andererseits muß er nachgiebig und schmiegsam sein. Auch Überredungsgabe und Handelssinn beim Anwerben und Zuführen der Opfer muß er besitzen. Die Mädchen muß er mit Freundlichkeit und Aufmerksamkeit behandeln. Alle diese Eigenschaften finden sich bei dem Juden zusammen. Über das künftige Schicksal der geworbenen Mädchen macht er sich keine Skrupel. Wennschon er ein Menschenhändler ist, braucht er nicht gefühllos zu sein. Äußerlich führt er oft die Mädchen aus Not und Elend zu einem Wohlleben, um das er sie zuweilen beneiden könnte. Aus Beispielen weiß er, daß viele Mädchen selbst sich solches Leben wünschen. Er kann sich sogar einbilden, ihnen Gutes zu erweisen. Ihm selbst, dem die Behörden fortgesetzt auf dem Nacken sitzen, ist bei seinem Gewerbe auch nicht immer recht wohl. Die Hinterlist, mit der er beim Anwerben häufig — nicht immer — verfahren muß, das Gefühl der Überlegenheit, das er dem ins Garn gegangenen Mädchen und den getäuschten Behörden und Beamten gegenüber empfinden lernt, können in seinem Charakter zuweilen eine sadistische Härte entwickeln, die sogar, wenn er eine sinnliche Natur ist, mit Rücksicht auf das künftige Sexualleben seiner Opfer des geschlechtlichen Untergrundes nicht entbehrt. Dann erlaubt er sich kleine Vertraulichkeiten als Zeichen angeblicher Fürsorge. Der geile Mädchenhändler ist eine psychologisch interessante Erscheinung. Zuweilen fällt er plump aus der Rolle; aber die betörten Mädchen ahnen kein Unheil. Manchmal zeichnet ihn im Innern große Herzenskälte, ja Bosheit, aus. Gereizt, kann er leicht brutal werden. Die weibliche Geschlechtsehre achtet er für nichts. Das junge Weib ist ihm eine Ware, für die er nur die Sorgfalt des Händlers hat.“
[1] Staatsanwalt Dr. Wulffen, Der Sexualverbrecher. 18 Mk., geb. 20 Mk. Im gleichen Verlage.
Organisation der Mädchenhändler
Das Deutsche National-Komitee führt in seinen Listen über 1400 Namen von Leuten, die den Mädchenhandel wirklich ausgeführt oder sich wenigstens dessen verdächtig gemacht haben. Darunter sind alle Gesellschaftsklassen vertreten, besonders Stellenvermittler, Vermieterinnen, Zuhälter, Impresarien, Masseusen, Hebammen, Auswanderungsagenten. Natürlich treten sie nicht in dieser Stellung auf, sondern suchen eine möglichst harmlose Rolle zu spielen, um keinen Verdacht zu erregen. In Wien war eine Mädchenhändlerin Mitglied von vier religiösen Vereinen, in der Schweiz wohnte eine solche stets in christlichen Hospizen, in anderen Städten treten sie wieder als Fremdenführer und Droschkenkutscher auf. Auch Sprachlehrer befassen sich vielfach mit der Verkuppelung von jungen Mädchen. Ganz aufgedeckt ist die Organisation noch nirgends. Durch Verrat eines Mitgliedes, vor allem dadurch, daß er seine Verbindungen mit der Polizei zugab, ist in New York das Vorhandensein von drei großen Gesellschaften festgestellt. Die gefährlichste ist Tammany-Hall, dessen jüngste Mitglieder lediglich die Aufgabe hatten, die Mädchen zu verführen. Über ihr Treiben sind in der letzten Zeit mehrfache Publikationen erschienen, und man macht in New York Anstrengungen, diese „Kadetten“ völlig zu beseitigen.
Allerdings hat die unter John Rockefellers Vorsitz einberufene „White Slave Grand Jury“ durch ihre Untersuchungen festgestellt, daß die gegen New York erhobenen Vorwürfe nicht begründet sind, und daß „New York the cleanest great city in the world“ sei. Dieses Resultat ist aber mit großer Vorsicht aufzunehmen, seine Richtigkeit wird auch in Amerika selbst bezweifelt. Festgestellt ist jedenfalls, daß bestimmte Mädchenhändlerklubs bestanden haben und einer noch besteht. Daß man die Verbindungen dieser Klubs untereinander nicht feststellen konnte, ist sehr begreiflich. Die Mädchenhändler vermeiden es nach Möglichkeit, irgend etwas Schriftliches herauszugeben. Ihre Tätigkeit wird durch mündliche und persönliche Vermittlungen reguliert. Gerade hierin liegt ja die Schwierigkeit ihrer Verfolgung. Außerdem hat auch der Staatsanwalt Whitman eine sehr plausible Erklärung abgegeben: „Die Händler wußten, daß diese staatliche Untersuchung stattfinden würde und vermieden deshalb in der letzten Zeit jede Tätigkeit, welche zu einer Untersuchung oder Anklage Veranlassung geben könnte.“ Dazu kommt, daß sich die Untersuchung lediglich auf die Stadt New York selbst erstreckte, während von den übrigen Städten der Union nichts gesagt ist. Die Einwanderungskommission kommt zu einem völlig entgegengesetzten Resultat: Der Mädchenhandel hat in den Vereinigten Staaten einen so großen Umfang angenommen, daß die Einwanderungsbehörde aufs höchste beunruhigt ist. Die Behörde hatte Spezialbeamte beauftragt, Untersuchungen in New York, Chikago, San Franzisko, Seattle, Portland, Salt Lake City, Odgen, Butte, Denver, Buffallo, Boston und New Orleans anzustellen. Das Ergebnis war, daß New York als Hauptplatz in Betracht kommt. An New York reihen sich Montreal, Seattle, San Franzisko, San Antonio, Boston, Cleveland und Chikago.
Diese Spezialbeamten haben erneut die Verbindungen der Händler untereinander festgestellt. Einer unterstützt den anderen, und sogar ein ganz Fremder wird mit den nötigen Empfehlungen von dem Zunftbruder bereitwilligst aufgenommen und, wenn nötig, vor den Blicken der Polizei verborgen gehalten. Zurzeit kommen zwei große Organisationen, eine französische und eine israelitische, in Betracht. Diese beiden machen sich gegenseitig fortwährend Konkurrenz, halten aber gegen die Polizei, den gemeinsamen Feind, stets geschlossen zusammen. In mehreren Städten gibt es beständige französische Hauptquartiere, wo die französischen Importeure und Kuppler sich ein Rendezvous geben und ihre Geschäfte erledigen. Eine dieser Gesellschaften hatte sich unter dem Namen „New York Independent Benevolent Association“ gesetzlich eintragen lassen. Diese Kommission stellt auch die innige Freundschaft zwischen den Händlern und gewissenlosen Polizisten an den Pranger. Es ist wiederholt festgestellt, daß die Polizisten fortlaufende hohe Gehälter bezogen, damit sie die ihrer Kontrolle unterstellten Häuser unbelästigt ließen. In New York war der Polizeipräsident und viele seiner Beamten angeklagt, mit den Mädchenhändlern unter einer Decke zu spielen. Der Präsident, dem nachgewiesen war, daß er persönlich Geld von den Mädchenhändlern genommen hatte, erschoß sich.
Die Untersuchungen dieser Kommission haben zu dem Erlaß des Gesetzes vom 26. März d. J. geführt, das den Mädchenhändlern schwere Freiheits- und hohe Geldstrafen androht.