Bei ihren Morgen- und Abendgesängen im Busch werfen sie sich auf die Erde.

Im allgemeinen werden die jungen Mädchen schon vor ihrer Reife, etwa im achten bis zehnten Jahre, verlobt, sie ziehen indessen dann noch nicht zu ihrem Gatten, sondern bleiben im Hause der Eltern. Die Heirat findet erst statt, wenn die Reife eingetreten ist. — Der junge Mann nähert sich für gewöhnlich dem Mädchen nicht, er schickt einige seiner Freunde oder einen besonderen Sprecher, um die einleitenden Schritte zu tun; hie und da wird dazu auch eine Frau gewählt. Diese Vermittler bringen dann schon Geschenke in Gestalt von Fleisch, Tabak, Schürzen, Branntwein, Kolanüssen und dergleichen mit. Manchmal reden sie bei ihrer Ankunft zunächst über ganz gleichgültige Dinge und kommen erst später mit ihrem Anliegen heraus. Bei den Mendi kleiden sie dieses in die artige Bemerkung: „Wir sehen einen schönen Edelstein in deinem Hause, und wir wollen ihn uns holen; wir bringen dir dafür dies Geschenk.“ Bei Annahme des Antrags pflegen der junge Mann und seine Eltern persönlich bei den zukünftigen Schwiegereltern vorzusprechen, wobei sie diese von neuem beschenken. Bei den Diamala der Elfenbeinküste ist damit noch eine besondere Verlobungsförmlichkeit verbunden. Der Zukünftige überreicht einem seiner Freunde ein Paket mit Kolanüssen. Dieser öffnet es, wählt zwölf Nüsse aus und packt sie zu einem besonderen Bündel zusammen, die übrigen verteilt er an die Anwesenden. Damit ist das Verlöbnis vor Zeugen besiegelt. — Die Bambara machen eine Ausnahme von der üblichen Art des Brautkaufes; bei ihnen gibt der Vater der Braut seiner Tochter noch eine Mitgift mit. Bei wohl allen übrigen Stämmen Westafrikas wird die Braut ausschließlich gekauft; der Preis fällt ganz verschieden aus und beträgt bald nur wenige Mark oder Franken, bald sind es deren mehr als tausend. Während der Verlobungszeit bleibt das junge Mädchen für gewöhnlich im Hause seiner Eltern, bei einzelnen Stämmen aber pflegt es schon jetzt geschlechtlichen Verkehr mit dem Auserwählten. Bei den Kopfjägern Nigerias kann der Bräutigam, wenn die Verlobung erfolgt ist, sofort seine Frau verlangen, wenn es sich um eine Geschiedene handelt; er muß aber bis zur nächsten Regenzeit warten, falls die Braut noch Jungfrau ist. Zu passender Zeit sammelt die Familie des Bräutigams große Mengen Negerhirse und sendet sie am Hochzeitstage in das Haus des Vaters des Mädchens; dort wird ein Festgelage und ein Tanz abgehalten, wobei jeder Teilnehmer so lange tanzt und sich betrinkt, als noch Bier vorhanden ist. — Bei den Haussa spricht der Jüngling zuerst mit dem Mädchen; denn, obgleich sie mohammedanischen Glaubens sind, leben die Frauen bei ihnen doch nicht abgesondert. Gibt es ihm sein Jawort, dann wird die Erlaubnis des Vaters oder Onkels eingeholt und ein Teil des Brautpreises entrichtet. Am vierten Tage vor ihrer Hochzeit wird die zukünftige junge Frau von ihren weiblichen Verwandten und Brautjungfern ergriffen, damit ihre Hände und Füße mit Hennah gefärbt werden ([Abb. 71]), wobei das Mädchen Widerstand leisten oder wenigstens vortäuschen muß. Sie trägt diese Farbe vier Tage lang und wird am Abend des letzten zur Wohnung ihres Gatten gebracht. Diesen trifft sie jedoch nicht an, da er für einige Tage im Hause des Brautführers wohnt. Nach Ablauf der Frist bringt dieser ihn zurück und überreicht den Brautjungfern, die sich noch in der Wohnung des Bräutigams aufhalten, Geschenke, wodurch er sie zum Gehen veranlassen will. Eine Haussafrau spricht den Namen ihres ersten Mannes niemals aus, sondern nennt ihn einfach „Herr des Hauses“ oder ähnlich; denn der wirkliche Name ist ein wunder Punkt, wenn sich seiner eine boshafte Frau bedient.

Phot. C. H. Firmin.

Abb. 54. Mädchen des Bundubundes,

der geheimen Gesellschaft für das weibliche Geschlecht in Sierra Leone.

Phot. C. H. Firmin.

Abb. 55. Masken der Bunduteufel.

In gewissen Teilen des nordwestlichen Nigeria stehen die Eltern vor dem Hause, wenn der Bräutigam eintritt; zwei seiner Freunde halten das Mädchen bei den Beinen fest. Ist die Braut noch jungfräulich, dann wird den Eltern nach dem Hochzeitsakt ein weißes Tuch mit den üblichen Abzeichen gezeigt und es werden ihnen Geschenke dargebracht. Hat sich aber gezeigt, daß die junge Frau ihre Jungfernschaft bereits verloren hatte, dann errichtet der Mann vor seinem Hause eine Stange, hängt jene zum Schein daran auf und zerschlägt ihre Schüsseln und Töpfe. Er will damit andeuten, daß die Frau von selbst zu ihren Eltern zurückkehre; denn wenn sie aus freien Stücken von ihm geht, müssen ihre Eltern die Heiratsgebühr zurückerstatten, während sie den Brautpreis behalten, wenn der Mann sie forttreibt. — Bei den Filani wird Ende des Jahres ein Ritus, den sie Girewali nennen, im Walde abgehalten. Die Jünglinge stellen sich in einer Reihe auf, die Mädchen stürzen auf ihre Günstlinge zu und nehmen sie mit sich; nachdem ein Festmahl stattgefunden hat, schlafen die betreffenden Paare zusammen. — Bei den Sobo lebt die Ehefrau die erste Zeit im Hause ihrer Eltern, ihr Mann aber wohnt mit ihr nicht zusammen, sondern besucht sie nur jeden Abend; bei Tagesanbruch geht er dann wieder fort. Erst nach drei Monaten bringen Angehörige ihrer Familie die junge Frau in das Haus des Gatten. — Bei den Bassa-Komo pflegen alle Männer in einem Teile des Dorfes zu leben, alle Frauen in einem anderen; die Männer besuchen ihre Frauen oder umgekehrt die Frauen ihre Männer, wie es gerade die Gelegenheit ergibt. Bei den Mbres am Tschadsee besteht noch Gruppenheirat, die Männer müssen aber alle Brüder, die Frauen alle Schwestern sein. — Bei den Ekoi besteht die bindende Förmlichkeit darin, daß das Mädchen ein Hochzeitsgeschenk als solches annimmt; die Annahme verkündet darauf der Bewerber im ganzen Dorfe. Vor der Hochzeit muß das Mädchen, wie wir bereits hörten, eine Zeitlang im Masthaus bleiben; währenddessen geht es weder aus noch arbeitet es. Auf Mädchen, die sich dies nicht leisten können, entweder aus Mangel an Geld oder aus sonstigen Gründen, wird scheel herabgesehen. Wenn einer Mutter ihr zukünftiger Schwiegersohn nicht angenehm ist, so sucht sie es manchmal dahin zu bringen, daß er die Verlobung wieder rückgängig macht, indem sie ihm droht, ihre Tochter vor der Hochzeit knapp zu halten, damit sie nicht fett werde.