Zur Fischart-Literatur.
Herr Emil Weller hat in Nr. 6 des Anzeigers v. J. 1865 von dem interessanten Funde, den er auf der Nürnberger Stadtbibliothek durch Wiederauffindung des Fischart ’schen „Aller Practick Groſsvatter“ gemacht hat, Nachricht gegeben. Die wiederentdeckte Ausgabe ist jedoch zufolge des Titels nicht die erste. Ich kann nun diese Nachricht insoweit vervollständigen, als ich, wenn auch nicht von einem ähnlichen Glücksfunde berichten, doch wenigstens — ich glaube, es geschieht dies zum ersten Mal — das Druckjahr einer früheren und muthmaſslich der ersten Ausgabe mittheilen kann. Dieselbe findet sich angezeigt in der Bibliotheca Thomasiana (ed. G. W. Panzer), Vol. III. Norimb. 1769 8. pag. 106, Nr. 1596 mit folgenden, leider allzu kurzen Worten:
„Aller Prakticken und Prognosticken Groſsvatter in Reimen, auf das Jahr 1569. 4. aliaque.“
Eine weitere Beschreibung oder Besprechung fehlt.
Wenn diese Satire wirklich von Fischart herrührt — und nach Weller’s detaillierter Inhalts-Anzeige und mitgetheilten Proben a. a. O. sprechen wenigstens keine Gründe dagegen — so gehört diese Schrift zu seinen ersten schriftstellerischen Arbeiten, und die Abfassungszeit fällt jedenfalls vor die der „Groſsmutter“.
Auſser der angeführten Quelle für die erste und Weller’s Herbstmeſscatalog für 1573 für die zweite Ausgabe hat meines Wissens bis jetzt von diesem Buche weder ein gleichzeitiges Bücherverzeichniſs, noch einer der späteren, bis in die neueste Zeit herab erschienenen antiquarischen oder Auctionscataloge, noch ein literarisches Handbuch auch nur die geringste Andeutung gebracht. Auch Gödeke ist es unbekannt geblieben. Da aber die Thomasius’sche Bibliothek s. Z. in Nürnberg selbst zur Versteigerung gelangte (7. Januar bis 5. Juni 1770), so möchte sich vielleicht die Mühe weiterer Nachforschung in der dortigen Stadtbibliothek belohnen, als die Möglichkeit wol vorhanden, daſs bei dieser Gelegenheit auch diese Ausgabe ihren Weg dahin gefunden hat.
Annweiler.
J. Franck.
Der Lasterstein in Möſskirch.
Der Anzeiger gab im Jahrgang 1857 von dem Gebrauche Nachricht, wornach verleumderischen Frauen zur Strafe und Abschreckung ein Stein, Klapper- oder Lasterstein, um den Hals gehängt wurde, den sie unter Vorangehen des Gerichtsboten, gewöhnlich an einem Wochen- oder Jahrmarkte, durch die versammelte Menge zu tragen hatten. Jenen Beispielen aus dem Elsaſs und Pommern füge ich ein anderes an, das ich der bekannten, noch ungedruckten Zimmern’schen Chronik (Handschriften der fürstl. Hofbibliothek zu Donaueschingen, Nr. 580) entnehme. Nach dieser bestand in Möſskirch (Baden) für weib liche Personen, welche eines unzüchtigen Lebenswandels beschuldigt wurden, die Strafe, daſs sie den Lasterstein durch die Stadt zu tragen und diese darauf, wol in der Regel, für immer zu verlassen hatten. Zum ersten Male kam diese Strafe in Anwendung bei „einem gar hypschen medlin, hieſs Martha Kislingin“, welche durch ihren Umgang mit einem jungen Geistlichen, Namens Hans Nopp, groſses Aergerniſs gegeben hatte. Während der Verführer sich durch die Flucht der verdienten Strafe entzog, „wardt das Martele ergriffen und der obrigkait überantwurt. Das wardt der statt ewigclichen verwisen undt mueste den Lasterstain dartzu tragen, welche straf domals ain anfang nam zu Möſskirch, dann vormals kain solcher stain alda im brauch gewesen, der hoffnung, es seyen hievor so fromme leut zu Möſskirch gewesen. Also ist der lasterstain domals zu ainer straf den gailen weibern zu Möſskirch in prauch kommen. Hernach über neunzehen iar, nemlich anno 1546 mueste auch aine zu Möſskirch disen lasterstain für die statt hinauſs tragen; die war gleichfalls der statt verwiesen.“