Bischof Chrodegang von Metz stellte um 760 zur Besserung der verwilderten Geistlichkeit eine Lebensregel, einen Kanon auf. Dieser Kanon verpflichtete sie, sich nach der Morgenandacht vor dem Bischof oder dessen Stellvertreter zu versammeln, der ihnen ein Kapitel der Bibel, besonders aus dem 3. Buche Mose, Leviticus genannt, vorlas, das religiöse Gesetze, namentlich für Priester und Leviten enthält, woran er dann die nötigen Rügen und Ermahnungen knüpfte. Hiervon wurde nachmals ein Saal, wo dies geschah, "Kapitelstube", eine solche Gemeinschaft "Domkapitel" genannt, und es erklären sich so die üblichen Worte:
Die Leviten lesen, das Kapitel lesen oder abkapiteln, den Text lesen.—
Von Lothar I. (795-855), der vom Kaiser zum Mönch wurde, stammt nach Matthias Borbonius ("Delitiae Poetarum Germanorum" 1, 685; Frkf. 1612), das Wort her: "Omnia mutantur, nos et mutamur in illis" ("Alles ändert sich und wir ändern uns mit"), was uns in der Form geläufig ist:
Tempora mutantur, nos et mutamur in illis. Die Zeiten ändern sich und wir uns in ihnen.—
Dass der Parteiruf:
Hie Welf, hie Waiblingen!
zuerst 1140 in der Schlacht bei Weinsberg vernommen worden sei, gehört nach Jaffé ("Gesch. d. Deutsch. Reich. unt. Conrad III." Hann. 1845, S. 35) ins Reich der Fabel. Dr. Souchay ("Deutsche Geschichte"), kennt den Ruf in der Form: "Hie Weif, hie Waiblinger!"; in G. Webers "Weltgeschichte", S. 229 heisst es: "Hie Welf, hie Waibling!" Waiblingen war der Name einer hohenstaufischen Burg, anderthalb Meilen von Stuttgart.—
Nach der Übergabe von Weinsberg (S. 36 bei Jaffé) wurde, so wird erzählt, den Frauen erlaubt, mit dem, was sie auf den Schultern tragen können, frei abzuziehen. Da kamen sie heraus, eine Jede ihren Mann auf dem Rücken tragend. Man drang in Konrad III. diese Arglist zu ahnden. Er aber entgegnete: "Ein Königswort darf nicht geändert werden" ( Zincgref, "Apophthegmata", Strassb. 1626, S. 29 und 30), woraus Bürger in der Ballade "Die Weiber von Weinsberg", Strophe 11, Vers 3 und 4 gemacht hat:
Ein Kaiserwort soll man nicht dreh'n, noch deuteln.
Die Erzählung ist unhistorisch. Zum "Hohenlied", 1, 4 bringt schon der Midrasch eine ähnliche Anekdote; s. Tendlau "Das Buch der Sagen und Legenden jüdischer Vorzeit", S. 54; Bernheim in den "Forschungen zur deutschen Geschichte", XV. S. 239 ff.—