Am 22. Juni 1740 berichteten Staatsminister von Brand und Konsistorialpräsident v. Reichenbach an Friedrich II., dass wegen der römisch-katholischen Soldatenkinder, besonders zu Berlin, römisch-katholische Schulen angelegt wären, die zu allerlei Inkonvenienzen, namentlich aber dazu Gelegenheit gegeben hätten, dass wider des Königs ausdrücklichen Befehl aus Protestanten römisch-katholische Glaubensgenossen gemacht worden wären. Dies habe der Generalfiskal berichtet. Sie fragten nun an, ob die römisch-katholischen Schulen bleiben, oder welche andere Antwort sie dem Generalfiskal geben sollten. Der König schrieb an den Rand:
"Die Religionen Müsen alle Tolleriret werden und Mus der Fiscal nuhr das Auge darauf haben, das keine der andern abrug Tuhe, den hier mus ein jeder nach seiner Fasson Selich werden".
(Büsching, "Charakter Friedrichs II., Königs von Preussen".) Danach citiert man als Wort des Königs:
In meinem Staate kann jeder nach seiner Façon selig werden.
Er mochte in den "Mémoires, ou oeconomies royales d'état, domestiques, politiques et militaires de Henri le Grand" par Maximilien de Bethune, due de Sully (Amst. 1725, tom. I ch. 19) gelesen haben: "plût a Dieu . . que vous fussiez si prudent que de laisser à chacun gagner Paradis comme il l'entend".—
In dem Aufsatz "Die Tänzerin Barbarina" von Louis Schneider ("Der Bär", Berlin, 10. Jan. 1880, S. 25) wird erzählt, dass, als Graf Dohna für die Bemühungen seines Haushofmeisters C. L. Mayer in der Überführung der Tänzerin nach Berlin im Jahre 1744 auf eine besondere Belohnung desselben antrug, der König geantwortet habe: "Kriegt nichts! hat nur seine
verfluchte Schuldigkeit
gethan". Hat der König dieses Wort zuerst gebraucht? oder ist es schon vorher angewendet worden? Gewöhnlich sagt man:
Verfluchte Pflicht und Schuldigkeit.—
Als Friedrich der Grosse 1745 der Kaiserin Elisabeth von Russland sein Bildnis von Antoine Pesne sandte, gab er ihr in dem Begleitschreiben den Namen einer