Beati possidentes! Glücklich die Besitzenden!
entwickelt haben. Dieser Ausdruck wurde durch die Juristen üblich, die nicht im "Corpus iuris", wohl aber sonst oft von "beatitudines possessionis" ("Vorteilen, die der Besitz gewährt") und von "beati possidentes" reden.
IV, 12, 28:
Dulce est desipere in loco, Lieblich ist's, zu seiner Zeit den Thoren spielen,
was Seneca ("De tranquill. anim." 15, g. End.) in der Form "aliquando et insanire iucundum est" auf einen griechischen Dichter zurückführt. Vielleicht meint er Menanders "καὶ συμμανῆναι δ' ἔνια δεῖ", "man muss mit Andern auch mal thöricht sein" (bei Clemens Alexandrinus "Stromat." VI, p. 204; Bentley: συμμανῆναι für συμβῆναι).—
Aus den "Epoden" (um 30 v. Chr.) des Horaz ist bekannt 2, 1:
Beatus ille, qui procul negotiis
( Ut prisca gens mortalium )
Paterna rura bobus exercet suis
( Solutus omni fenore; )