Vom anzug des kriegsuolckhs vnd wer zu oberstem veldthaubtman vnd kriegsräten gebraucht ist: Nachmals vff volendung der purgation der besagten Hansen Thomans von Abtsperg vehduerwanten ist das kriegsvolckh zu roſs vnd fues, deſsgleichen auch das geschütz vnd desselben zugehöer am montag den fünffzehenden tag des monats Juny Anno &c. 1523 zu Dinkelspühel alles ankomen vnd vff Dinstag den sechzehenden Juny von Dinkelspühel aus dem negsten gegen Poxberg[B] getzogen.

In solchem zuge ist von haubtleuten vnd räten des schwebischen bunds zu einem obersten velthaubtman aufgeworffen vnd gebraucht Herr Jörg Truchsäss zu Walburg vnd herr zu Wolfeckh &c., vnd zu einem haubtman v̈ber den raisigen zeug Herr Rudolf von Ehingen, ritter, vnd v̈ber das fuesfolckh zu haubtman Jacob von Wernau, ein edlman. Denselben dreyen haubtleuten sind von den stennden des bunds noch vier kriegsräte zugeordent, nemlich Herr Sebastian vom Losenstain, bairischer haubtman, Burckhart Marschalck von Pappenhaim, Wolff Böhmer, Nürmbergischer haubtman, vnd N. Dornsperger, burgermaister von V̈berlingen, also das von wegen der churfürsten vnd fürsten des schwäbischen bunds auff disem zug gewest ist Herr Sebastian vom Losenstain vnd Herr Rudolf von Ehingen, ritter, von wegen der grauen vnd prelaten vnd der ritterschafft Burckhart Marschalck von Pappenhaim vnd Jacob von Wernau, vnd dann von wegen der stett Wolff Böhmer vnd N. Dornsperger von V̈berlingen, alle obgenannt. Dieselben haben neben Herr Jorgen Truchsassen alls obersten veldthaubt man vermög irer instruction alle Handlung dises kriegs ausrichten sollen.

Instruction von gemainer versamlung des bunds, neben andern meinem gnedigen herrn, herrn Jörgen Truchsässen, freyherrn zu Walburg, alls oberstem veldthaubtmans in dem öttingischen zug gegeben, für wene er ziehen vnd wie er sich mit den schloſsen vnd heusern, so er die erobert, vnd iren zugehörigen guetern vnd sunst halten soll: Item es soll von ime zum ersten für Boxberg gezogen vnd daſselb schloss, so es gewunen vnd erobert wurd, verprennt zerriſsen vnd eingeebent, vnd die gueter zu gemeins bunds handen genomen werden.

Item er soll Wilhalmen von Felbergs tayl erfordern, souil er im Velberg[C] hat, vnd, so ime die von Felberg, gebrüder vnd vettern, nit aufthun vnd ine zu angezaigtem teyl laſsen wolten, sich alsdann für Velberg schlahen vnd legern vnd vntersteen, daſselbig schloſs Velberg zuerobern, vnd so das beschicht, domit wie mit Poxberg handln. So aber die von Felberg ime aufthuen vnd Wilhalms tayl einantworten, so soll gemelter tayl allein ausgebrennt, abgeprochen vnd zerriſsen, vnd den andern Felbergern iren tayl zuretten vergunt, zudem sollen auch alle güter, Wilhalmen von Felberg zugehörig, wo er die hat, ein vnd zu des bunds handen genomen werden.

Item er soll Cuntzen von Rosenberg seine schloſser vnd heuser, nemlich Gnetza, Waltmanshouen vnd Vttenhouen[D] alle drey vnd yedes innsonnder verprennen vnd in grundt zerreiſsen vnd die zugehörigen Dörffer, flecken vnd gueter in gemains bunds pflichten vnd hannden einnemen, vnd sunderlich Waltmanshouen den flecken vmb die vngehorsam, ime dem obersten veldthaubtman erzaiget, plündern vnd pranntschatzen.

Item er soll den Abtsperg auch ausprennen vnd zu grundt zerreiſsen vnd sein zugehörende güter wie anndere zu gemains bunds hannden vnd pflicht einnemen.

Item das schloſs Aschhausen,[E] Jorgen von Aschhausen zugehörig, erobern vnd alsdann daſselb wie die andern verprennen vnd abthun, vnd seine zugehorende Dörffer vnd güter in gemains bunds hannden vnd pflicht nemen.

Item dergleichen mit dem schloſs Damersheim[F] handln, aber die gueter doselbst den kinden eingeben.

Item er soll auch Rueden Sützel seinen tayl an Balbach[G] ausbrennen vnd gar zerschlaipfen, vnd seine gueter, wie oblaut, in gemains bunds handen einnemen.

Item vnd in gleichem fall mit Franntz Rüden tayl an Wachbach[H] hanndln.