[44] Wenigstens setzt der Skalde Bragi der Alte, der um das Jahr 900 gestorben ist, in seiner Ragnarsdrapa diese Verbindung bereits voraus.

[45] Pro mariti fraudulento discessu; das hat man auch übersetzen wollen: dafür, daß sie ihren Mann (nämlich Ermanarich) trügerisch verlassen hatte; dann wäre die Übereinstimmung mit den Eddaliedern nahezu vollkommen; allein der Zusammenhang bei Jordanes unterstützt diese Übersetzung nicht.

[46] Man hat mit Recht daran erinnert, daß die an der mittlern Donau sitzenden Heruler (nach Procopius von Caesarea) noch im Anfang des 6. Jahrhunderts mit ihren Stammesgenossen im südlichen Schweden in lebhaftem Verkehr stehen.

[47] Pöchlarn (Bechelaren) wird in dieser Zeit tatsächlich der Sitz des bayrischen Ostmarkgrafen gewesen sein.

[48] Da das Nibelungenlied gelegentlich den Tod Nudungs erwähnt, der von Witig in der Ravennaschlacht getötet wurde, so muß es letztere als vergangen annehmen; da nun ursprünglich gewiß diese Schlacht zur Rückführung Dietrichs geführt hat, war nicht recht begreiflich, warum er nach ihr noch an Etzels Hof lebt; das hat zur Annahme zweier Feldzüge gegen Ermenrich (und seinen Nachfolger) geführt, deren erster dann unglücklich verlaufen sein muß. Die „Klage“ läßt übrigens am Schlusse Dietrich mit seiner Gattin und Hiltebrand in friedlicher Reise nach Bern zurückkehren, nimmt also an, daß er seit der Ravennaschlacht im Besitze seines Reiches ist. Daß der Verräter Sibich nach Ermenrich in Italien geherrscht habe, behauptet nur die Thidrikssaga.

[49] D. h. als Buch erhaltenen; lückenhaft infolge Verlustes einzelner Blätter kann eine solche vollständige Handschrift immerhin sein.

[50] Seit dem ersten Erscheinen dieses Buches hat sich das handschriftliche Material, außer um Blätter bereits bekannter Handschriften, noch um Reste von drei bisher unbekannten vermehrt: X, ein Blatt aus der Klage, gefunden in Sterzing; Y, ein Wiener Blatt; Z, ein in Dülmen gefundenes Blatt. Ich will nicht unerwähnt lassen, daß mir scheint, als gehöre W zur Nibelungenhandschrift S, X zur Nibelungenhandschrift U. — Die in der alphabetischen Folge fehlenden Buchstaben sind verwendet wie folgt: P bezeichnete früher ein Fragment, das sich als der gleichen Handschrift wie N entstammend erwiesen hat; T ist die Signatur der fragmentarisch erhaltenen niederländischen Übersetzung aus dem 14. Jahrhundert; V ist (wegen Ähnlichkeit mit U) nicht verwendet; c gilt für die Zitate, die Lazius, ein Gelehrter des 16. Jahrhunderts, in seiner Schrift De gentium aliquot migrationibus aus einer alten Handschrift angebracht hat; e und f hatte man anfangs irrtümlich die jetzt mit L bezeichneten Fragmente benannt; m ist Inhaltsverzeichnis einer verlorenen Handschrift.

[51] Vielleicht hat Wolfram von Eschenbach, der Parzival 420 f. sich auf das Nibelungenlied bezieht, schon den Liet-Text gekannt; doch ist sein Zitat auch verständlich, wenn er nur die beiden Texten gemeinsame Strophe 1496 (Holtzmann) vor sich gehabt hat; die folgende, dem Liet-Texte eigentümliche Strophe, in der, wie bei Wolfram, „Schnitten“ als eine gute Speise erwähnt werden, dürfte eher in Anlehnung an die etwas spöttisch gehaltene Ausführung im Parzival verfaßt sein.

[52] In einer Besprechung der 1. Auflage dieses Buches (Literarische Rundschau vom 1. Juni 1909) hat Fr. Panzer die hier entwickelte Gedankenreihe beanstandet und darauf hingewiesen, daß Zeizenmure in der ungarischen Sage als Ort einer Schlacht eine große Rolle spielt und infolgedessen in die Grundhandschrift des Not-Textes gelangt sei. Das könnte möglich sein, hilft uns aber nicht weiter, denn 1) ist die Darstellung der ungarischen Sage, wie sie bei Simon Kézai vorliegt, trotz Bleyers Ausführungen (im 31. Bande der Beiträge) eine halbgelehrte Kompilation aus der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts, 2) ist nicht abzusehen, wie ein Nicht-Österreicher (denn ein Österreicher konnte den Fehler nicht begehen) zur Kenntnis ungarischer Sage gelangt sein sollte, und 3) bleibt die Sache beim alten, weil die Grundhandschrift des Not-Textes den Fehler, mag seine Ursache sein, welche sie will, eben begangen hat und daher notwendigerweise nur eine nebengeordnete, nicht eine übergeordnete Stelle neben den Liet-Handschriften einnehmen kann. Auf Zarncke’s feinen Gedanken, Nithart zur Erklärung heranzuziehen, könnte man schließlich verzichten; den in der „Not“ vorliegenden Text aber weit über 1230 hinaufzuschieben, ist trotzdem unmöglich wegen gewisser unbestreitbarer Zusätze, wegen Spuren beginnenden Verfalles in der Verstechnik und besonders wegen des Zustandes aller hierher gehörigen Handschriften (s. [S. 107]).

[53] Das ist nicht ohne Beispiel; so wurde das um 1170 entstandene Gedicht vom Herzog Ernst bereits um 1200 (hauptsächlich reimtechnisch) überarbeitet; als aber in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts ein neuer Bearbeiter den Text vornahm, griff er auf das Original zurück und ignorierte die um 1200 entstandene Überarbeitung.