Die eigentliche Hochzeit beginnt in der Regel an einem Montag; an diesem Tage nämlich senden die Brauteltern die Ausstattung in das künftige Heim ihrer Tochter. Am folgenden Tage wird die Braut durch ihre Freundinnen ins Bad geleitet. Am Mittwoch empfängt ihre Mutter die weiblichen Verwandten des Schwiegersohnes und stellt ihnen ihre Tochter vor. Diese küßt ihrer Schwiegermutter die Hände und nimmt neben ihr Platz. Eine ältere Frau steckt letzterer ein Stück Zucker in den Mund und reicht es darauf der Schwiegertochter als Sinnbild der angenehmen Beziehungen zwischen beiden. Darauf verabschieden sich die Verwandten und gehen nach Hause, kehren aber gegen Abend noch einmal zurück, um der Zeremonie des Hennafärbens beizuwohnen, die unter großer Feierlichkeit mit Musikbegleitung vorgenommen wird. Am Donnerstag begibt sich die junge Frau in die Wohnung ihres Gatten; beim Verlassen des Elternhauses legt ihr der Vater einen Gürtel um, während er wie auch die Mutter über das Scheiden der Tochter Tränen vergießen. Bei ihrer Ankunft begrüßt der junge Ehemann seine Braut, zieht sich dann aber in die Männergemächer zurück, währenddessen die Frauen die Brautgeschenke besichtigen; darauf begibt er sich in die Moschee. Erst nach dem fünften Gebet darf er den Harem betreten und seine Frau zum ersten Male von Angesicht zu Angesicht sehen, nachdem zuvor eine alte Frau ihr den Schleier abgenommen hat. Ehe diese sich zurückzieht und das junge Paar allein läßt, hat sie noch eine eigentümliche Zeremonie vorzunehmen, nämlich den beiden Eheleuten einen Spiegel vorzuhalten und gleichzeitig deren Köpfe gegeneinander zu halten, so daß ihre Bilder im Spiegel dicht nebeneinander erscheinen. Mit dem Tage der Hochzeit hört für die junge Frau fast jeglicher Verkehr mit der Außenwelt auf; der Mann kann ihr verbieten, die eheliche Wohnung ohne seine Erlaubnis zu verlassen, ebenso ihr den Empfang von fremden Frauen in ihrem eigenen Hause untersagen. Auch die Erziehung der Kinder steht dem Vater zu, doch hat die Mutter das Recht, Knaben bis zum siebenten und Mädchen bis zum neunten Jahre zu beaufsichtigen und zu pflegen. Die Frau ist verpflichtet, ihrem Mann überallhin zu folgen, sofern der neue Wohnsitz nicht weiter als drei Tagereisen entfernt ist. Wenn ein Mann mit mehreren Frauen verheiratet ist — der Koran erlaubt deren bis vier, indessen wird nur in den seltensten Fällen von dieser Vergünstigung Gebrauch gemacht; gegen neunzig Prozent der Türken leben in Einehe —, so muß er alle gleich behandeln, gleichviel wie lange die Ehe mit den einzelnen Frauen besteht oder ob diese Mohammedanerinnen, Christinnen oder Jüdinnen sind. Der Gatte setzt selbständig die Zeit fest, die er bei jeder seiner Frauen zubringt; er darf aber keine von ihnen besonders bevorzugen und bei keiner über die festgesetzte Zeit hinaus verweilen. Geht er auf Reisen, so darf er sich nach Belieben von einer seiner Frauen begleiten lassen, ohne daß die zurückbleibenden berechtigt wären, dies als Zurücksetzung aufzufassen.
Phot. The Illustrations Bureau.
Abb. 444. Vom Begräbnis eines Patriarchen.
Der Tote wird in vollem Ornat durch die Straßen getragen. Andere Verstorbene bringt man im offenen Sarge, das Gesicht unverhüllt, zum Friedhof.
Die Begräbnisgebräuche der Griechen sind im großen und ganzen dieselben wie sie bei den slawischen Völkern geschildert wurden. Die Beerdigung findet meist schon ein bis zwei Tage nach dem Tode statt. In dem Augenblick, wo die Leiche das Haus verläßt, wird ein Krug mit Wasser ausgegossen. In Mazedonien tut man dies auch, wenn ein Leichenzug bei einem Hause vorüberkommt; dabei ruft man aus: „Möge Gott ihm seine Sünden vergeben, damit sie uns nicht erreichen.“ Offenbar handelt es sich bei diesem Brauch um eine Abwehrmaßnahme. Bei den Rumänen ([Abb. 437]) erfordert es die Sitte, daß, wenn jemand im Sterben liegt, man ihm eine Wachskerze in die Hand gibt; ist er selbst nicht mehr imstande, sie zu halten, dann muß ein Verwandter oder Freund ihm diesen Liebesdienst erweisen. Die Leiche wird mit heißem Wasser gewaschen. Das Leichenwasser darf aber nicht achtlos fortgeschüttet werden; man muß es vielmehr sorgfältig an einem Baum ausgießen und die Stelle mit dem Gefäß bedecken, in dem es gekocht wurde. Es gilt für Sünde, über eine solche Stelle hinwegzuschreiten. — In Griechenland trägt man die Leiche offen ohne Sargdeckel zum Friedhof; der Deckel wird dem Sarge aufrecht vorangetragen ([Abb. 444]). Bei den Griechen und Albaniern werden die Knochen einige Zeit nach dem Tode, im allgemeinen aber nach drei Jahren, ausgegraben und in kleineren Särgen von neuem beigesetzt. Stirbt ein Albanier im Ausland, so werden seine Gebeine in die Heimat übergeführt, wenigstens aber, wenn das Zurückbringen der ganzen Leiche Schwierigkeiten macht, einige wenige Knochen. Auch Seelensabbate sind den Griechen bekannt, an denen die Kirche feierliche Gedenkgottesdienste veranstaltet; sie finden am Pfingstsamstag statt. An diesem Tage begibt sich die ganze Bevölkerung in großen Scharen zu den Friedhöfen, um zu beten. Das türkische Begräbnis erfolgt nach mohammedanischer Sitte. Die nur mit einem Tuch bedeckte Leiche wird auf einem Brett zur Grabstätte getragen.
Phot. F. Hedges Butler.
Abb. 445. Lappenniederlassung.
Jedes Dorf enthält auch ein Dampfbad, wo die ganze Familie badet; nach dem heißen Bade wälzt man sich zur Abhärtung im Schnee.