Alles war verstummt, als die ersten Worte des berühmten Redners erklangen. Alle Blicke hingen wie gebannt an ihm. Er begann ganz ohne Umschweife, einfach und überzeugt, ohne die geringste Anmaßung, ohne den geringsten Ansatz zu Schönrederei, zu überschwenglichen Tönen oder gefühlvollen Worten. Er sprach wie ein Mensch, der im engen Kreise mitfühlender Freunde das Wort ergriffen hat. Sein Organ war wundervoll, tragend und angenehm, und es schien, daß in dieser Stimme sogar etwas Aufrichtiges und Treuherziges durchklang. Doch schon nach den ersten Sätzen fühlten alle, daß der Redner sich ganz plötzlich auch zu wahrem Pathos emporschwingen und „mit ungeahnter Kraft die Herzen treffen konnte“. Er sprach vielleicht weniger regelrecht als Hippolyt Kirillowitsch, vielleicht sogar grammatikalisch nicht ganz korrekt, dafür aber auch nicht in so langen Sätzen und eigentlich sogar treffender. Nur eines mißfiel anfänglich den Damen: er krümmte immer so absonderlich seinen Rücken, namentlich zu Anfang seiner Rede; nicht, als hätte er sich verbeugt, sondern als wenn er zu seinen Zuhörern hinstrebte, wobei er immer nur die obere Hälfte seines langen Rückens nach vorn bog, ganz als wäre in der Mitte dieses langen, schmalen Rückens ein Gelenk angebracht gewesen, so daß das Rückgrat sich fast unter einem rechten Winkel biegen konnte. Zu Anfang seiner Rede sprach er wie gehackt, die Sätze ohne inneren Zusammenhang, scheinbar plan- und systemlos, indem er die Tatsachen, wie sie ihm in den Sinn kamen, aufgriff – aber zu guter Letzt entstand doch ein abgerundetes Ganzes. Seine Rede könnte man in zwei Hälften einteilen: die erste Hälfte war die Kritik, die Widerlegung der Anklage – nicht ohne boshafte und sarkastische Bemerkungen –, in der zweiten Hälfte dagegen änderte er plötzlich seinen Ton und sogar sein ganzes Verfahren: da erhob er sich zu jenem Pathos, von dem ich schon sprach, so daß der Saal, der darauf nur gewartet zu haben schien, wie vor Begeisterung erbebte. – Er trat sogleich an die Sache heran und begann damit, daß das Feld seiner Tätigkeit eigentlich in Petersburg sei; doch geschehe es deshalb nicht zum ersten Male, daß er dem Ruf in eine andere Stadt folge, um einen Angeklagten zu verteidigen; er tue dies jedoch immer nur dann, wenn er entweder von der Unschuld des Betreffenden überzeugt sei oder dieselbe im voraus als mindestens sehr wahrscheinlich annehmen zu dürfen glaube. „Dasselbe war auch diesmal der Fall. Schon aus den ersten Zeitungsnachrichten las ich etwas heraus, das mir sehr zugunsten des Angeklagten auffiel. Mit einem Wort, mich interessierte zuerst und vor allen Dingen eine bestimmte juristische Tatsache, die sich in der Gerichtspraxis allerdings häufig wiederholt, doch noch niemals, wie mir scheint, mit so charakteristischen Besonderheiten zutage getreten ist, wie gerade im vorliegenden Fall. Diese Tatsache müßte ich eigentlich erst zu Ende meiner Rede hinstellen, wenn ich alles Gesagte zusammenfasse, doch werde ich den betreffenden Gedanken schon zu Anfang meiner Rede aussprechen, denn es ist nun einmal meine Schwäche, den Gegenstand mit geradem Griff anzufassen, ohne ihn zuerst mit Winkelzügen zu umkreisen, ohne Effekte vorzubereiten und etwa die großen Eindrücke für den Schluß aufzusparen. Das ist vielleicht unklug von mir, doch dafür ist es offenherzig. Dieser mein Hauptgedanke nun, diese meine Formel geht dahin: Es gibt eine erdrückende Menge von Beweisen, die alle gegen den Angeklagten zeugen, und zu gleicher Zeit gibt es keinen einzigen Beweis, der der Kritik wirklich standhält, sobald man ihn einzeln, an und für sich, betrachtet. Als ich die Nachrichten und Gerüchte über diesen Mord in den Zeitungen weiter verfolgte, fand ich mich immer mehr in meiner Ansicht bestärkt – und da erhielt ich denn plötzlich von den Verwandten des Angeklagten die Aufforderung, seine Verteidigung zu übernehmen. Ich reiste natürlich sofort hierher und überzeugte mich hier endgültig von der Richtigkeit meiner Annahme. Ja, und so habe ich denn, um diese gefahrvolle Verkettung von Tatsachen zu zerstören und die Unbewiesenheit und das Phantastische jeder einzelnen anklagenden Tatsache klarzulegen, in diesem Prozeß die Verteidigung übernommen.“

Mit dieser Erklärung begann der Verteidiger und fuhr dann fort, wie folgt:

„Meine Herren Geschworenen, ich bin als Fremder hierhergekommen. Ich habe alle Eindrücke unvoreingenommen empfangen. Der Angeklagte, ein wilder, zügelloser Charakter, hatte mich vorher nicht beleidigt, wie er vielleicht Hunderte hier in der Stadt beleidigt hat, weswegen denn viele im voraus gegen ihn gestimmt sein mögen. Gewiß sehe auch ich ein, daß das sittliche Gefühl der hiesigen Gesellschaft sich mit Recht empört hat: Der Angeklagte ist kein ruhig lebender, kein sich mäßigender Mensch. Dessen ungeachtet hat ihn die hiesige Gesellschaft bereitwillig empfangen, und selbst im Hause des verehrten Anklägers hat er freundliche Aufnahme gefunden.