Ein Vergleich der Tafelgemälde und ihrer Abbildungen, sowie vieler Bibliothekswerke, hatte dasselbe Resultat, d. h., wo die Bischöfe und Aebte segnend vorkommen, halten sie den Stab in der Linken, da die Rechte segnet; halten sie Bücher oder sonstige Attribute, so ist der Stab bald rechts, bald links, im 15. Jahrh. öfter in der rechten Hand als in der linken; doch dürfte sich kaum ein Prinzip daraus herleiten lassen.

A. Essenwein.

106) Einer freundlichen Mittheilung des Herrn Geh. Raths H. C. v. d. Gabelentz auf Poschwitz zufolge ist derselbe im Besitze nachfolgender Handschriften deutschgeschichtlichen Inhalts: