Alle heraldischen Pelzmuster sind zusammengesetzte Tinkturen kat’exochän; z. B. der Adler im Wappen von „Froburg“ (Nr. 28) und der Fürstenberg’sche Schildrand (Nr. 37) von weiß und blauem Kürsch, und der öttingen’sche Schildrand (Nr. 29) von gelb und rothem Kürsch. So sind auch die beiden kreuzweise über den rothen Schild der „Gutenberg“ (Nr. 91) gelegten weiß und blauen Streifen keine weißen Streifen mit blauen „Eisenhütlein“[211], sondern einfache Pelzstreifen.
Ebenso verhält es sich mit allen heraldischen Mustern[212]. Daher ist das bayerische Stammwappen einfach ein von Weiß und Blau geweckter lediger Schild. Es kann also eben so wenig von blauen Wecken im weißen Feld oder umgekehrt die Rede sein, als von einer bestimmten Zahl von Wecken (resp. Felderlein oder Plätzen), oder von Bezeichnung einer der beiden Tinkturen als „Hauptfarbe“[213].
Wenn früher dieses Wappen als „blaw und weiß Wegk“ blasoniert wurde, so beweist das nur, daß beide Tinkturen zusammen das Wappen bildeten. Wenn aber damals und später von einer bestimmten Zahl von Wecken die Rede ist, so ist das eben einfach einer jener heraldischen Verstöße unserer deutschen Heraldiker, über welche eine wissenschaftlichere Kritik längst den Stab gebrochen hat.
Schon vor anderthalb hundert Jahren sagte Trier: „Die Hertzoge zu Bayern führen schrägrechts von Silber und Blau geweckt. Die Zahl der Reyhen wird bey dem Geweckten im Blasoniren nicht benamet, zuweilen aber zehlet man die Felderlein,[214] doch ist die Zahl derselben selten ausgemacht. Zum Exempel in gegenwärtigem hertzoglichen Bayrischen Wapen wird von vielen die Zahl der Felderlein auf ein und zwantzig gesetzt. Die Menge aber der Münzen und anderer Monumenten, wo diese Zahl nicht beobachtet worden, zeiget, daß es dißfalls willkührlich sey;“ und O. T. v. Hefner sagt[215]: „daß man die einzelnen Weken gezält habe, dafür finde ich nur ein Beispiel im Wappenbriefe der Stadt Gundelfingen vom Jahre 1462, wo es heißt: „etc..... den dritten Tailn des Wappens Bayerland, das sind siben blaw und weiß Wegk“ (siehe mein Wappenwerk, I. 1, S. 15). Aber hundert bayerische Siegel und Wappen geben Beweis, daß man es mit den 21 Weken nie so genau genommen habe.“
Schließlich will ich noch bemerken, daß die besäeten und bestreuten Wappenschilde ( ohne oder mit einem eigentlichen Wappenbilde) auch unter die heraldischen Muster gerechnet werden können, da die Zahl der Bilder auch bei ihnen willkürlich ist und sich nach der Größe und der Form des Schildes richtet. Es wird wol keinem Kenner einfallen, im alten Wappen von Frankreich (Nr. 13) — (d’azur semé de fleurs-de-lys d’or,) die Zahl der Lilien anzugeben, oder in dem Wappen von „Klingen“ (Nr. 138) die 10 Schindeln als feststehende Normalzahl — dieselben für dieses Wappen annehmen zu wollen[216].
Kupferzell.
F.-K.
Zur Geschichte der Giesserfamilie Hilger in Freiberg.
Der Görlitzer Magistrat schreibt am 24. Juni 1521 an den Glockengießer Andreas Hilliger zu Breslau einen Brief folgenden Inhalts: Nachdem wir wegen der Glocke (für die Peterskirche) mit Euch haben reden lassen, haben wir unserem Diener Fabian befohlen, Euch Kupfer und anderes Zubehör zu beschaffen. Auch findet Ihr inliegend (es ist aber nur das Concept des Schreibens im lib. missiv. erhalten!) der Stadt Wappen mit etzlichem Texte zu St. Peters Bilde. — Der Name Hilliger ist unzweifelhaft nur eine andere Form für den obigen Zunamen, als deren Träger Lübke (deutsche Renaissance II, S. 783) zuerst die Brüder Wolf und Oswald zu Freiberg zum Jahre 1545 als Hersteller der großen Dedications-Tafel von Bronze in der Torgauer Schloßkirche laut Inschrift anführt. In Rücksicht auf den Zeitabstand dürfte nunmehr in dem Meister Andreas der Vater jener Künstler zu suchen sein, der gewiß nur vorübergehend seinen Aufenthalt in Breslau genommen hatte. Die Vermuthung stützt sich auf folgende Angabe der Görlitzer Rathsannalen (Script. rerum Lusaticarum III, S. 425), wo es zum Jahre 1516 heißt, daß der Rath im Einverständniß mit den Kirchenvätern eine neue Glocke für St. Peter einem Kannengießer von Freiberg angedingt habe, welcher den Guß derselben durch seine zwei Söhne am 26. September d. J. im Parchen jenseits des Frauenthurmes habe ausführen lassen. Sie wog 165 Centner, und von je einem bekamen die Verfertiger 2 Mark Görlitzer Währung. Man ist versucht, die drei Ungenannten für Andreas, Wolf und Oswald Hilger zu halten, welche letztere beide nach anfänglich handwerksmäßigen Leistungen zur wirklichen Künstlerschaft sich werden aufgeschwungen haben.
Im Breslauer Zeughaus befand sich ein Geschütz von 87 Centnern, genannt die alte Sau. Es trug die Inschrift: „Hilf Gott aus Noth, der Junge ist todt.“ Von dem Gießer Michael Heiliger (sic!) aus Meißen, welcher den Guß desselben 1543 vollzog, weiß die Sage Aehnliches zu erzählen, wie von dem Meister der Sünderglocke zu Breslau.