“ (Bei diesen Worten ertönte leises Lachen, allerdings nur von ein paar Personen, die es außerdem noch schnell unterdrückten – doch hatten es alle gehört: man wußte in der ganzen Stadt, daß Hippolyt Kirillowitsch Mitjä nur gegen seinen Willen in seinem Hause empfangen hatte, und zwar nur aus dem einen Grunde, weil jener seiner Frau interessant erschienen war; seine Frau war eine höchst tugendhafte, wohltätige und achtbare Dame; nur war sie im Grunde ihres Wesens phantastisch, war das, was man originell nennt; und in gewissen Fällen, vornehmlich in Kleinigkeiten, widersetzte sie sich gern ihrem Gemahl; übrigens war Mitjä nur sehr selten bei ihnen gewesen.) „Nichtsdestoweniger wage ich anzunehmen,“ fuhr der Verteidiger fort, „daß selbst bei einem so unabhängigen Geiste und gerecht urteilenden Charakter, wie sie mein verehrter Widersacher besitzt, sich ein gewisses nicht zutreffendes Vorurteil gegen meinen unglücklichen Klienten herausgebildet hat. Und das ist ja auch nur zu natürlich. Der Unglückliche hat gar zu sehr verdient, daß man gegen ihn ein ungünstiges Vorurteil faßte. Das beleidigte sittliche und mehr noch, das ästhetische Gefühl pflegt mitunter unerbittlich zu sein. Gewiß haben wir in der ausgezeichneten Anklagerede eine strenge Analyse des Charakters und der Taten des Angeklagten vernommen; es lag darin ein streng kritisches Verhalten zur Sache, und vor allem wurden psychologische Tiefen vor uns aufgetan, um uns das Wesen der Sache zu erklären, in die einzudringen bei dem geringsten absichtlich und böswillig vorurteilsvollen Verhalten zur Person des Angeklagten für den Ankläger unmöglich gewesen wäre! Aber es gibt Dinge, die in ähnlichen Fällen sogar schlimmer, sogar verderblicher sind, als selbst eine absichtlich vorgefaßte Gehässigkeit im Verhalten zur Sache. Das geschieht, wenn uns zum Beispiel ein gewisses, sagen wir künstlerisches Spiel verlockt, oder das Bedürfnis nach künstlerischem Schaffen, sozusagen das Bedürfnis, einen Fall zu einem ganzen Roman auszuspinnen, besonders wenn Gott uns noch mit reichen psychologischen Gaben ausgestattet hat. Schon in Petersburg, als ich mich anschickte, hierher zu fahren, machte man mich darauf aufmerksam – was ich freilich schon wußte –, daß ich hier als Widersacher einen tiefen und feinen Psychologen antreffen werde, der sich schon des längeren durch seine Fähigkeiten einen besonderen Ruf in unserer noch jungen juristischen Welt erworben hat. Nur ist die Psychologie, meine Herren, zwar ein tiefes Ding, doch gleicht sie nicht wenig – einem Stocke mit zwei Enden.“ (Leises Gelächter im Publikum.) „Sie werden mir gewiß meinen trivialen Vergleich verzeihen. Ich rechne mich selbst nicht zu den Meistern der Redekunst. Allein ich will ein Beispiel anführen – das erste beste, das mir aus der Anklagerede einfällt: Der Angeklagte klettert nachts, auf der Flucht aus dem Garten, über den Zaun und streckt mit einem Schlage – er hatte eine kleine Mörserkeule in der Hand – den alten Diener, der ihn am Bein festhält, zu Boden. Darauf springt er sofort in den Garten zurück und müht sich während ganzer fünf Minuten um den Verletzten, weil er feststellen will, ob er ihn erschlagen hat, oder ob der Alte noch lebt. Nun will der Ankläger um keinen Preis an die Wahrheit der Aussage des Angeklagten glauben, daß er aus Mitleid zum alten Grigorij herabgesprungen sei. ‚Nein,‘ meint er, ‚in solch einem Augenblick kann man nicht so zartfühlend sein, das ist ganz ausgeschlossen, das wäre gar zu unnatürlich; er ist nur zu dem einen Zweck wieder hinabgesprungen, um sich zu überzeugen, ob der einzige Zeuge seiner Tat tot oder lebendig ist – folglich haben wir hier den besten Beweis dafür, daß er das Verbrechen verübt hat, da er aus keinem einzigen anderen Grunde, Drange oder Gefühle in den Garten zurückspringen konnte.‘ Das ist Psychologie. Doch nehmen wir jetzt dieselbe Psychologie, und wenden wir sie gleichfalls an, nur mit dem Unterschiede, daß wir sie am anderen Ende anfassen, und wie wir sehen werden, ergibt sich dann sofort etwas nicht weniger Wahrscheinliches. Der Mörder springt aus Vorsicht hinab, um sich zu überzeugen, ob der Zeuge tot oder lebendig ist, indessen hat er soeben erst im Zimmer seines von ihm erschlagenen Vaters, wie der Herr Ankläger selbst bezeugt, einen anderen ungeheuer wichtigen Zeugen hinterlassen, nämlich das zerrissene Kuvert, auf dem geschrieben steht, daß es einmal dreitausend Rubel enthalten hat. ‚Hätte er dieses Kuvert mitgenommen, so würde jetzt niemand in der ganzen Welt wissen, daß dieses Geldpaket vorhanden gewesen ist – und folglich auch niemand, daß ein Raubmord stattgefunden hat.‘ Ich zitiere den Ausspruch des Anklägers. Also ganz hat seine Überlegungskraft nicht ausgereicht, wie wir sehen: der Mensch hat den Kopf verloren, hat Angst bekommen und ist fortgelaufen, und hat sogar ein solches Beweisstück gegen sich auf dem Fußboden hinterlassen! Nachdem er aber zwei Minuten später noch einen zweiten Menschen erschlagen hat, stellt sich bei ihm sofort wie auf Wunsch die herzloseste und berechnendste Überlegungskraft und Vorsicht ein. Doch gut, gesetzt, daß es so gewesen ist, – gerade darin soll ja die größte Feinheit der Psychologie bestehen, daß man unter solchen Umständen blutdürstig und scharfsichtig wie ein kaukasischer Adler ist, im nächsten Augenblick dagegen blind und schüchtern wie ein gewöhnlicher Maulwurf. Aber wenn ich nun schon einmal so blutdürstig und grausam berechnend bin, daß ich nach dem Totschlage nur zu dem Zweck hinabspringe, um nachzusehen, ob der Zeuge meines Verbrechens tot oder lebendig ist, so fragt sich doch, denke ich, wozu ich mich mit diesem neuen, meinem zweiten Opfer ganze fünf Minuten lang abmühen sollte, wobei ich nur riskiere, mir noch andere Zeugen auf den Hals zu ziehen? Wozu sollte ich dann mit meinem Taschentuch dem Alten das Blut vom Gesichte abwischen, wenn nicht ausdrücklich zu dem einen Zweck, daß dieses Taschentuch später ein schweres Beweisstück gegen mich werden kann? Nein, wenn ich schon einmal so berechnend und grausam bin, sollte es dann nicht besser sein, den niedergeworfenen Diener mit derselben Mörserkeule noch einmal und noch einmal auf den Kopf zu schlagen, ihn endgültig zu erschlagen, um auf diese Weise, indem ich den einzigen Zeugen töte, das Herz von jeder Sorge zu befreien? Und schließlich, ich springe hinab, um zu sehen, ob der gefährliche Zeuge lebendig oder tot ist, und hinterlasse bei der Gelegenheit sofort einen anderen Zeugen, nämlich diese selbe Mörserkeule, die ich in Gegenwart zweier Frauen ergriffen habe, die alle beide jederzeit diesen Gegenstand wiedererkennen und aussagen können, daß ich ihn aus ihrer Küche mitgenommen habe und folglich wohl auch der Mörder sein werde. Und nicht etwa, daß ich sie dort im Garten vergessen oder in der Zerstreutheit aus der Hand habe fallen lassen! Nein, ich habe meine Waffe ausdrücklich fortgeworfen, denn man hat sie etwa fünfzehn Schritt von der Stelle, wo Grigorij hingefallen war, aufgefunden. Jetzt fragt sich doch, weshalb hat der Angeklagte das getan? Und dafür gibt es nur eine Erklärung: nur deshalb, weil es ihm bitter leid tat, einen Menschen erschlagen zu haben, einen alten Diener. Jawohl: deshalb, und nur deshalb hat er im Ärger mit einer Verwünschung die Mörserkeule fortgeschleudert, da sie eben die Waffe war, mit der er den Menschen getötet hatte. Anders kann es überhaupt nicht gewesen sein. Warum hätte er sie sonst mit solcher Wut so weit fortschleudern sollen, und nicht etwa ins Gebüsch, sondern zur Rasenfläche hin, wo sie dann noch auf die sichtbarste Stelle, nämlich auf den Kiesweg, gefallen ist! Wenn er aber Schmerz und Leid darüber empfinden konnte, daß er einen Menschen erschlagen hatte, nun, so empfand er diesen Schmerz und dieses Leid eben nur deshalb, weil er den Vater nicht erschlagen hatte. Hätte er vorher schon den Vater erschlagen, so wäre er nicht aus Mitleid zu dem anderen Verletzten hinabgesprungen – dann hätte er bereits ganz andere Gefühle gehabt, dann wäre es ihm nicht mehr um andere zu tun gewesen und um Mitleid mit ihnen, sondern um ihn selbst, und darum, daß er sich rettete. Und so ist es auch gewesen. Anderenfalls hätte er, wie gesagt, Grigorijs Schädel endgültig eingeschlagen und hätte sich nicht ganze fünf Minuten um ihn gemüht. Mitleid und das Verlangen, ihm zu helfen, konnten nur darum in seinem Herzen zu Wort kommen, weil sein Gewissen noch rein war. Das ist auch Psychologie. Aber wir kommen mit ihr zu einem etwas anderen Ergebnis. Ich habe absichtlich, meine Herren Geschworenen, die Psychologie zu Hilfe genommen, um an diesem Beispiel anschaulich zu beweisen, daß man mit ihr jeden beliebigen Schluß ziehen kann. Es kommt dabei nur darauf an, in wessen Händen sie sich befindet. Ja, die Psychologie kann selbst die ernstesten Männer verleiten, Romane zu dichten, mag es auch ganz unfreiwillig geschehen. Ich betone: ich rede nur von der überflüssigen Psychologie, meine Herren Geschworenen, von dem gewissen Mißbrauch, der mit ihr zuweilen getrieben wird.“

Hier hörte man wieder von ein paar Seiten leises beifälliges Lachen, das natürlich an die Adresse des Staatsanwalts ging. Ich werde nicht die ganze Rede des Verteidigers wiedergeben, sondern nur einige Stellen, die von den Hauptpunkten handelten.

XI.
Kein Geld. Keine Beraubung

Es gab in der Rede des Verteidigers einen Punkt, der alle in Erstaunen setzte, nämlich – die vollständige Ableugnung der Tatsache, daß die verhängnisvollen Dreitausend überhaupt existiert hätten, und die Schlußfolgerung daraus, daß mithin die Möglichkeit einer Beraubung überhaupt ausgeschlossen sei.

„Meine Herren Geschworenen,“ hub der Verteidiger wieder an, „im vorliegenden Fall setzt jeden unvoreingenommenen Menschen sofort eine charakteristische Besonderheit in Erstaunen, nämlich: daß der Angeklagte eines Raubmordes beschuldigt wird, wir aber zu gleicher Zeit vor der vollständigen Unmöglichkeit stehen, beweisen zu können, was nun eigentlich geraubt worden ist. Geld, sagt man, sei geraubt, dreitausend Rubel – aber haben diese denn je in Wirklichkeit existiert? Das weiß niemand. Überlegen Sie sich: erstens, woher wissen wir, daß es dreitausend waren, und wer hat sie gesehen? Sie wirklich gesehen und darauf hingewiesen, daß sie in einem Kuvert mit einer Aufschrift lagen, hat nur der Diener Ssmerdjäkoff. Und nur er allein hat schon vor der Katastrophe dem Angeklagten, sowie dessen Bruder Iwan Fedorowitsch, davon Mitteilung gemacht. Auch Fräulein Sswetlowa war davon unterrichtet. Indessen haben diese drei Personen das Geld nicht gesehen, gesehen hat es wiederum nur Ssmerdjäkoff – und da stellt sich doch von selbst die Frage: wenn es wahr ist, daß diese Dreitausend existiert haben und Ssmerdjäkoff sie gesehen hat, wann hat er sie dann zum letztenmal gesehen? Wie, wenn der alte Herr sie von dort – sie sollen ja unter dem Kopfkissen gelegen haben – fortgenommen und sie wieder in die Schatulle zurückgelegt hat, ohne es ihm zu sagen? Beachten Sie wohl, nach den Worten Ssmerdjäkoffs lag das Geld im Bett, sogar unter dem Federbett; der Angeklagte hätte es also unter dem Federbett hervorziehen müssen. Indessen war das Bett ganz unberührt, was ausdrücklich im Protokoll bemerkt worden ist. Wie konnte es nun wohl möglich sein, daß der Angeklagte das Bett gar nicht durchwühlt und dazu noch mit seinen blutigen Händen die frische, feine Bettwäsche, die eigens zu diesem Abend aufgedeckt worden war, nicht beschmutzt haben soll? Darauf sagt man uns: aber das Kuvert lag doch auf dem Fußboden! Gerade von diesem Kuvert lohnt es sich, etwas mehr zu reden. Vorhin bin ich nicht wenig erstaunt gewesen: als der verehrte Ankläger von diesem Kuvert sprach, erklärte er plötzlich selbst – beachten Sie dies wohl, meine Herren – erklärte er selbst in seiner Rede an der Stelle, wo er darauf hinwies, daß es eine Abgeschmacktheit sei, Ssmerdjäkoff des Mordes auch nur zu verdächtigen: ‚Wenn dieses Kuvert nicht dagewesen, nicht als Beweisstück liegen geblieben wäre, wenn der Mörder es mitgenommen hätte, so hätte niemand in der ganzen Welt je erfahren, daß ein solches Geldpaket existiert hat, und daß das Geld von dem Angeklagten gestohlen worden ist.‘ Also nur dieses zerrissene Stück Papier mit der Aufschrift hat nach dem Bekenntnis des Anklägers selbst die Beschuldigung des Angeklagten, einen Raubmord verübt zu haben, veranlaßt, ‚denn sonst hätte niemand gewußt, daß ein Diebstahl stattgefunden, und daß dieses Geld wirklich existiert hat.‘ Genügt es denn wirklich, dieses Stück Papier auf dem Fußboden, ist das denn wirklich ein Beweis, daß in ihm Geld gelegen, und daß dieses Geld wiederum gestohlen worden ist? ‚Aber Ssmerdjäkoff hat doch in diesem Kuvert das Geld gesehen,‘ wird uns gesagt. Wann aber, wann hat er es zum letztenmal gesehen, das ist es, was ich frage? Ich habe mit Ssmerdjäkoff darüber gesprochen, und er hat mir gesagt, daß er es zwei Tage vor der Katastrophe noch gesehen habe. Warum aber kann ich zum Beispiel nicht annehmen, daß dem alten Fedor Pawlowitsch eingefallen ist, als er ganz allein in seinem Hause eingeschlossen war, in ungeduldiger, erregter Erwartung seiner Geliebten – daß ihm da plötzlich eingefallen ist, vielleicht auch um sich die Zeit zu vertreiben, das Paket zu öffnen und das Geld herauszunehmen? ‚Ach, zum Teufel mit dem albernen Kuvert und seiner Aufschrift,‘ hat er vielleicht bei sich gesagt, ‚so wird sie mir ja überhaupt nicht glauben, daß wirklich Geld darin ist, wenn ich ihr aber dreißig Regenbogen in der Hand zeige, das wird stärker ziehen, da wird ihr der Mund wässern.‘ – Und er zerreißt die Schnur, nimmt das Geld heraus und wirft das Kuvert, wie es dem Hausherrn und Besitzer des Geldpakets niemand verbieten kann, einfach auf den Fußboden, unbekümmert um jedes Beweisstück. Meine Herren Geschworenen, was ist wohl möglicher als eine solche Auslegung des Tatbestandes? Warum sollte das unmöglich sein? Wenn sich also nur irgend etwas Ähnliches annehmen läßt, so fällt die Beschuldigung des Diebstahls ganz von selbst weg: wenn kein Geld existiert hat, so hat auch kein Raub stattgefunden. Wenn das Kuvert auf dem Fußboden ein Beweis dafür sein soll, daß das Geld sich in ihm befunden hat, warum kann ich dann nicht das Gegenteil behaupten, nämlich, daß das Kuvert deshalb auf dem Fußboden lag, weil sich in ihm kein Geld mehr befand, weil dasselbe vom Besitzer schon früher herausgenommen worden war? ‚Ja, wo aber war in dem Falle das Geld geblieben, wenn Fedor Pawlowitsch es aus dem Paket genommen haben soll – bei der Haussuchung hat man keines gefunden!‘ Zunächst hat man in seiner Schatulle einen Teil des Geldes gefunden, und dann hätte er ja schon am Morgen oder am Tage vorher über dasselbe verfügen, es auswechseln, fortschicken oder überhaupt verausgaben können und schließlich durchaus nicht für nötig befunden haben, seine Gedanken, Pläne und Handlungen Ssmerdjäkoff sofort mitzuteilen. Wenn aber schon eine Möglichkeit zu einer solchen Annahme vorhanden ist – wie kann man dann noch so hartnäckig und bestimmt den Angeklagten beschuldigen, daß der Mord von ihm um des Raubes willen ausgeführt worden sei, und daß die Beraubung wirklich stattgefunden habe? Auf diese Weise betreten wir tatsächlich das Gebiet des Romanes. Wenn man behauptet, daß die und die Sache geraubt worden ist, so muß man auch unfehlbar beweisen können, daß diese Sache wirklich existiert hat. Hier aber hat sie nicht einmal jemand gesehen. Unlängst ist in Petersburg ein junger Mensch von achtzehn Jahren, ein halber Knabe, ein kleiner Hausierer, mitten