Abb. 355. Zweitritt auf der Stelle
nach der Trauung in einem wendischen Dorfe.
Abb. 356. Festtafel auf einer Hochzeit bei den Wenden.
Solange sich die Leiche im Hause befindet, herrscht allgemeine Ruhe und Stille, auch unterbleiben Haus- und Feldarbeiten. Jedoch ist es in manchen Gegenden noch Sitte, daß die Bekannten abends zusammenkommen und Gebete sprechen oder fromme Lieder singen.
Sehr verbreitet ist die Angst, daß der Tote wiederkommen oder auch ein anderes Familienmitglied holen könnte. Um dies zu verhindern, kennt man eine ganze Reihe Abwehrmaßregeln. So darf auf den Toten oder seine Gewänder keine Träne fallen, das Totenhemd darf nicht an einem Sonntage angefertigt werden, in dem Faden, mit dem es gemacht wird, darf sich kein Knoten finden, die Nadeln, die dazu benutzt werden, müssen entweder im Hemd stecken gelassen oder ins Feuer geworfen werden; keins der Bekleidungstücke, die man der Leiche anzieht, darf einen Namen aufweisen, etwa vorhandene Buchstaben oder Namen müssen herausgeschnitten werden, alle Leib- und Bettwäsche, die der Tote bei seinem Ableben benutzte, muß gewaschen, seine Kleider gereinigt werden, dem Toten darf kein Gegenstand, der einem Lebenden gehört, mit ins Grab gegeben werden und so weiter. Dagegen folgen häufig dem Toten mit ins Grab (oder aufs Grab; [Abb. 357]) seine Gebrauchs- und Lieblingsgegenstände, wie die Tabakspfeife, die Schnupftabaksdose, bei Kindern Spielsachen und so fort; vielfach wird ihm auch ein Zehrpfennig auf den Weg gegeben. Unter das Kopfkissen kommt für gewöhnlich ein Gesangbuch oder das Neue Testament zu liegen, auf die Brust ein Kruzifix oder ein Kreuz aus Blumen.
Phot. R. Welch.
Abb. 357. Ein Kirchhof, auf dessen Gräbern Tabakspfeifen niedergelegt sind.