Phot. H. M. Whiteside.
Abb. 150. Die Leiterin eines ländlichen Tanzes.
Wegen der schweren Fußringe ist sie selbst nicht imstande zu tanzen, sondern vermag nur mit dem Körper schaukelnde Bewegungen auszuführen.
Unter den Negern des oberen Kongo herrschen wiederum andere Werbungs- und Hochzeitsgebräuche; innerhalb dieser Gruppe stimmen sie aber mit geringen örtlichen Abweichungen untereinander ziemlich überein. Bereits ganz junge Mädchen, selbst Säuglinge werden manchmal einem jungen Manne für die Ehe versprochen. Der Zukünftige legt zum Zeichen dessen in Gegenwart von Zeugen ein messingenes Armband um den Arm des Kindes, wobei er sein Versprechen bestätigt mit den Worten: „Dies ist meine Frau.“ Sobald das Mädchen das heiratsfähige Alter erreicht hat, wird es seinem Gatten übergeben und diesem dabei Zuckerrohrwein zum Geschenk gemacht. — Auch unter Erwachsenen spielen sich die Förmlichkeiten ganz einfach ab. Gefällt einem jungen Manne ein Mädchen, so kann er zuerst entweder mit ihm oder mit dessen Vater reden. Sind beide mit der Werbung einverstanden, dann ruft der Jüngling seine Freunde herbei, die ihn zum Hause des Schwiegervaters begleiten. Nachdem das Mädchen geholt ist, tritt der Jüngling mit einem Speer in die Mitte der Gruppe, stößt ihn in den Boden und ruft aus: „Wenn das Mädchen mich lieb hat, dann soll es diesen Speer herausziehen.“ Empfindet das Mädchen Neigung, dann zieht es den Speer heraus und trägt ihn zu ihrem Vater mit den Worten: „Ich liebe ihn.“ Nach diesem Geständnis wird das Brautgeld, bestehend in einer Axt, einem Spieß, etwas Stoff, einem Spiegel und anderen Kleinigkeiten, dem Vater der Braut oder seinem Vertreter überreicht. Damit ist das Verlöbnis geschlossen. Die Eltern des Mädchens wachen über ihre Tochter so lange, bis der Bräutigam imstande ist, das ganze oder wenigstens den größeren Teil des Hochzeitsgeldes — etwa im Werte von zweihundert Mark gleich dem Preise von zwei männlichen oder weiblichen Sklaven — zu entrichten. Inzwischen darf er seiner Verlobten Geschenke machen, die sie gelegentlich erwidert, indem sie dem jungen Manne Gerichte kocht und zusendet. Oft genug lebt das Paar auch schon vor der Hochzeit zusammen, da beide Teile sich schon für gebunden halten.
Ist das Hochzeitsgeld ganz oder zu erheblichem Teile bezahlt, dann begeben sich die Eltern der Braut mit ihr, verschiedenen Nahrungsmitteln und einer Kalabasse voll Zuckerrohrwein zum Hause ihres Schwiegersohnes, wo der Brautvater seine Tochter in Gegenwart von Zeugen dem Bräutigam übergibt. Die Teilnehmer erhalten ihren Anteil an Speise und Trank — das Mitbringen derselben durch die Eltern soll ein Zeichen dafür sein, daß sie ihre Tochter dem Manne nicht als Sklavin, sondern als freie Frau verkauft haben —, tanzen zu Ehren des jungen Paares und dichten aus dem Stegreif Loblieder auf dasselbe. Nach Beendigung dieser Feier reibt sich die junge Frau mit Palmwein ein, bestreut sich mit Rotholzpulver, behängt sich mit möglichst viel Putz, den sie sich von ihren Freundinnen geliehen hat, auch mit Federn, und geht mit ihrem Mann im Dorfe auf und ab, damit alle sehen können, daß sie nunmehr Frau geworden ist. Hat der Gatte bereits andere Frauen, dann behängen diese die neue Gattin mit ihrem eigenen Schmuck und begleiten sie auf der Straße. Dieser Honigmonat dauert etwa zwei bis drei Wochen; währenddessen versorgt der Gatte seine Frau mit dem nötigen Essen. Nach Ablauf dieser Zeit nimmt die Jungvermählte wie die übrigen Frauen an der Feldarbeit teil.
Bei den Kongonegern darf der Mann so viel Frauen nehmen wie er erhalten kann; er ist verpflichtet, einer jeden eine eigene Hütte zu errichten, ihr gelegentlich Geschenke an Stoff zu machen und eine bestimmte Menge Fisch oder Fleisch im Jahre zu gewähren. — Am ganzen Kongo besteht für den verheirateten Mann die Forderung, daß er seine Schwiegermutter niemals zu Gesicht bekommt. Sobald er erfährt, daß sie in der Nähe ist, muß er sich verstecken, oder eines von beiden muß kehrtmachen, um dem anderen aus dem Wege zu gehen. Läßt es sich nicht vermeiden, daß beide zusammenkommen, um eine wichtige Angelegenheit zu besprechen, so haben sie sich in einiger Entfernung und die Rücken einander zugekehrt auf verschiedenen Seiten der Mauer oder des Hauses aufzustellen.
Wie oben gezeigt wurde, führen die Kongoneger alles Ungemach, das sie trifft, auf Hexerei zurück; auch den Tod schreiben sie ihr zu. Da sie sich dementsprechend, solange sie nicht behext sind, für unsterblich halten, so machen sie sich bei Lebzeiten um den Tod wenig Sorge. Kein Schuß kann sie treffen, kein Krokodil sie verletzen und keine Krankheit sie töten, sofern nicht etwa die Kugel, das Krokodil oder die Krankheit Zauberei in sich birgt. Daher läßt sich ein Mensch auch nicht zurückhalten, in den Kampf zu ziehen, solange er weiß, daß keine böse Vorbedeutung damit verbunden ist, oder einen Fluß zu durchschwimmen, der mit Krokodilen angefüllt ist, solange er in dem Glauben lebt, daß sie ihm nichts antun werden, oder in das Haus eines Pockenkranken sich unnötigerweise einzudrängen, solange er das sichere Gefühl hat, daß die Kraft seines Fetisches aller Hexerei entgegenwirken und ihn vor Krankheit schützen werde.
Ist ein Kongoneger gestorben, so ist es selbst bei Leuten von nur geringer Bedeutung Sitte, daß alle Frauen ([Abb. 138]), die seiner Familie angehören, sich aus den umliegenden Dörfern zusammenfinden, um bei dem Begräbnis behilflich zu sein. Sie lassen ihren Haushalt im Stich und wandern scharenweise nach dem Trauerhause, sitzen dort Tag für Tag, erteilen den Hauptleidtragenden allerlei Ratschläge und loben die Taten des Verstorbenen in Gesängen. Merkwürdig ist die Totenwache der Frau bei der Leiche ihres Mannes. Sie schläft dicht neben ihr auf einer Matte und hat außerdem die Aufgabe, die sich absondernde Flüssigkeit nach Möglichkeit mit dem Finger aus dem Körper herauszudrücken; sie tut dies so lange, bis der Körper zusammengeschrumpft ist. Ein Ehemann muß in ganz derselben Weise mit der Leiche seiner Frau verfahren, sofern sie aus guter Familie war. Wenn die Leiche soweit behandelt ist, wird sie auf ein Brett gelegt und über ein Feuer gestellt, damit sie noch gründlicher austrockne. Manchmal bewahrt man die Leiche zwei bis drei Jahre oder auch noch länger auf, ehe man sie begräbt.