In süssem Jubel . . .
beginnt ein Weihnachtslied, das aus einer des Mystikers Suso Leben enthaltenden Handschrift des 14. Jahrh. stammt und somit nicht, wie oft behauptet wurde, von dem 1440 gest. Petrus Dresdensis herrührt (s. Hoffmann v. Fallersleben: "In dulci jubilo" S. 8. Hannover 1854). Das Wort findet sich später in Studentenliedern und hat dort den Sinn von in "Saus und Braus".—
De omni re scibili et quibusdam aliis
Über alles Wissbare und einiges Andere
wird auf Giovanni Pico, Graf. v. Mirandola († 1494) zurückgeführt, der in Rom (1486) 900 Thesen bekannt machte, die er sich öffentlich zu verteidigen erbot. In der elften rühmt er sich, vermittelst der Zahlen zur Entdeckung und zum Verständnis von Allem zu gelangen, was man erfahren könne (ad omnis scibilis investigationem et intellectionem). Citiert wird auch:
De omnibus rebus et quibusdam aliis.—
Fortiter in re, suaviter in modo
Stark in der That, milde in der Art
ist zurückzuführen auf den vierten Jesuitengeneral Aquaviva (1543-1615), der in "Industriae ad curandos animae morbos" (Venedig 1606) sagt: "Dass die Art der Regierung stark und mild sein muss, lehrt nicht allein die sich gleich bleibende Autorität der heiligen Väter, sondern das lehren auch in reichem Masse unsere Satzungen", und nach weitläufiger Erörterung dieses Grundsatzes schliesst: "Fortes in fine assequendo et suaves in modo assequendi simus" (Lasst uns stark sein in der Erreichung des Ziels und milde in der Art es zu erreichen). Wohl möglich, dass hierzu des Sophisten Himerius (4. Jahrh. n. Chr. "Or." 7, 15, Firmin Didot) "πρᾷος τοὺς λόγους, ὀξὺς τὰ πράγματα", "mild im Reden, schneidig im Handeln" die Anregung gab; während der Wortlaut aus der "Weisheit Salomonis" zu stammen scheint, wo von der Weisheit geschrieben steht (8, 1): "Sie reichet von einem Ende zum andern gewaltiglich und regieret alles wohl"; nach der Vulgata: "attingit ergo a fine usque ad finem fortiter et disponit omnia suaviter".—
Nach Berners Vermutung ("Lehrb. d. deutsch. Strafrechts" 1879. S. 120. Anm.) ist der römische Rechtsgelehrte Prosper Farinacius (1544-1618) der Urheber des Ausdrucks