am hellen Tage mit einem Beil bewaffnet in eine Wechselbude eingedrungen und hat mit unglaublicher, in solchen Fällen allerdings typischer Dreistigkeit den Besitzer der Wechselbude erschlagen und tausendfünfhundert Rubel, die in der Kasse lagen, in seine Tasche gesteckt. Innerhalb fünf Stunden war er schon verhaftet. Außer fünfzehn Rubel, die er inzwischen verausgabt hatte, erhielt man die ganzen Tausendfünfhundert wieder. Außerdem gab ein Kommis, der erst nach dem Totschlag in die Wechselbude zurückgekehrt war, der Polizei nicht nur die gestohlene Summe an, sondern noch dazu, aus welchem Gelde, d. h. aus wieviel Regenbogen, wieviel blauen und roten Kreditbilletts, wieviel Goldgeld und so weiter sie bestanden hatte, und richtig fand man bei dem verhafteten Mörder genau das angegebene Geld wieder. Hinzu kam das volle und aufrichtige Geständnis des Mörders, daß er getötet und dieses Geld aus der Kasse herausgenommen habe. Sehen Sie, meine Herren Geschworenen, das nenne ich Beweise! Denn hierbei sehe ich das Geld, halte es gleichsam selbst in der Hand und kann ganz einfach nicht behaupten, daß es kein Geld gegeben habe. Verhält es sich in diesem Falle ebenso? Dabei handelt es sich hier um Leben und Tod, um das Schicksal eines Menschen. ‚Wie,‘ sagt man, ‚er hat doch die ganze Nacht gepraßt, hat mit vollen Händen Geld ausgestreut, er gesteht ja selbst, daß er tausendfünfhundert Rubel gehabt habe – woher kann er sie genommen haben?‘ Aber gerade dadurch, daß nur anderthalbtausend festgestellt werden konnten, die andere Hälfte der Summe aber unauffindbar, unnachweisbar blieb, wird doch bewiesen, daß dieses Geld sich niemals in dem Kuvert befunden haben kann. Nach der Berechnung der Zeit, und zwar nach der genauesten, hat es sich in der Voruntersuchung gezeigt, und es ist sogar bewiesen worden, daß der Angeklagte von den Mägden gleich zum Beamten Perchotin gelaufen ist, sich also nicht vorher noch in seine Wohnung begeben hat, ja, daß er nirgendwohin gegangen und die ganze Zeit mit Menschen zusammengewesen ist, folglich also auch nicht von den Dreitausend die Hälfte irgendwo in der Stadt versteckt haben kann. Das ist auch der Grund, warum der Ankläger auf der Annahme bestand, daß das Geld irgendwo im Dorfe Mokroje in einem Winkel der Herberge versteckt sei. Warum nicht gar in den Kellern des Udolfschen Schlosses, meine Herren! Ist diese Voraussetzung etwa nicht phantastisch, nicht romantisch? Und, beachten Sie wohl, sobald nur diese eine Annahme, daß sie in Mokroje versteckt sein können, unmöglich wird, so – fliegt die ganze Beschuldigung der Beraubung in die Luft, denn wo können diese anderthalb Tausend sonst geblieben sein? Durch welches Wunder können sie verschwunden sein, wenn es unantastbar feststeht, daß der Angeklagte nirgendwohin gegangen ist? Und mit solchen Märchen sind wir bereit, ein Menschenleben zu vernichten! Nun sagt man: ‚Immerhin kann er nicht beweisen, woher er die anderthalb Tausend, die er in der Hand gehabt, genommen hat; außerdem haben alle gewußt, daß er vor dieser Nacht kein Geld besessen hat.‘ Ich frage dagegen: wer hat das gewußt? Der Angeklagte hat doch klar und bestimmt ausgesagt, woher er das Geld genommen hat, und wenn Sie wollen, meine Herren Geschworenen, wenn Sie wollen – so kann es nichts Wahrscheinlicheres geben als diese Aussage, und außerdem nichts, was mit dem Charakter und der Seele des Angeklagten besser übereinstimmte. Der Anklage gefällt aber ihr eigener Roman gar zu sehr: ein willensschwacher Mensch, er entschließt sich, dreitausend Rubel, die ihm so beschämend von der Braut angeboten werden, anzunehmen, und natürlich ist ausgeschlossen, daß er die Hälfte davon in ein Säckchen eingenäht hat, im Gegenteil, selbst wenn er sie eingenäht hätte, so hätte er doch alle zwei Tage etwas davon herausgenommen und auch die ganze andere Hälfte auf diese Weise in einem Monat verlebt! Erinnern Sie sich bitte, diese Behauptung wurde in einem Tone aufgestellt, der jeden Widerspruch ausschloß. Wie aber, wenn sich das gar nicht so zugetragen hat, wie aber, wenn man in diesem Roman aus Dmitrij Karamasoff eine ganz andere Person gemacht hat? Darauf wird man vielleicht antworten: ‚Es sind doch Zeugen vorhanden, die gesehen haben, daß er im Dorfe Mokroje die ganzen Dreitausend, die er von Fräulein Werchoffzeff genommen, verschleudert hat, noch einen Monat vor der Katastrophe, auf einmal, wie eine einzige Kopeke, folglich kann er also nichts zurückbehalten haben.‘ Aber wer sind denn diese Zeugen? Was man diesen Zeugen aufs Wort alles glauben kann, haben wir ja schon beim Verhör gesehen! Außerdem scheint ein Stück Brot in der fremden Hand immer größer als in der eigenen. Schließlich hat keiner von den Zeugen das Geld gezählt, sondern nur nach dem Augenmaß geurteilt. Hat doch der Zeuge Maximoff ausgesagt, daß in den Händen des Angeklagten sich zwanzigtausend Rubel befunden hätten. Sehen Sie, meine Herren Geschworenen, wie die Psychologie ihre zwei Enden hat, und gestatten Sie mir daher gütigst, sie auch beim anderen Ende anzufassen: es ist zum mindesten interessant zu konstatieren, was dabei herauskommt.

