Abb. 349. Mecklenburgischer Brautwagen.
Vor seinem Fortgang pflegt das junge Paar noch einen „Ehrentanz“ zu tanzen, und zwar um drei brennende Lichter herum, die entweder auf dem Fußboden stehen oder von drei Mädchen gehalten werden. Es darf aber auf keinen Fall eins der Lichter von den Tanzenden ausgelöscht werden, da es sonst Unglück in der Ehe geben würde. Eine Weiterbildung dieser Sitte ist der bekannte Fackeltanz, wie er bei Hochzeiten im Hause der Hohenzollern aufgeführt wird.
Die Hochzeit endet in Norddeutschland mit dem sogenannten Kehraus, einer Polonäse, bei der die mit allen möglichen Wirtschaftsgegenständen bewaffneten Gäste nach einer bekannten Melodie durch das ganze Haus und auch durch die Ställe ziehen, wonach sie in frühern Zeiten schließlich mit einem Besen tatsächlich ausgekehrt wurden.
Abb. 350. Hessische Bauernhochzeit.
Nach einer Originalzeichnung von A. v. Roeßler.
Den Neuvermählten wird auf dem Wege nach ihrem neuen Heim der Weg versperrt; erst nachdem der Bräutigam sich durch ein Trinkgeld losgekauft hat, kann der Zug seinen Weg fortsetzen.
Mit Erlaubnis des Schlesischen Museums für Kunstgewerbe und Altertümer in Breslau.
Bauernhochzeit in Oberschlesien.