„Wenn es nur ein einziges kirchlich-ziviles Gericht gäbe, so würde die Kirche auch jetzt nicht zur Zwangsarbeit oder zur Todesstrafe verurteilen. Das Verbrechen und seine Auffassung müßten sich dann selbstverständlich ganz verändern, natürlich allmählich, nicht plötzlich und nicht sofort, immerhin ziemlich bald ...“ sagte ruhig, und ohne mit der Wimper zu zucken, Iwan Fedorowitsch.
„Meinen Sie das etwa im Ernst?“ Miussoff blickte ihn aufmerksam an.
„Wenn alles Kirche wäre, so würde die Kirche den Verbrecher oder den Ungehorsamen ausschließen, nicht aber Köpfe fällen,“ fuhr Iwan Fedorowitsch fort. „Nun frage ich Sie aber, wohin würde dann der Exkommunizierte gehen? Dann müßte er ja nicht nur von den Menschen, wie jetzt, sondern auch von Christus fortgehen. Dann würde er sich mit seinem Verbrechen nicht nur gegen die Menschen, sondern auch gegen die Kirche Christi vergangen haben. Das ist natürlich im strengsten Sinne auch jetzt so, doch ist es immerhin nicht offiziell erklärt, und so findet sich denn heute der Verbrecher sehr häufig mit seinem Gewissen auf diese Weise ab, indem er sich sagt: ‚Habe wohl gestohlen, greife aber nicht die Kirche an, bin Christus kein Feind.‘ Das sagt sich heutzutage fast ausnahmslos jeder Verbrecher. Wenn aber die Kirche an Stelle des Staates getreten ist, dann könnte er es sich schwerlich sagen, es sei denn, daß er die ganze Kirche auf der ganzen Welt verneinte: ‚Alle irren sich, alle sind vom richtigen Wege abgekommen, alle sind Pseudokirche, nur ich allein, der Mörder und Dieb – bin die wahre christliche Kirche.‘ Das aber sich zu sagen, ist doch sehr schwer und verlangt ungeheure Bedingungen, setzt Umstände voraus, die es nicht häufig gibt. Jetzt nehmen Sie andererseits jene Auffassung des Verbrechens, wie sie die Kirche hat: Wird sich dann die allgemeine Auffassung des Verbrechens nicht ändern müssen, im Vergleich zur gegenwärtigen, fast heidnischen Auffassung, wird sie sich dann nicht vielmehr aus der Idee, das kranke Glied mechanisch abtrennen zu müssen, wie es jetzt zum Schutze der Gesellschaft getan wird, wahrhaft und nicht nur scheinbar in die Idee der Wiedergeburt des Menschen, seiner Auferstehung und Rettung verwandeln ...“
„Was soll denn das jetzt wieder bedeuten? Ich höre wieder auf, zu verstehen,“ unterbrach Miussoff, „wieder irgendeine Phantasie! etwas Formloses, aus dem man überhaupt nicht klug werden kann. Wie meinen Sie das – ‚ausschließen‘ und was soll das für eine Exkommunikation sein? Ich vermute stark, daß Sie einfach nur zu scherzen belieben, Iwan Fedorowitsch.“
„Aber genau genommen ist es ja auch jetzt ganz dasselbe,“ sagte plötzlich der Staretz, und sofort wandten sich aller Blicke ihm zu, „denn wenn es jetzt keine Kirche Christi gäbe, so hätte der Verbrecher keinen einzigen Halt nach dem Verbrechen und nicht einmal die Möglichkeit einer Buße, das heißt, einer wirklichen und nicht, wie Sie sagten, mechanischen Buße, die in der Mehrzahl der Fälle nur das Herz erbittert – sondern die wirkliche Buße, die einzige abschreckende und die einzige friedenbringende Buße, die in der Erkenntnis des eigenen Gewissens liegt.“
„Erlauben Sie, wie meinen Sie das?“ erkundigte sich mit dem lebhaftesten Interesse Miussoff.
