Nº 12.
December.
Wissenschaftliche Mittheilungen.
Noch ein Wort über den deutschen kaiserlichen Doppeladler.
„Adhuc sub judice lis est.“
Im elften Bande des Anzeigers für Kunde der deutschen Vorzeit von 1864 (Nr. 1–4) habe ich mir erlaubt, einen kleinen „Beitrag zur Geschichte des heraldischen Doppeladlers“ mitzutheilen, zu welchem Dr. A. Erbstein einen werthvollen „numismatischen Beitrag“ (in Nr. 5 u. 6 dess. Jahrg.) geliefert hat. Vgl. auch die Nachträge im Jhg. 1865, Sp. 236 u. 420 ff.
Die Akten über diesen interessanten Gegenstand sind zwar noch nicht geschlossen; allein es hat leider den Anschein, daß der für uns weitaus wichtigste Theil der Frage: wann und warum der (morgendländische?) Doppeladler den (abendländischen?) einfachen Adler im Wappen der deutschen Kaiser verdrängt hat, mit voller Sicherheit nicht mehr wird beantwortet werden können.
Nr. 1.
Meine früher bestimmt ausgesprochene Ansicht, daß erst Kaiser Sigismund den Doppeladler als kaiserliches Wappen angenommen habe, glaube ich aber jetzt theilweise berichtigen zu müssen.
Nachdem meine Zweifel über die Richtigkeit der Zutheilung der beiden Denare K. Otto’s IV. und K. Conrad’s IV. durch den erwähnten „numismatischen Beitrag“ gehoben worden sind, und nachdem mein gelehrter Freund Lisch mir die unterNr. 1 abgebildete Zeichnung der Fahne Karl’s des Großen[223] aus der meklenburgischen Reimchronik Ernst’s von Kirchberg, vom Jahre 1378, mitgetheilt hat[224], glaube ich annehmen zu dürfen, daß der Doppeladler doch schon seit dem Ende des 12. Jahrh. — also seit seinem Erscheinen in der deutschen Heraldik überhaupt — als kaiserliches Wappen, wenn auch anfänglich und bis zu Sigismund nicht vom Kaiser selbst, und nicht ausschließlich, also mit dem einfachen abwechselnd[225], geführt und abgebildet worden ist.