Also ... Einen Monat vor der Katastrophe wurden dem Angeklagten von Fräulein Werchoffzeff zur Absendung durch die Post dreitausend Rubel anvertraut. Es fragt sich aber, ob ihm dieselben wirklich in so schmachvoller und erniedrigender Weise übergeben worden sind, wie das vorhin dargestellt wurde? Bei der ersten Aussage des Fräulein Werchoffzeff über diesen Gegenstand schien es durchaus nicht so, durchaus nicht so; in der zweiten Aussage hörten wir nur den Aufschrei der Rache und Wut und eines lange unterdrückten Hasses. Doch allein schon, daß die Zeugin das erstemal unrichtig ausgesagt hat, gibt uns die Berechtigung anzunehmen, daß die zweite Aussage gleichfalls unrichtig ist. Der Ankläger ‚will nicht, wagt es nicht‘ – das sind seine eigenen Worte – an diesen Roman zu rühren. Schön! Auch ich will nicht daran rühren, aber ich erlaube mir zu bemerken, daß, wenn die reine und sittlich hochstehende Persönlichkeit, die das sehr geehrte Fräulein Werchoffzeff unstreitig ist – wenn eine solche Persönlichkeit, sage ich, sich erlaubt, plötzlich vor Gericht ihre erste Aussage zu widerrufen, und zwar mit der Absicht, den Angeklagten zu vernichten, so ist doch klar, daß diese Aussage nicht kaltblütig und leidenschaftslos gemacht worden ist. Wird man uns nun wirklich das Recht nehmen, daraus zu folgern, daß eine rachedürstige Frau vieles übertreiben kann? Daß sie gerade die Schande und den Schimpf vergrößert hat, die mit dem Geldangebot verbunden gewesen ist? Im Gegenteil, ich bin überzeugt, das Geld war so angeboten worden, daß er es annehmen konnte, besonders da unser Angeklagter ein leichtsinniger Mensch ist. Er rechnete dabei natürlich auf das Geld, das er noch von seinem Vater zu erhalten hatte, auf die Dreitausend, die jener ihm schuldete. Das war leichtsinnig, gewiß, aber gerade infolge dieses Leichtsinns war er fest überzeugt, daß der Vater die Dreitausend ihm geben werde und müsse, daß er, wenn er sie erhalten habe, das von Fräulein Werchoffzeff ihm anvertraute Geld immer noch ersetzen und nach Moskau abschicken könne. Aber der Ankläger will es unter keiner Bedingung zulassen, daß er am selben Tage noch vom erhaltenen Geld die Hälfte habe in ein Säckchen einnähen können: ‚Ein solcher Charakter kann so etwas nicht tun.‘ Und doch hat er selbst ausgerufen, daß Karamasoff eine breit angelegte Natur sei, hat selbst ausgerufen, daß Karamasoff sich in zwei entgegengesetzte Abgründe zu gleicher Zeit versenken könne! Karamasoff ist ja doch eine Natur mit zwei Seiten, mit zwei Abgründen, so daß er selbst bei der grenzenlosesten Schwelgerei innehalten kann, weil ihn plötzlich die andere Seite, der andere Abgrund lockt. Die andere Seite aber war die Liebe – diese neue, wie Pulver aufgeflammte Liebe! Zu dieser Liebe jedoch hatte er Geld nötig, oh! viel mehr, als er nötig gehabt hätte, um mit seiner Geliebten ein Fest zu feiern! Denn sagte sie ihm: ‚Ich bin dein, ich will nicht zu Fedor Pawlowitsch,‘ so hätte er sie genommen und fortgebracht – dazu aber hatte er Geld nötig! Das war wichtiger, als sich amüsieren! Und Karamasoff soll das nicht verstanden haben? Gerade diese Sorge machte ihn ja fast krank! Was ist nun verständlicher, als daß er die Hälfte des Geldes auf alle Fälle oder vielmehr für diesen einen Fall aufbewahrte? Inzwischen aber vergeht die Zeit, und Fedor Pawlowitsch gibt ihm die Dreitausend nicht heraus, im Gegenteil, der Angeklagte erfährt sogar, daß gerade mit diesem Gelde seine Geliebte angelockt werden soll. ‚Wenn Fedor Pawlowitsch das Geld nicht auszahlt,‘ denkt er, ‚so werde ich vor Katerina Iwanowna als Dieb dastehen.‘ Und da kommt ihm denn der Gedanke, diese Anderthalbtausend, die er auf der Brust trägt, Fräulein Werchoffzeff abzugeben und ihr zu sagen: ‚Ich bin ein Schuft, aber kein Dieb!‘ Folglich hatte er einen doppelten Grund, dieses Geld wie seinen Augapfel aufzubewahren, und nicht etwa jeden Tag das Säckchen aufzutrennen und einen Hundertrubelschein nach dem anderen herauszunehmen und zu verschleudern. Warum sprechen Sie dem Angeklagten das Gefühl der Ehre ab? Nein, Ehrgefühl hat er, wenn auch oft kein richtiges, nehmen wir sogar an, ein etwas absonderliches, aber er hat trotzdem eines bis zur Leidenschaft – das hat er bewiesen! Und, siehe da, die Sache wird kompliziert, die Qualen der Eifersucht erreichen den höchsten Grad, und diese beiden Fragen werden immer quälender und quälender in dem erhitzten Gehirn des Angeklagten: ‚Gebe ich es Katerina Iwanowna zurück, womit bringe ich dann Gruschenka fort?‘ Wenn er diesen ganzen Monat so wütete, trank und sich aus dem einen Gasthaus ins andere schleppte, so tat er dies doch nur, weil er sonst nicht die Kraft gehabt hätte, diese Qualen zu ertragen. Diese Fragen spitzten sich bei ihm mit der Zeit dermaßen zu, daß sie ihn schließlich fast zur Verzweiflung brachten. Er schickte, glaube ich, seinen jüngsten Bruder zum Vater, um jenen noch zum letztenmal um die Dreitausend zu bitten, doch konnte er die Antwort nicht abwarten, er geriet außer sich, stürzte selbst hin und verprügelte den Alten in Gegenwart von Zeugen. Nach diesem Vorfall, versteht sich, kann er nicht mehr darauf rechnen, daß der Vater sie ihm geben werde. Am Abend desselben Tages schlägt er sich auf die Brust, auf die Stelle, wo das Geldsäckchen sich befindet, und schwört dem Bruder, daß er noch eine Möglichkeit habe, nicht zum Schurken zu werden, doch fühle er schon voraus, daß er ein Schuft bleiben werde, daß er die Möglichkeit, sich zu rehabilitieren, nicht benutzen werde, weil seine Charakterstärke nicht dazu ausreicht. Warum aber, warum glaubt der Ankläger nicht der Aussage Alexei Karamasoffs, die so rein, so aufrichtig, so ehrlich und unbeabsichtigt gemacht worden ist? Warum will er mich glauben machen, daß das Geld in irgendeinem Kellerwinkel des Udolfschen Schlosses sich befinde? Am selben Abend, nach dem Gespräch mit dem Bruder, schreibt der Angeklagte den verhängnisvollen Brief, und dieser Brief ist das hauptsächlichste, soll das großartigste Beweisstück dafür sein, daß der Angeklagte einen Raubmord verübt habe. ‚Ich werde alle Leute bitten, und wenn sie mir das Geld nicht geben, so erschlage ich den Vater und nehme unter dem Federbett das Paket mit dem rosa Bande, wenn nur Iwan fortführe‘ – oder so ungefähr –: das sei das regelrechte Programm eines Raubmörders, und wie sollte es das denn nicht sein? ‚Es hat sich alles so zugetragen, wie im Briefe geschrieben steht!‘ ruft der Ankläger aus. Zunächst ist der Brief in der Trunkenheit geschrieben worden, und in großer Gereiztheit; zweitens, das Geldpaket erwähnt er nur auf die Mitteilungen Ssmerdjäkoffs hin; er selbst hat es nicht gesehen; und drittens, ist der Brief geschrieben worden, nur geschrieben, ob der Mord sich aber auch so zugetragen hat – womit will man das beweisen? Hat der Angeklagte das Geld unter dem Kissen gefunden, hat er es an sich genommen, hat es dieses Geld überhaupt gegeben? Ja, und lief denn der Angeklagte wegen des Geldes zu dem Hause seines Vaters, denken Sie doch daran, vergessen Sie doch dieses eine nicht! Er ist doch Hals über Kopf hingelaufen, aber nicht, um zu rauben, sondern um zu erfahren, wo sie ist, dieses Weib, das ihn zugrunde gerichtet hat! Also ist er nicht nach dem Programme, nicht nach dem Wortlaute seines Briefes hingelaufen, nicht um zu rauben, aus Berechnung zu rauben, sondern plötzlich, unvorhergesehen, in eifersüchtigem Zorn ist er hingelaufen! ‚Ja,‘ sagt man, ‚er ist doch hingelaufen, hat totgeschlagen und wird auch das Geld genommen haben.‘ Aber, frage ich, hat er denn überhaupt erschlagen? Die Beschuldigung, daß er den Vater beraubt habe, weise ich mit Unwillen zurück: Man kann niemanden des Raubes beschuldigen, wenn man nicht ganz genau auf das Geraubte hinweisen kann, das ist ein Axiom! Hat er aber auch wirklich getötet, ohne zu rauben getötet? Ist das nachweisbar? Oder ist auch das eine Dichtung?“

XII.
