Bremer Sonntagsblatt: Nr. 4 f. Sanct Cosmas und St. Damian. Zur bremischen Reliquiengeschichte. (H. A. Schumacher.)

Münch. Sonntagsblatt: Nr. 5. Herzog Ludwig der Reiche von Bayern. — Nr. 6. Die Weiber von Weinsberg. — Nr. 7. Aus einer alten Ehehaftsordnung. (J. Baader.) — Kaiser Heinrich II. in Verdun. — Sagen aus Unterfranken.

Ueber Land und Meer: Nr. 17. Falken und Falknerei. (Otfr. Mylius.)

Wochenblatt der Joh.-Ord.-Balley Brandenburg: Nr. 5. Ueber die Entstehung der Johanniter-Ordens-Balley Brandenburg.

Romberg’s Zeitschrift für prakt. Baukunst: Hft. 10–12, S. 307. Ueber die Entwicklung der christlichen Baukunst im Mittelalter. (M. Rosenheyn.)

Bayer. Zeitung: Morgenbl. Nr. 25. Nordendorfer Runeninschrift. (Kuhn.) — Nr. 28 ff. Die Vehmgerichte in Westphalen. II. (A. Eisenhart.) — Nr. 42 f. Die Wittelsbachischen Fürstengrüfte in Simmern.

Illustr. Zeitung: Nr. 1177. Die Gerichtslaube des alten Berliner Rathhauses. — Der Mäusethurm bei Kruschwitz. — Nr. 1179. Die Sage vom Krötenring. — Rubens’ Grab in der Kathedrale zu Antwerpen.

Leipziger Zeitung: Wissenschaftl. Beil. Nr. 3 u. 4. Kunst-, Geschichts- und Industrie-Museen.

Vermischte Nachrichten.

12) In einer der letzten Sitzungen der philosophisch-historischen Classe der kais. Akademie der Wissenschaften in Wien kam u. A. durch Prof. Dr. Franz Pfeiffer zur Vorlage: „ Forschung und Kritik auf dem Gebiete des deutschen Alterthums. II.“ Dieses zweite Heft enthält vier Aufsätze, welche sämmtlich Denkmäler der altdeutschen Sprachperiode behandeln. Das erste Stück enthält einen von Dr. A. Reifferscheid in Rom gemachten Fund, einen Bienensegen aus dem 10. Jahrhundert, den ersten in deutscher Sprache, den man aus alter Zeit kennen gelernt hat. Gegen stand der zweiten Abhandlung bildet eine im Sommer im Cistercienserkloster Tepl bei Marienbad aufgefundene Beicht- und Gebetformel, die zwar aus einem anderen Codex längst bekannt ist, von der Tepler Handschrift aber in einer vollständigern und älteren Version dargeboten wird. Eine gleichfalls schon öfter gedruckte, jetzt aber aus der verschollen gewesenen Handschrift zum ersten Mal genau wiedergegebene Fuldaer Beichtformel liefert Nr. 3. Die vierte Abhandlung beschäftigt sich mit dem durch G. Zappert 1858 veröffentlichten Schlummerlied, dessen angezweifelte Echtheit durch äuſsere und innere Gründe dargethan wird.