Phot. F. Spire.

Abb. 111. Acholikrieger beim Kampfspiel.

Bei den mehr arabisierten Kababisch kommen häufig auch Kinderverlobungen vor. Die Eltern des Knaben schicken denen des Mädchens in diesem Falle Geschenke, und beide Teile warten ab, bis ihre Kinder das erforderliche Alter erreicht haben. Ist dieser Zeitpunkt eingetreten, so setzt der Feki, ein Mann, der im Rufe eines Heiligen steht, einen bestimmten Tag für die Hochzeit fest. Alle Vereinbarungen bezüglich der Heirat machen die beiderseitigen Väter untereinander ab, dagegen wird der Brautpreis nur an die Mutter ausgehändigt. Ein Mann würde es für unter seiner Würde halten, diesen anzunehmen. Ein begüterter Kababisch läßt vor die Türe seiner Braut zwei bis drei weibliche Kamele führen und schlachtet diese am anderen Morgen. Die Mutter der Braut und die des Bräutigams bekommen jede ein besonderes Stück des Fleisches, der Rest wird für die Hochzeitsgäste aufgehoben. Darauf bauen die Angehörigen des Mädchens in ihrem Dorf ein kleines Zelt, in dem der Bräutigam sechs Tage lang wohnen muß; währenddessen versorgt ihn seine zukünftige Schwiegermutter mit Speise. Am siebenten Tage wird ein vorläufiges Zelt in der Nähe errichtet, in das Angehörige der Braut diese geleiten. Dabei wird von den Frauen getanzt und gesungen. Der Bräutigam reitet auf dem besten Pferde, das er sich beschaffen konnte, auf dieses Zelt zu, weigert sich aber nach seiner Ankunft, von seinem Roß zu steigen, bis der Vater ihm ein Geschenk versprochen hat, das bei einem Minderbemittelten meistens aus zehn bis fünfzehn Schafen besteht, dagegen aus fünf bis hundert weiblichen Kamelen, wenn es sich um einen wohlhabenderen Mann handelt. Nach Vereinbarung dieses Geschenkes steigt der Bräutigam ab und betritt das Zelt in Begleitung eines kleinen Knaben, der sein Schwert trägt. Die Braut tritt jetzt heraus, wird dreimal um das Zelt herumgeführt und kehrt dann in Begleitung einer Wärterin in dasselbe zurück. Diese vier Menschen verweilen nun eine Zeitlang darin, wobei Bräutigam und Braut kein Wort sprechen dürfen. Darauf wird letztere wieder in das Zelt ihrer Mutter zurückgeführt, während sich der angehende Ehemann sieben weitere Tage in dem nämlichen Zelt aufhalten muß. Mittlerweile bauen die Angehörigen der Braut ein bleibendes Zelt an der Stelle des vorläufigen und statten es mit allerlei Gegenständen aus dem Haushalte der Brautmutter aus. Der Bräutigam stiftet ein Stück Vieh, das vor dem Eingang zum Zelt getötet wird, worauf er sich hineinbegibt und die Ankunft der Braut erwartet, die reichgeschmückt, von den Frauen begleitet, erscheint. Wenn sie die Schwelle überschritten hat, enthüllt der Bräutigam dreimal ihr Gesicht, das sie jedesmal wieder von neuem bedeckt, dann faßt er unter ihr Gewand, reißt ihr den mit Lederfransen besetzten Gürtel ab und wirft ihn auf einen Baumzweig, der vor dem Zelt in die Erde gestoßen ist; währenddessen ruft das draußen stehende Volk dem Paare allerhand gute Wünsche entgegen.

Phot. C. G. Seligmann.

Abb. 112. Nuba beim Ringkampf,

einem bei beiden Geschlechtern sehr beliebten Sport. Bei den Ringkämpfen der Frauen, die die Bergbewohner einmal im Jahre abhalten, dürfen Männer nicht zuschauen.

Phot. C. G. Seligmann.