Zu den bereits erwähnten Beispielen des Vorkommens des Doppeladlers als kaiserlichen Wappens aus der Zeit zwischen 1197 und 1378 kommt noch die bekannte Goldmünze K. Ludwig’s des Bayern[226] (1314–1347).
Die Behauptung L. v. Ledebur’s, daß K. Ludwig schon 1323 den Doppeladler im Siegel geführt habe, beruht auf einem Irrthum. Der Kaiser führte nämlich auf seinem, gewöhnlich als Rücksiegel gebrauchten, kleineren Siegel, wie hier unterNr. 2 abgebildet, einen rückwärtsehenden, sog. „wiedersehenden“ Adler in natürlicher Stellung, mit der schönen, echt königlichen Devise[227].
Die Bemerkung in der Urkunde von 1323: „Geben zu Babenberg... under dem wiedersehenden Adler besiegelt“, hat wol meinen gelehrten Freund zu der Annahme verleitet, Ludwig habe auf diesem Siegel den Doppeladler geführt[228].
Nr. 2.
Römer-Büchner hat das Wort „wiedersehend“ auch mißverstanden und über dessen Bedeutung zwei viel zu gesuchte Hypothesen aufgestellt[229].
Auf dem großen Siegel III. A. 2. b K. Ludwig’s sehen wir auf der Spitze des Scepters einen (heraldischen, einfachen) Adler und zu beiden Seiten des Thrones (?) zwei wiedersehende Adler, auf den beiden, unter den Füßen des Kaisers liegenden Löwen stehend. Letztere beiden Adler, ebenso wie die Löwen, sind aber hier keine (heraldischen) Wappen bilder, sondern nur (symbolische, auch auf das Wappen sich beziehende) Siegel bilder[230]. Das zeigt schon der ganze Typus dieser Thiere. Einer ganz ähnlichen, wahrscheinlich diesem Siegel nachgebildeten Zusammenstellung begegnen wir, beinahe gleichzeitig, auf dem Siegel König Johann’s von Frankreich v. J. 1352 (abgebild. im nouv. traité de diplom. V, Taf. C, Fig. 79). Auf diesem Siegel haben die Adler nur eine rein decorative Bedeutung, ohne alle Beziehung zu dem Wappen, welches auf dem Hauptsiegel nur durch die Lilie auf der Spitze des Scepters vertreten, dagegen auf dem Rücksiegel (IV. A. 2.) enthalten ist.
Ueber vermeintliche Kaisersiegel mit dem Doppeladler vor Sigismund schreibt Römer-Büchner a. a. O., S. 41: „Zwar gibt Gudenus in praefat. Sylloges Disp. pag. 20 Nachricht von einem zweiköpfigen Adler im kaiserlichen Contresiegel Karl’s IV.; da uns jedoch kein ähnliches Siegel vorgekommen ist, so wird sich diese Angabe auf ein falsches Siegel oder falsche Abzeichnungen gründen, wie wir z. B. bei v. Birken, Fuggerischer Ehrenspiegel des Erzhauses Oesterreich, S. 170, 178, 185 u. 350, die falschen Siegel mit dem zweiköpfigen Adler von Friedrich I. von 1166, Heinrich (VII) von 1228, Friedrich II. von 1245 und Karl IV. von 1368 finden.“
Was K. Karl IV. betrifft, so gilt von den beiden als Schildhaltern verwendeten Adlern auf seinem großen Siegel III. B. 2. b. dasselbe, was ich oben von den beiden Adlern auf dem Siegel III. A. 2. b. K. Ludwig’s des Bayern gesagt habe.
Seit Kaiser Sigismund blieb aber der Doppeladler das stereotype Wappen unserer Kaiser, während die deutschen Könige den einfachen fortführten.
Bemerkenswerth für die vorliegende Frage bleibt immerhin, wie ich schon früher erwähnt, der Umstand, daß Sigismund, der schon als Reichsverweser 1402 den Doppeladler auf seinem Siegel IV. A. 1 geführt hatte[231], als römischer König und Erbe von Böhmen („romanorum rex et bohemie heres“, wie die Legende lautet) i. J. 1411 den einfachen Adler im Siegel führte, dagegen i. J. 1419 als römischer König und König von Böhmen („romanorum ac bohemie rex“) wieder den Doppeladler annahm, den er auch als Kaiser beibehielt.