Ueber die Verpfändung der Herrschaften Frankenburg und Kogel (Arch. 362) verweise ich bezüglich des genauen Sachverhaltes auf die Darstellung, welche sich in meinem Buch (357 ff.) auf dem Grunde mir vorgelegener authentischer Urkunden findet.

Endlich kann ich mich auch mit jener Berichtigung des Herrn Dr. Stülz nicht einverstanden erklären, nach welcher Franz Christoph „wirklich im siebenten Jahre seines Alters, im J. 1595, an den Hof zu Grätz kam, aber nicht mit seiner Stiefmutter, sondern mit seiner leiblichen Mutter, Bianca Ludmilla Gräfin von Thurn.“ — Es ist an und für sich wol höchst gleichgültig, ob Franz Christoph als siebenjähriges Kind oder später, mit seiner leiblichen oder Stiefmutter nach Gratz kam; die Entscheidung hierüber ändert den Lauf der Weltgeschichte nicht. Aber der Irrthum in jener Berichtigung, die offenbar auf Moshammer’s Aussage hin gemacht wurde, verdient deshalb aufgedeckt zu werden, damit auch hier sein „liederlicher Text“ den Gradmesser für seine Glaubwürdigkeit abgebe. Es ist eine bare Unmöglichkeit, daß Franz Christoph 1595 mit seiner leiblichen Mutter nach Gratz gieng. Ich verweise wieder auf meine „Khevenhüller“ (S. 231 ff.); die dortigen Aufzeichnungen sind abermals dem eigenhändigen Berichte Barthelmä Khevenhüller’s entnommen, und dieser ist so genau gehalten, daß für Moshammer’s Behauptung gar kein Raum bleibt. Man prüfe! Barthelmä’s Tochter, Elisabeth, wurde den 5. Mai 1593 geboren; die Mutter, Bianca Ludmilla, hatte vor der Niederkunft die Flecken gehabt, ein Fieber gesellte sich dazu, ein schwerer Husten blieb zurück, so daß sie nach der Niederkunft keine gesunden Tage mehr hatte. Dennoch reist sie nach Gratz zur Hochzeit ihrer Stieftochter Eva mit Wolf von Saurau. 1. März 1594 kam sie ziemlich kräftig wieder in Klagenfurt an. Barthelmä kommt im Sommer aus dem Feldlager nach Hause und findet seine Gemahlin bedenklich krank; er bringt sie in das Bad von Villach, wo sie von Dr. Moser be handelt wird; am 18. Sept. 1594 empfängt sie das heil. Sacrament und wird nach Landskron gebracht, aber schon am 17. Oct. nach Klagenfurt überführt. Die DD. Zusner und Moser behandeln sie mit „Cunae“ (China); am 16. Januar 1595 stirbt Bianca Ludmilla. Den 20. Januar wird die Leiche in die Pfarrkirche zu Klagenfurt geführt, wo Adam Kolbius die Leichenpredigt hält; am 21. Januar 1595 wird sie in der Stadtpfarrkirche von Villach in dem khevenhüller’schen Erbbegräbniß beigesetzt. — Und da will Moshammer noch sagen, Franz Christoph sei mit seiner leiblichen Mutter 1595 nach Gratz gereist! Barthelmä setzt ausdrücklich hinzu, daß er zum Begräbniß seine beiden Kinder „Franzl“ (Franz Christoph) und Anna Maria mitgenommen habe.

Diese Nachweisungen mögen genügen, um gegen Moshammer die Echtheit und Glaubwürdigkeit des alten, ehrwürdigen Barthelmä Khevenhüller aufrecht zu halten.

Ramsau in Steiermark, Februar 1868.

B. Czerwenka.

Geistliche Scherze des Mittelalters.

IV.

Wir haben uns bisher nur mit dem homiletischen Theil der reichhaltigen Handschrift beschäftigt und wollen nun zu dem liturgischen übergehen. Es findet sich nämlich darin Fol. 204 eine Saufmesse, von welcher wol einzelne Stücke auch sonst vorkommen; aber so vollständig scheint sie mir neu zu sein. Einige Anklänge gewährt das von Feifalik in den Sitzungsberichten der Wiener Akademie, Bd. 36, 174, mitgetheilte Stück. Die ersten Verse finden sich bei Edélestand du Meril, Poésies populaires Latines du Moyen-âge (1847), p. 202, nr. 2. Die Sequenz gibt derselbe p. 204 in drei verschiedenen Versionen nach Mone und Wright, und eine vierte Mone im Anzeiger III, 293; aber die unserige ist wieder abweichend. Vereinzelt finden sich unter einem Florus im Cod. Rehdiger. I, 36 in Breslau die Verse:

„Bonum vinum cum sapore Bibit abbas cum priore, Conventus autem de priore“, wo der Reim besser gewahrt ist.

Exhortatio ad potandum perutilis.