Daß diese lange Dauer der Verlosung keineswegs den Absichten des Rates entsprach, können wir aus einem Ratsverlaß vom 17. September 1579 schließen, aus dem auch zugleich die Gründe ersichtlich sind, die gegen eine solche Ausdehnung des Unternehmens sprachen. Der betreffende Verlaß findet sich im VI. Faszikel des Jahrgangs 1579–1580 der Nürnberger Ratsverlässe auf Blatt 22a und lautet:

»Dieweil sich das verlesen der zettel bei dem glückhafen auf der Hallerwisen dermassen in die leng verzeucht vnd von wegen deß, das bei ainem jeden zettel nicht allain der name vnd reimen deß, der ine eingelegt, sonder auch die darauf geschriben zal verlesen vnd ausgeruffen wirdet, so langsam von statten gehet, dadurch dann dem gemainen man von wegen deß teglichen hinauslauffens vnd zuhörens desto mehr zu versaumung seiner arbait, mussiggang vnd anderer liederligkait, spilens, fressens vnd sauffens vrsach geben wirdet, Ist befohlen, auf weg vnd mittel bedacht zu sein, wie mit verlesung der zettel etwas schleiniger dann bisher procedirt vnd fortgeschritten werden mug, darneben alles spilen, scholdern [d. h. Glücks- oder Hazardspiele veranstalten. Vgl. Schmeller II, 407], kochen vnd zechen auf der Hallerwisen den negsten abzuschaffen. Cl. Volckamer.«

Fig. 3. Der Zwickauer Glückshafen von 1573 (nach der Radierung des Meisters PR). Fig. 4. Der Regensburger Glückshafen von 1586 (nach dem Kupferstich von Peter Opel; vgl. Edelmann a. a. O.).
GRÖSSERE ANSICHT

Gleichwohl also wurde noch bis zum 26. September mit Verlesung der Zettel fortgefahren, und es ist nur zu verwundern, daß dieses ganze, langdauernde Volksfest nicht einen aus der Nürnberger Künstlerschaft zur Verewigung in Kupferstich oder Holzschnitt angeregt hat. Indessen giebt es glücklicherweise verschiedene Darstellungen anderer Schützenfeste und Glückshäfen derselben Epoche, die unseren chronikalischen Bericht über die Nürnberger Veranstaltungen des Jahres 1579 zu unterstützen sehr wohl geeignet sind. So bildete vermutlich ein sächsischer Künstler, der Monogrammist P R, das große Zwickauer Armbrustschießen des Jahres 1573 und die damit verbundenen Lustbarkeiten in einer großen, in vieler Beziehung sehr interessanten Radierung ab, von der wir in Figur 3 einen Ausschnitt, den Glückshafen betreffend, nach dem im Kupferstichkabinet des Germanischen Museums befindlichen Original (K. 1119) wiedergegeben[75]. Und fast wie eine Kopie der Nürnberger Festlichkeiten mutet einen das Regensburger Stahlschießen des Jahres 1586 an, von dem uns eine eingehende, von 5 großen Kupferstichen begleitete Beschreibung erhalten ist, die den Regensburger Waffenschmied, Büchsenmeister und Kupferstecher Peter Opel zum Autor hat[76]. Blatt 5 der Kupferstiche bietet eine sehr anschauliche Darstellung des Glückshafens, die wir in Figur 4 wiedergeben[77], während sich Fig. 6, am Schluß dieses Aufsatzes, der Guldenthaler abgebildet findet, den der Rat der Stadt Regensburg auf dieses Stahlschießen samt Glückshafen prägen ließ, und der auf seiner Vorderseite wiederum einen Knaben zwischen den zwei Glückstöpfen stehend zeigt. Das Germanische Museum besitzt vier Exemplare dieses silbernen Guldenthalers, von denen eins Vergoldung aufweist, während die übrigen unvergoldet sind[78]. In Figur 5 endlich reproduzieren wir die getreue Nachbildung eines Glückshafens allerdings aus erheblich späterer Zeit, nämlich etwa aus der Mitte des 18. Jahrhunderts, die vermutlich ehemals als Kinderspielzeug diente und 1887 von einem Nürnberger Antiquar für das Handelsmuseum erworben wurde (Nr. 217a des Zugangsregisters; die Länge beträgt 56 cm, die Breite oder Tiefe 37 cm, die Höhe 63 cm). Da das Stück aller Wahrscheinlichkeit nach aus altem Nürnberger Besitz stammt und vermutlich auch in Nürnberg gefertigt wurde, so haben wir nicht versäumen wollen, hier wenigstens auf dasselbe hinzuweisen, obgleich es ja nicht einen Glückshafen im alten Sinne, sondern vielmehr eine Glücksbude wiedergibt, auf die jener Name in späterer Zeit überging. Die Form derselben entspricht genau derjenigen Bude, in der wir in unserer Figur 3 den Zwickauer »Glückshafner« wirken sehen. Alle 224 zu verlosenden Gegenständchen sind mit Nummern versehen und in einem geschriebenen gleichzeitigen Verzeichnis kurz aufgezählt, das den Titel trägt: »Specification derer in diesen Glücks-Hafen befindlichen Waaren.« Ein Vergleich dieser Benennungen mit den Sächelchen selbst dürfte hin und wieder für die Realienforschung nicht ohne Interesse sein.

Fig. 5. Nachbildung einer Glücksbude aus der Mitte des 18. Jahrhunderts.

Daß natürlich in dem ganzen Zeitraum von 1579 bis zu der Zeit, als deren Zeuge die vorerwähnte Nachahmung eines Glückshafens angesehen werden darf, noch eine große Anzahl ähnlicher Veranstaltungen in Nürnberg statt gehabt haben, braucht wohl kaum besonders erwähnt zu werden. Ich will auf diese späteren Lotterien hier indessen nicht näher eingehen und mich lediglich darauf beschränken, noch die wenigen Nachrichten im Wortlaute anzuführen, die unsere Chronik, die bis zum Schlusse des Jahres 1602 reicht, weiterhin über Glückshäfen bietet.

Zunächst war eine Folge des gewaltigen Umfanges, den man dem Glückshafen des Jahres 1579 gegeben hatte, und der Reklame, die in anderen Städten für ihn gemacht worden war, daß nun auch von auswärts zahlreiche Ansuchen an den Rat gelangten, seinerseits das Anschlagen und Anpreisen fremder Glückshäfen in Nürnberg zu gestatten, und solchen Gesuchen aus Billigkeitsgründen in der Regel wohl oder übel willfahrt werden mußte.

Unsere Handschrift berichtet darüber zum Jahre 1580:

[Bl. 76a]. »Nachdem im vergangnen jahr alhie ein schiessen vnnd glückhshafen angefanngen oder gehalten worden, kamen auch aus anndern stetten glückhshäfen hieher, als den zehenden augusti einer von Achach [Aichach in Oberbayern] im Bayerlanndt angeschlagen wurde, item einer zu Mergentheimb, einer zu Thonaw Werdt vnnd annderer ortten mehr, denen allen alhie anzuschlagen ein Erbar Rath vergünstiget, item einer zu Birbaum, welcher nicht gar zum endt gebracht worden ist.«

Sowie ferner: