Dr. Frommann.
Zur Aufklärung eines „Curiosum“.
Erst jetzt kommt mir die Nr. 12 des Anzeigers vom J. 1867 zur Hand; daselbst hat Hr. Prälat Dr. Stülz in dem Artikel „Ein Curiosum“ (Sp. 373 ff.) den Widerspruch in den Berichten über den Geburtsort des berühmten Ministers und Annalisten Franz Christoph Khevenhüller zur Sprache gebracht. Ob Villach? — ob Klagenfurt? — das ist die Frage. Hr. Dr. Stülz hält auf Grund eines Manuscriptes in der Bibliothek von St. Florian in Oberösterreich die Angabe Moshammer’s, des Verfassers jenes Manuscriptes, für eben so echt, wie die in meinem Werke: „Die Khevenhüller“ (Wien, 1867) verzeichnete Notiz, welche von dem Vater des Franz Christoph, dem zweiten Grafen von Frankenburg, Barthelmä Khevenhüller, herrührt und autograph ist. Hr. Dr. Stülz fügt dann bei: „Es liegen hier zwei durchaus authentische, unanfechtbare Berichte vor... Beide zugleich können nicht der Wahrheit entsprechen. Wer sich aber geirrt habe, ob der Vater oder der Sohn, läßt sich vorderhand kaum entscheiden.“
Nach aufmerksamer Durchlesung des genannten Artikels und nach nochmaliger genauer Vergleichung der Arbeit des Hrn. Dr. Stülz (im Archiv für Kunde österr. Gesch.-Quellen. 1850. I, 3. u. 4. Hft.) mit den einschlägigen Partieen meines Buches zweifle ich nicht einen Augenblick, daß sich weder „der Vater noch der Sohn“, sondern einzig und allein Moshammer geirrt hat. Ich erlaube mir, das zu begründen.
Die Notizen, denen ich die Nachricht über Franz Christoph’s Geburtsort (Klagenfurt) entnahm, sind durchaus von Barthelmä Khevenhüller’s eigener Hand geschrieben; die Schrift ist vollkommen gut erhalten und durch keine Correctur verunstaltet. Ich habe mich hundert und hundertmal überzeugt, daß Barthelmä mit der allergrößten Genauigkeit Alles aufzeichnete, was sein Haus und Familie betraf. Er kann sich in Bezug auf den fraglichen Punkt nicht geirrt haben.
Franz Christoph, wenn er die Aufzeichnungen in dem erwähnten Manuscript selbst geführt hätte, würde kaum Villach als seinen Geburtsort angegeben haben. Dass der Name „Villach“ aber dennoch stehen blieb, läßt sich nur aus einem Uebersehen Franz Christoph’s erklären. Seine Liebhaberei war die Geschichte; als er den Codex durchsah, scheint er sein Augenmerk jedenfalls mehr auf den historischen Stoff, den er später in seine Annalen aufnahm, ja oft wörtlich abdrucken ließ, gerichtet zu haben, als auf die Angabe seines Geburtsortes. Dazu ist es bekannt, wie in einem Manuscript gar manchmal eine Correctur vergessen wird, obschon man sich vornahm, dieselbe anzubringen. Es fragt sich auch, ob der ganze Codex von Franz Christoph einer Correctur unterzogen wurde. Hr. Dr. Stülz könnte jedenfalls darüber Aufschluß geben.
Moshammer war mir seit Durcharbeitung der Stülz’schen Schrift über die „Jugend- und Wanderjahre des Grafen Franz Christoph Khevenhüller“ verdächtig, er ist es mir durch obigen Artikel noch mehr geworden; denn wenn man in einem Manuscript, das als Quelle dienen soll, von „ oft geradezu sinnlosen Stellen des unbeschreiblich liederlichen Textes “ zu sprechen genöthigt ist, so ist ein solcher Scribent sehr vorsichtig zu benützen, und wenn da in unserem Falle ein Widerspruch entsteht zwischen den Angaben des sehr gewissenhaften Vaters und dem „liederlichen“ Texte eines untergeordneten Hausbeamten, so ist es nicht erlaubt, von „ zwei durchaus authentischen, unanfechtbaren Berichten“ zu reden. Moshammer’s Angabe, daß Franz Christoph’s Geburtsort Villach sei, ist entschieden falsch.
Er hat in seinem Codex auch andere Fälschungen, will sagen Irrungen, und diese sind in Hrn. Dr. Stülz’s werthvolle Arbeit übergegangen. So ist ihm Paul Khevenhüller bald der „jüngere Bruder“, bald der „Bruder“ schlechtweg, bald der „Vetter“ Franz Christoph’s, einmal (Archiv 347) wird letzterer sogar „begleitet von Paul, Bartholomä und Paul Khevenhüller“ — und doch gab es nur einen einzigen Paul Khevenhüller, den Sohn Sigmund’s und der Regina, geb. Thonhausen (oder Thannhausen), die am 4. Februar 1596 Franz Christoph’s Stiefmutter wurde; Paul war demnach des letzteren Vetter; — aber wie weit reicht nicht die Vetterschaft! Franz Christoph und Paul waren im achten Grade verwandt, und ich muß bitten, die meinem Werk angehängten genealogischen Tabellen nachzuschlagen. (Den Sohn Augustin’s und der Anna Margaretha von Windischgrätz, Paul Christoph, kann Moshammer nicht gemeint haben, oder wenn ja, dann wäre es wieder eine nachlässige Bezeichnung.)
Das Falsum (Archiv 340), wornach Anna Maria Khevenhüller den „Georg Khevenhüller“ heiratete, glaube ich wol als einen lapsus calami des Herrn Dr. Stülz bezeichnen zu dürfen — der Gemahl war Georg Wilhelm v. Jörger (vgl. Archiv 345, Note 1).
Nach Archiv 359 soll Franz Christoph die Herrschaft „Summereck“ (Sommeregg) an Paul Khevenhüller verkauft haben; Franz Christoph war nie im Besitz dieser Herrschaft, konnte sie also nicht verkaufen. Sie gehörte seit 1612 dem Barthelmä Khevenhüller; nach dessen Tode wurde sie durch Regina Khevenhüller, geb. Thonhausen, Gerhabin ihrer beiden Söhne Hanns und Bernhart, unter „Vorwissen, Rath und Einwilligung“ des Agnaten Franz Christoph, als Mitgerhaben, laut Verkaufsabrede vom 20. Dec. 1615 und Kaufbriefs vom 1. Januar 1616 an Paul Khevenhüller verkauft. (Vgl. meine „Khevenhüller“, S. 435).