Und kein Mord

„Meine Herren Geschworenen, es handelt sich um ein Menschenleben, da müssen wir vorsichtiger sein. Wie wir gehört haben, hat der Ankläger selbst zugegeben, daß er bis auf den heutigen Tag, bis zur heutigen Gerichtsverhandlung, nicht gewagt habe, den Angeklagten eines vollständig bewußten und beabsichtigten Mordes zu beschuldigen, bis vorhin dieser verhängnisvolle ‚trunkene‘ Brief dem Gericht übergeben wurde! ‚Es ist geschehen, wie es dort geschrieben steht,‘ sagt die Anklage. Ich aber wiederhole noch einmal: Er ist zu ihr gelaufen, nur um zu erfahren, wo sie ist. Das ist doch eine unwiderlegbare Tatsache. Hätte er sie zu Hause gefunden, so wäre er bei ihr geblieben und hätte das im Brief Angedrohte nicht gehalten. Er ist ganz plötzlich und unvorbedachterweise hingelaufen und seines ‚trunkenen‘ Briefes hat er sich in dem Augenblick überhaupt nicht mehr erinnert. ‚Er ergriff aber die Mörserkeule,‘ wird die Anklage hier einwenden. Erinnern Sie sich doch nur, meine Herren, was für eine Psychologie einzig und allein aus dieser einen Mörserkeule entwickelt worden ist, warum er diese Mörserkeule als Waffe angesehen, als Waffe ergriffen haben soll usw. usw. Hierbei ging mir nun der allergewöhnlichste Gedanke durch den Kopf: Wie, wenn diese Mörserkeule nicht auf dem Küchentisch gelegen hätte, von wo der Angeklagte sie ergriffen hat, sondern wenn sie im Schrank gewesen wäre, – so wäre sie doch dem Angeklagten nicht in die Augen gefallen, und er wäre mit leeren Händen, ohne Waffe, davongelaufen und hätte dann überhaupt niemanden erschlagen können. Wie kann denn die Mörserkeule als Beweis dafür genügen, daß er sich vorsätzlich bewaffnet und vorsätzlich ermordet habe? Er hat in den Gasthäusern herumgeschrien, er werde den Vater erschlagen; zwei Tage vorher aber, als er diesen trunkenen Brief geschrieben, ist er ruhig gewesen und hat im Gasthause nur einen Kommis um seinen Platz gebracht, ‚denn ohne Streit konnte Karamasoff doch nicht auskommen‘. Darauf jedoch antworte ich, daß, wenn er sich schon einen Mord ausgedacht, wenn er sogar schon den ganzen Mordplan entworfen hätte, so würde er sich nicht mehr mit dem Kommis gestritten haben, ja, vielleicht wäre er dann überhaupt nicht in das Gasthaus gegangen, denn ein Mensch, der sich mit solchen Dingen beschäftigt, sucht Stille, Heimlichkeit, der möchte unsichtbar sein, damit man nichts von ihm sieht noch hört, ihn womöglich ganz und gar vergißt, und zwar nicht etwa aus Berechnung, sondern aus Instinkt. Meine Herren Geschworenen, die Psychologie hat zwei Enden, und auch wir können Psychologie treiben. Was alle diese trunkenen Schreie im Laufe des ganzen Monats anbelangt, nun, so schreien Betrunkene und Kinder immer viel, besonders wenn sie sich miteinander streiten oder zanken: ‚Ich werde dich erschlagen!‘ sagen sie schon beim kleinsten Ärger, aber gerade sie tun es hinterher nicht. Und selbst dieser verhängnisvolle Brief, – ist er denn nicht auch der Schrei eines Gereizten, der das Gasthaus in betrunkenem Zustande verläßt? Ist das nicht gleichfalls wie: ‚Ich werde euch alle totschlagen, alle ohne Ausnahme!‘ Warum sollte dem nicht so sein? Warum soll dieser verhängnisvolle Brief, warum soll er, im Gegenteil, nicht geradezu – lächerlich sein? Darum, weil man den Vater erschlagen vorgefunden hat, weil ein Zeuge den Angeklagten im Garten, bewaffnet und fortlaufend, gesehen hat und selbst von ihm niedergestreckt worden ist. Darum hat sich alles nach dem schwarz auf weiß Geschriebenen buchstäblich erfüllt, und darum ist der Brief nicht bloß lächerlich, sondern verhängnisvoll! Gott sei Dank, jetzt sind wir beim I-punkte angelangt: ‚Er ist im Garten gewesen, folglich ist er der Mörder.‘ Mit diesen beiden Sätzen: ‚er ist im Garten gewesen‘ – ‚folglich ist er der Mörder‘, scheint mir alles erschöpft zu sein, die ganze Anklage. Aber wie nun, wenn er ihn nicht erschlagen hat, obgleich er dagewesen ist? Oh, ich gebe ja zu, daß die Verkettung der Tatsachen, das Zusammentreffen aller verdächtigen Aussagen von einer gewissen Bedeutsamkeit sein kann. Betrachten Sie jedoch die Tatsachen einzeln, ohne sich von ihrer Verkettung beeinflussen zu lassen: warum, zum Beispiel, will die Anklage die Aussage des Angeklagten, daß er vom Fenster des Vaters fortgelaufen sei, unter keiner Bedingung auch nur als wahrscheinlich zulassen? Denken Sie an die Sarkasmen, die der Ankläger hier in bezug auf die Ehrerbietung und die ‚frommen‘ Gefühle gemacht hat, die sich plötzlich des Mörders bemächtigt haben sollen. Wie aber, wenn in der Tat sich etwas