„Ich meine das so,“ begann der Staretz. „Alle diese Verschickungen, die Zwangsarbeit und früher noch die Körperstrafe verbessern niemanden, und vor allem schrecken sie keinen einzigen Verbrecher ab; die Zahl der Verbrechen verringert sich nicht etwa, sondern vergrößert sich noch immer. Das müssen Sie mir doch vollkommen zugeben. Und so ergibt sich, daß die Gesellschaft auf diese Weise keineswegs beschützt ist, denn wenn auch das schädliche Mitglied mechanisch abgetrennt und weit fortgeschickt wird, aus den Augen, aus dem Sinn, so wird es doch sofort durch einen anderen Verbrecher, vielleicht sogar durch zwei Verbrecher, ersetzt. Wenn es etwas gibt, das die Gesellschaft in unserer Zeit beschützt und sogar den Verbrecher selbst bessert und in einen anderen Menschen verwandelt, so ist das wiederum nur das Gebot Christi, das sich in der Erkenntnis des eigenen Gewissens kundtut. Nur wenn er sich seine Schuld als Sohn der Gemeinschaft Christi, das heißt, der Kirche, eingesteht, sieht er auch seine Schuld vor der Gemeinschaft selbst, das heißt, vor der Kirche, ein. Somit ist denn der gegenwärtige Verbrecher einzig vor der Kirche fähig, seine Schuld anzuerkennen, nicht aber vor dem Staat. Und darum, wenn nun das Gericht der Gemeinschaft als Kirche gehören würde, dann würde dieselbe wissen, wen sie aus der Verbannung zurückführen und wieder aufnehmen könnte. Jetzt jedoch entfernt sich die Kirche, da sie wohl die Möglichkeit allein des sittlichen Verurteilens, nicht aber ein aktives Gericht hat, von der aktiven Buße des Verbrechers ganz von selbst. Sie schließt ihn nicht aus und verläßt ihn nie mit ihrem väterlichen Trost. Ja, sie bemüht sich sogar, mit dem Verbrecher die ganze christliche, kirchliche Gemeinschaft zu erhalten: Sie läßt ihn zum Gottesdienst, zum Abendmahl zu, sie gibt ihm Almosen und verhält sich zu ihm mehr wie zu einem Verführten, als wie zu einem Schuldigen. Und was würde mit dem Verbrecher geschehen, o Gott! wenn auch die christliche Gemeinschaft, das heißt die Kirche, ihn ebenso verstoßen würde, wie ihn das bürgerliche Gesetz verstößt und ausschließt? Was würde mit ihm geschehen, wenn jedesmal und sofort nach der Strafe des staatlichen Gesetzes auch die Kirche ihn mit der Ausschließung strafte? Eine größere Verzweiflung kann es ja gar nicht geben, wenigstens nicht für den russischen Verbrecher, denn die russischen Verbrecher sind noch gläubig. Doch übrigens, wer kann es wissen: vielleicht würde dann etwas ganz Furchtbares geschehen: das verzweifelte Herz des Verbrechers würde vielleicht völlig den Glauben verlieren, und was dann? Doch die Kirche zieht sich als zärtliche und liebende Mutter freiwillig von einer aktiven Bestrafung zurück, da der Schuldige auch ohne ihre Strafe durch das staatliche Gericht sowieso schon gar zu grausam bestraft ist, ihn aber wenigstens irgend jemand bemitleiden muß. Vor allem deswegen, weil das Gericht der Kirche das einzige ist, welches nichts als die Wahrheit enthält und sich infolgedessen wesentlich und sittlich mit keinem einzigen anderen Gericht, nicht einmal zu einem provisorischen Kompromiß, vereinigen kann. Hierbei kann man sich nicht auf Vergleiche einlassen. Der ausländische Verbrecher, sagt man, bereue selten, denn sogar die jetzt sich verbreitenden Lehren bestärken ihn in dem Gedanken, daß sein Verbrechen kein Verbrechen sei, sondern nur eine Auflehnung gegen die ungerecht unterdrückende Macht. Die Gesellschaft scheidet ihn vollkommen mechanisch durch die über ihn triumphierende Macht aus und begleitet diese Ausscheidung noch mit Haß – wenigstens