Der antwortete ihm; doch tat er es nicht etwa mit einer herablassenden Höflichkeit, wie Aljoscha noch vor kurzem befürchtet hatte, sondern bescheiden und zurückhaltend, mit augenscheinlicher Zuvorkommenheit und offenbar ohne jeden Hintergedanken:
„Ich gehe von der Überzeugung aus, daß diese Verwechselung der Elemente, d. h. des Wesens der Kirche mit dem Wesen des Staates, beide als einzelne Begriffe genommen, natürlich ewig sein wird, obgleich sie überhaupt nicht sein dürfte, und man die beiden niemals nicht nur in ein normales, sondern selbst nicht einmal in ein einigermaßen befriedigendes Verhältnis wird bringen können, da die ganze Sache sich auf einer Lüge aufbaut. Ein Kompromiß zwischen dem Staate und der Kirche in Fragen, wie zum Beispiel der des Gerichts, ist meines Erachtens schon allein ihrem Wesen nach unmöglich. Der Geistliche, dem ich in meinem Artikel entgegnet habe, behauptet, daß die Kirche im Staat eine ganz genaue und bestimmte Stellung einnehme. Ich aber antwortete ihm, daß die Kirche im Gegenteil den ganzen Staat in sich einschließen müßte, nicht aber in ihm nur eine bestimmte Ecke einnehmen sollte, und daß dies, wenn es jetzt aus bestimmten Gründen unmöglich ist, dem Wesen der Dinge nach doch unbedingt das feste und erste Ziel der ganzen Weiterentwicklung des Christentums sein müßte.“
„Das ist vollkommen richtig,“ sagte fest, doch nervös, Pater Paissij, der schweigsame und gelehrte Priestermönch.
„Der reinste Ultramontanismus!“ rief Miussoff aus, der vor Ungeduld ein Bein über das andere schlug.
„Ach, wir haben ja nicht einmal Berge!“ meinte Pater Jossiff, worauf er, zum Staretz gewandt, fortfuhr: „Er antwortet unter anderem auch auf folgende, grundlegende und wesentliche Behauptungen seines Gegners, des Geistlichen – beachten Sie es wohl. Erstens, sagt der Geistliche: ‚Es kann und darf sich kein einziger gesellschaftlicher Verband die Macht, über die bürgerlichen und politischen Rechte seiner Mitglieder zu verfügen, aneignen.‘ Zweitens: ‚Die Macht des Kriminal- und Zivilgerichts darf nicht der Kirche gehören, denn die ist mit ihrem Wesen als göttliche Einrichtung und als Verband der Menschen zu religiösen Zwecken unvereinbar,‘ und schließlich drittens: ‚Daß die Kirche kein Reich von dieser Welt sei‘ ...“
„Das allerunwürdigste Wortspiel für einen Geistlichen!“ unterbrach wieder ungeduldig Pater Paissij. „Ich habe dieses Buch gelesen, auf das Sie geantwortet haben,“ sagte er zu Iwan Fedorowitsch, „und ich war nicht wenig erstaunt über die Worte des Geistlichen, daß die Kirche ‚kein Reich von dieser Welt‘ sei. Wenn sie nicht von dieser Welt wäre, so könnte sie folglich überhaupt nicht auf der Welt existieren. Im heiligen Evangelium sind die Worte: ‚nicht von dieser Welt‘ nicht in diesem Sinne gebraucht. Mit solchen Worten aber zu spielen, geht nicht an. Unser Herr Jesus Christus ist doch nur deswegen gekommen, um die Kirche gerade hier auf Erden zu gründen. Das Himmelreich ist natürlich nicht von dieser Welt, sondern im Himmel, doch kann man in dasselbe nicht anders eingehen als durch die Kirche, die auf der Erde gegründet und errichtet ist. Und darum sind alle Wortspiele in diesem Sinne unmöglich und unwürdig. Die Kirche aber ist in Wahrheit Herrschaft hier auf Erden und ihr ist bestimmt, zu herrschen, und ihr Ziel kann zweifellos nur eines sein: Ihre Herrschaft über die ganze Welt auszudehnen, – wie es uns auch die Verheißung sagt ...“
Er verstummte plötzlich, als ob er sich bezwingen wollte. Iwan Fedorowitsch, der ihm höflich und aufmerksam zugehört hatte, fuhr mit ungewöhnlicher Ruhe wie vorher bereitwillig und offenherzig, zum Staretz gewandt, in seiner Erklärung fort:
