Phot. C. H. Firmin.

Abb. 56. Bunduteufel in ihrer Amtstracht.

Die Bunduteufel sind die Medizinweiber des zweiten Grades des Ordens.

Phot. T. J. Alldridge.

Abb. 57. Szene aus den Vorgängen beim Bundubund.

Nach der Probezeit werden die jungen Mädchen „fortgerissen“ und darauf „medizinisch gewaschen“.
Links sitzen Bunduteufel, rechts Sowehfrauen.

An der Goldküste führt man ein Mädchen, wenn es das Reifealter erreicht hat, an den Strand; dort wird es von anderen Mädchen gewaschen. An den Ufern des Stromes bringen Familienangehörige eine Opfergabe dar, die aus einem gekochten Yamwurzelbrei und Palmöl besteht; sie rufen dabei die Ortsgötter an und teilen ihnen mit, daß ihr Kind das heiratsfähige Alter erreicht habe. Darauf wird dem Mädchen ein Armband, bestehend aus einer weißen, einer schwarzen und einer goldenen Perle, die auf eine weiße Schnur gezogen sind, um das Handgelenk gelegt oder mit weißen Strichen ein solches angemalt, um seinem besonderen Schutzgeist dadurch anzukünden, daß es seiner Obhut nicht mehr bedürftig sei. Es wird sodann in ein seidenes Tuch gehüllt und mit allerlei Zierat geschmückt, den die Familie oder ihre Freunde besitzen; die obere Körperhälfte erhält einen weißen Anstrich von feinen Streifen. So ausgeputzt stolziert die jugendliche Schöne durch den ganzen Ort, begleitet von ihren Freundinnen, die zu Ehren ihrer Jungfernschaft Lieder anstimmen und gleichzeitig darauf hindeuten, es sei jetzt an der Zeit, daß diese aufhöre. Ein Bewerber läßt nun auch nicht lange auf sich warten, wenn das Mädchen nicht bereits im voraus verlobt worden ist. Ist die Familie des jungen Mädchens damit einverstanden, dann wird von dem Bräutigam der Brautpreis gezahlt und die Hochzeit ausgerichtet. Er schickt dazu Rum, Branntwein und andere berauschende Getränke, desgleichen Tabak in die Familie seiner Auserwählten, oder er läßt, wenn er besonders begütert ist, eine Menge Leute wertvollere Geschenke darbringen, mit denen diese, zu Ehren des Ereignisses Lieder absingend, durch den Ort marschieren. Darauf wird die Braut in ihr neues Heim geleitet, wo man ein Festessen veranstaltet. Nach demselben zieht sich das junge Paar zurück. Hat sich in der Hochzeitsnacht die Keuschheit der Braut herausgestellt, dann streut der beglückte Ehemann am nächsten Morgen getrockneten pulverisierten Ton über sie; sie selbst darf sich dann wieder in der Öffentlichkeit zeigen. Ist aber die Annahme, ein unberührtes Mädchen erhalten zu haben, nicht zutreffend gewesen, dann hat der Ehemann das Recht, seine Frau zurückzuweisen; in diesem Falle wird ihm nicht nur der Brautpreis zurückerstattet, sondern es werden ihm auch die Unkosten, die die Hochzeit ihm gemacht hatte, ersetzt.