sagen sie in Europa selbst so von sich –, mit Haß und vollster Gleichgültigkeit für ihres Bruders weiteres Schicksal. So geschieht denn dort alles ohne das geringste kirchliche Mitleid, denn in vielen Fällen gibt es dort überhaupt keine Kirchen mehr, es gibt dort nur noch Kleriker, Kirchendiener und prachtvolle Kirchengebäude; die Kirchen selbst jedoch streben dort schon längst nach dem Übergang aus der niedrigeren Form der Kirche in die höhere Form des Staates, um in ihm ganz zu verschwinden. So ist es, glaube ich, wenigstens in den lutherischen Ländern. In Rom aber wird ja schon seit tausend Jahren an Stelle der Kirche der Staat verkündet. Darum also hält sich der Verbrecher selbst nicht mehr für ein Glied der Kirche und verbleibt als Ausgestoßener in der Verzweiflung. Wenn er aber in die Gesellschaft zurückkehrt, so geschieht dies nicht selten mit solch einem Haß, daß die Gesellschaft ihn ganz von selbst wieder ausstößt. Womit das endet, können Sie sich selbst sagen. In vielen Fällen könnte es scheinen, daß es auch bei uns dasselbe sei: Doch das ist es ja gerade, daß es bei uns außer dem staatlichen Gericht noch die Kirche gibt, die niemals die Verbindung mit dem Verbrecher, als mit ihrem lieben und immer noch teuren Sohne, aufgibt. Und überdies gibt es bei uns noch – und wenn auch meinetwegen nur geistig – das Gericht der Kirche, das jetzt allerdings noch nicht in Tätigkeit ist, doch immerhin für die Zukunft lebt; und wenn es sich auch nur im Geiste erhält, so wird es doch vom Verbrecher selbst fraglos durch den Instinkt seiner Seele schon jetzt anerkannt. Und auch das ist ganz richtig, was hier vorhin gesagt wurde: Wenn das Gericht der Kirche wirklich und in seiner ganzen Macht eingeführt werden würde, das heißt, wenn die ganze Gesellschaft sich ausschließlich in Kirche verwandeln sollte, so würde nicht nur das Gericht der Kirche selbst auf die Besserung des Verbrechers in einer Weise einwirken, wie es jetzt ganz undenkbar ist, sondern es würden sich vielleicht auch die Verbrechen in unglaublichem Maße verringern, im Verhältnis zu früher gesprochen. Und auch darüber kann kein Zweifel bestehen, daß die Kirche den zukünftigen Verbrecher und das zukünftige Verbrechen in vielen Fällen ganz anders auffassen würde, als man es jetzt auffaßt, und daß sie es verstehen würde, den Ausgestoßenen zurückzuführen, den Böses Sinnenden zu warnen und den Gefallenen wieder aufzurichten. Allerdings,“ fuhr der Staretz lächelnd fort, „vorläufig ist ja die christliche Gesellschaft noch selbst nicht fertig und steht nur auf den sieben Gerechten; da aber diese nicht aussterben werden, so bleibt sie immerhin unerschütterlich in der Erwartung ihrer vollständigen Verwandlung aus der Gesellschaft, als einer fast noch heidnischen Verbindung, in die einzige ökumenische und herrschende Kirche. Und also geschehe es, und wenn auch zu Ende der Zeiten, denn nur diesem allein ist vorherbestimmt, in Erfüllung zu gehen! Und wozu sich durch die lange Zeit verwirren lassen, das Geheimnis der Zeiten und des Endzieles liegt in der Allwissenheit Gottes, in seiner Vorsehung und seiner Liebe. Und was nach menschlichem Ermessen sehr weit entfernt ist, das kann nach der Vorherbestimmung Gottes vielleicht schon vor der Tür stehen. Hoffen wir, daß dieses also ist! Amen!“
„Amen, Amen!“ wiederholte andächtig und streng Pater Paissij.
„Sonderbar, höchst sonderbar!“ meinte Miussoff nicht etwa heftig, wohl aber wie mit einem heimlichen, sagen wir – Unwillen.
„Was scheint Ihnen denn so sonderbar?“ erkundigte sich vorsichtig Pater Jossiff.