Ähnliches zugetragen hat: und wenn ihn auch keine Ehrerbietung veranlaßt hat, fortzugehen, so kann es doch ein gewisses heiliges Gefühl gewesen sein ...? ‚Meine Mutter muß in diesem Augenblick für mich gebetet haben,‘ sagt der Angeklagte, und behauptet, daß er fortgelaufen sei, sobald er sich überzeugt habe, daß die Sswetlowa nicht beim Vater war. ‚Er konnte sich aber doch nicht durch das Fenster überzeugen,‘ entgegnet uns die Anklage. Warum konnte er denn das nicht? Das Fenster wurde doch auf das vom Angeklagten gegebene Zeichen geöffnet. Bei der Gelegenheit kann Fedor Pawlowitsch ein Wort entschlüpft sein, ein Ausruf hat vielleicht genügt – und das hat den Angeklagten vielleicht sofort davon überzeugt, daß die Sswetlowa nicht bei ihm war. Warum muß man durchaus voraussetzen, daß eine Sache so gewesen sei, wie wir sie uns vorstellen, oder richtiger, wie wir sie uns unbedingt vorstellen wollen? In der Wirklichkeit können tausend Dinge vorübergehend auftauchen, die selbst der feinsten Beobachtung eines Romanschriftstellers entgehen würden. ‚Ja, aber Grigorij hat die Tür offen gesehen, folglich muß der Angeklagte im Hause gewesen sein, und – folglich hat er ihn erschlagen.‘ Von dieser Tür, meine Herren Geschworenen ... Sehen Sie, diese offenstehende Tür hat nur eine Person gesehen, die sich indessen zu der Zeit selbst in einem Zustande befunden hat, der ... nun – möge auch die Tür offen gestanden haben, möge der Angeklagte sie geöffnet und aus dem Gefühl der Selbsterhaltung gelogen haben, ‚was ja so verständlich in seiner Lage wäre,‘ möge er, gut, möge er ins Haus eingedrungen sein – warum muß er ihn dann auch erschlagen haben? Er kann durch die Zimmer gelaufen sein, den Vater sogar gestoßen, geschlagen haben, doch deswegen kann er noch immer, nachdem er sich überzeugt hatte, daß die Sswetlowa nicht bei ihm war, ohne zu erschlagen, wieder fortgelaufen sein, froh darüber, daß sie nicht da war und er den Vater nicht zu erschlagen brauchte. Darum ist er vielleicht einige Minuten später vom Zaun zum alten Grigorij, den er im Jähzorn beschädigt hatte, hinabgesprungen – eben weil er imstande war, ein reines Gefühl, ein Gefühl des Mitleids und des Bedauerns zu empfinden. Er, der soeben der Versuchung, den Vater zu erschlagen, entgangen war, und der nun in seinem reinen Herzen Freude darüber empfand, daß er den Vater nicht getötet hatte! Schön bis zum Entsetzen beschreibt uns der Ankläger den schrecklichen Zustand des Angeklagten im Dorfe Mokroje, als die Liebe sich ihm plötzlich zuwandte und ihn zu neuem Leben aufrief, und als es ihm nun zu lieben unmöglich war, weil vor seinem Bewußtsein die blutige Leiche des Vaters lag und diese Leiche auch schon das Gericht hinter ihm herschickte. Nun hat aber der Ankläger die Möglichkeit einer solchen Liebesleidenschaft in diesem Augenblick immerhin zugelassen und sie nach seiner Psychologie folgendermaßen erklärt: ‚Ein trunkener Zustand war es, noch muß der Verbrecher durch zwei Straßen fahren, bis zum Richtplatze ist noch weit‘ usw. usw. Haben Sie da vielleicht nicht eine andere Person geschaffen, Herr Ankläger? Das möchte ich Sie denn doch fragen. Sollte der Angeklagte wirklich so roh und herzlos sein, daß er in diesem Augenblick an Liebe und Winkelzüge vor Gericht denken konnte, wenn auf seinem Gewissen das Blut seines Vaters lag? Nein, nein und abermals nein! Anderenfalls hätte er, sobald er sich gesagt, daß sie ihn liebte, ‚ihn zu sich heranzog, ihm ein neues Glück verhieß,‘ – oh, ich schwöre es, dann hätte er ein zweifaches, dreifaches Bedürfnis empfunden, sich zu töten, und er hätte sich auch getötet, wenn, wie gesagt, die Leiche des Vaters vor seinem Bewußtsein gelegen hätte! O nein, dann hätte er nicht vergessen, wo seine Pistolen lagen! Ich kenne den Angeklagten: die rohe Herzlosigkeit, die ihm vom Ankläger zugesprochen wird, stimmt nicht mit seinem Charakter überein. Er hätte sich getötet, das ist sicher; er hat sich aber nicht getötet, weil ‚die Mutter für ihn gebetet hatte‘ und sein Herz unschuldig am Blute seines Vaters war. Er quälte sich in dieser Nacht in Mokroje nur um den verwundeten Grigorij und betete zu Gott, daß der Alte wieder zu sich kommen möge, daß der Schlag nicht tödlich sein möge! Warum soll man nicht diese Auslegung der Ereignisse als wahr annehmen? Welch einen sicheren Beweis haben wir dafür, daß der Angeklagte uns belügt? Aber da ist ja die Leiche des Vaters, und man wird uns sofort wieder auf sie hinweisen. Gut, er ist hinausgelaufen, ohne ihn zu erschlagen, wer aber hat dann den Alten erschlagen?