„Der ganze Gedanke, den ich in meinem Artikel entwickelt habe, besteht darin, daß das Christentum in den ersten drei Jahrhunderten auf der Erde bloß in Gestalt einer Kirche erschien und auch nur Kirche war. Als aber das heidnische römische Imperium christlich werden sollte, war es ja nur natürlich, daß es, indem es christlich wurde, die Kirche bloß in sich aufnahm, selbst aber fortfuhr, in äußerst vielen Dingen wie früher ein heidnischer Staat zu bleiben. Und im Grunde genommen, hätte es zweifellos anders überhaupt nicht geschehen können. Es blieb in Rom, als Imperium genommen, gar zu viel von der alten Zivilisation und der heidnischen Weisheit übrig, wie zum Beispiel die Ziele und Grundsätze des Imperiums selbst. Die Kirche Christi jedoch konnte, als sie in den Staat eintrat, natürlich nichts von ihrem Grundgedanken, diesem Stein, auf dem sie stand, aufgeben oder abtreten und konnte also nur ihre Ziele verfolgen, die ihr einmal vom Herrn selbst gesetzt und angewiesen waren, wie unter anderem: Die ganze Welt und damit folglich auch das ganze frühere heidnische Imperium in Kirche zu verwandeln. So muß denn also – versteht sich, vom zukünftigen Ziel der Kirche gesprochen – nicht die Kirche sich einen bestimmten Platz im Staate suchen, wie ‚jeder andere gesellschaftliche Verband‘ oder wie ‚ein Verband der Menschen zu religiösen Zwecken‘ – so drückt sich der geistliche Autor, dem ich entgegnete, über die Kirche aus –, sondern im Gegenteil, jeder Erdenstaat müßte sich zum Schluß vollkommen in Kirche verwandeln und nichts anderes werden als bloß Kirche, und sich dann natürlich von allen seinen Zielen, die mit den Zielen der Kirche nicht übereinstimmen, einfach abwenden. Das alles würde den Staat als solchen in nichts erniedrigen, ihm weder seine Ehre noch seinen Ruhm als Großmacht nehmen, noch würde es den Ruhm seiner Herrscher schmälern, sondern würde den Staat nur von dem falschen, noch heidnischen und irreführenden Weg auf den richtigen und wahren Weg stellen, auf den einzigen, der zu ewigen Zielen führt. Darum hätte der Autor des Buches über die Grundlagen des kirchlich-zivilen Gerichts ganz richtig geurteilt, wenn er bei seiner Untersuchung und Feststellung dieser Grundlagen dieselben als einen zeitlichen, in unserer sündigen, noch unvollendeten Zeit notwendigen Kompromiß und sonst nichts weiter behandelt hätte. Sobald aber der Autor dieser ‚Grundlagen‘ sich erdreistet, zu erklären, daß seine Grundlagen, die er jetzt aufstellt, und die teilweise Pater Jossiff soeben aufzählte, unerschütterliche, elementarische und ewige seien, geht er direkt gegen die Kirche vor und gegen ihre heilige, ewige und unerschütterliche Bestimmung. Das ist der ganze Standpunkt meines Artikels.“
„Das heißt also, kurz gesagt,“ begann wieder Pater Paissij, jedes Wort betonend, „nach gewissen Theorien, die sich in unserem neunzehnten Jahrhundert nur zu deutlich ausgeprägt haben, soll sich die Kirche in Staat verwandeln – gleichsam aus einer niedrigeren Form in eine höhere –, um darauf ganz in ihm zu verschwinden, indem sie vor der Wissenschaft, dem Zeitgeist und der Zivilisation zurücktritt, ihnen also einfach Platz macht. Wenn sie das aber nicht will und sich dem widersetzt, so wird ihr im Staat gleichsam nur eine gewisse Ecke eingeräumt, und selbst die nur unter Aufsicht. Und das geschieht jetzt überall in den gegenwärtigen europäischen Ländern. Nach der russischen Auffassung und Zuversicht dagegen soll sich nicht die Kirche in Staat verwandeln, wie aus einem niedrigeren in einen höheren Typ, sondern der Staat soll sich vorbereiten, einzig und allein Kirche und nichts weiter als das zu werden. Dieses sei sein Endziel. Und also geschehe es, Amen!“
„Nun, ich muß gestehen, Sie haben mich jetzt wieder etwas ermutigt,“ sagte Miussoff und schlug ein Bein übers andere. „Soweit ich es verstehe, handelt es sich also um die Verwirklichung irgendeines Ideals, eines unendlich fernen, bei der Wiederkunft des Herrn. Nun, dagegen habe ich nichts. Ein wunderschöner utopischer Traum von der Abschaffung der Kriege, Diplomaten, Banken usw. Etwas, was sogar wie Sozialismus aussieht. Ich aber dachte schon, daß das alles Ernst sei, und die Kirche jetzt bereits über Kriminalfragen richten, zu Ruten und Zwangsarbeit und vielleicht sogar zur Todesstrafe verurteilen solle.“