[2] thon Broyle = zum Brühle, hier Nomen proprium; — „der Brühl, mit Gras und Büschen bewachsene tiefe Fläche; bebuschte, tiefe, nasse Sumpfwiese, Sumpflache.“ Weigand, Wörterbuch I 2, 242.[3] Infolge Beschneidung auf der rechten Seite der Urkunde, sind einzelne Worttheile weggefallen; das in Klammern Beigefügte ist Ergänzung derselben.[4] Tegeder. Das Loener Hofrecht gibt für diesen 4 an, die von den Hofgenossen gewählt und von des Amthofes wegen besonders in Eid und Pflicht genommen wurden. Ihnen lag ob, alles bei der Hofsprache anzubringen, wodurch das Recht des Hofes oder der Genossen gekränkt worden. „ Tegeder “, meint Niesert (a. a. O., S. 38), „hießen sie von Teken oder Tegen — ein Zeichen: einer, der etwas aufzeichnet, ein Tegeder.“ Ich vermag dieser Ansicht nicht beizupflichten. Besser wird das Wort mit dem hochdeutschen zeihen (criminari, arguere) zusammengebracht, wovon auch Inzicht = Beschuldigung, Inzichtverfahren = Rügeverfahren. Zeihen lautet niederdeutsch tîhen, tîgen und das davon abzuleitende Substantiv tigeder, tegeder.[5] eynweldich, Adjectiv von niederd. wald, Gewalt: allein gewaltig, mächtig; einweldigen (in das Gut)... immittere in possessionem (Haltaus).[6] Der Ausdruck wird durch Vorführung analoger Stellen, welche zur Gerade gehörige Gegenstände aufzählen, klar werden: golt und silver vngewercht...; geschmiedet gold und silber...; alle silber und golt das gebeuget...; silber und gold so gebogen ...; all eir klenodie tot eirem live der frawen ringe, vmbgehenge ...; hare ( ihre ) silveren und gülden ringe, ook den daer haer man se mede getrouwet heft, item haren gördel, büdel u. dat gelt so darin ist...; dat beste gulden vingerlein ( Ring )...; weibliche kleider und gezierde, fürspan, ringe, fingerlein, heftlein, geselschaft (?), halsband, ketten silbern und gülden, berlen, krenze und berlenbendlein, karellen ( Korallen ) und andre schnüre, die die frawen tragen, silbern gürtel und seiden borten mit golde oder silber beschlagen, pacifical ( gehenkelte Thaler ) so die frawe an ir getragen... (s. diese Stellen bei Grimm, Rechtsalterthümer II, 577–582.); — mer hedde sie gelt, oft buntwerk.. (Loener Hofrecht, Art. 12);... vnuerschmydet gelt, syden want.., (das., Art. 35).
Die Vergleichung des Ausdrucks vngesmedet golt mit den angezogenen Stellen führt fast mit Nothwendigkeit auf die Erklärung durch „gemünztes Gold“, im Gegensatz zu dem zu Schmuck und Kleinodien verarbeiteten.
[7] Im Loener Hofrecht begegnet auch „den houe syn vordel“ (Art. 12) und „dair houes voirdell“. Vordeel = praecipuum, Voraus. Wenn die Frau ein abgesondertes Vermögen besaß, konnte dem überlebenden Manne ein gewisses Voraus zustehen. Einige friesische Rechte, denen sonst das eigentliche Herrgewäte fremd ist, scheinen ein solches Voraus zu gewähren: „item wan einer der eltern mit den kindern verstirbet und die güter zu theile gehen, lebet dann der mann, so gebühret ihm voraus sein brautbett, sein stuhl mit den küssen, darauf soll er seinen besten rock hängen und sothane kleider, damit er ehrlich durchs land gehen mag, dazu sein gewehr und eine dwele ( Tischtuch ), so längst den tisch recket, mit den küssen so bei dem tische auf der bank liegen.“ Vgl. hier und weiter Grimm, a. a. O. S. 576 u. 582.
In unserem Falle ist der Inhalt des als bekannt vorausgesetzten Vordeels nicht angegeben.
[8] Jac. Grimm, Weisthümer III, S. 147. J. Niesert, das Recht des Hofes zu Loen, S. 47.[9] Beilager, Hochzeit.[10] Im weiß und blau gespaltenen Schilde ein blauer halber Adler in der weißen, und ein weißer solcher in der blauen Hälfte; auch hier erscheinen die charakteristischen Knöpfe an den Schwänzen und die Bärte, ganz wie auf unserem Siegel.[11] Ein merkwürdiges Beispiel mittelalterlicher Schraffierung, welche zufälliger Weise mit der bekanntlich erst aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrh. stammenden und erst im 18. Jahrh. allgemeiner verbreiteten Erfindung der bestimmten Bezeichnung der Metalle und Farben übereinstimmt, ist das Siegel des Grafen Bertold von Heiligenberg v. J. 1271, auf welchem die schwarze Stiege (scala santa?) gegittert schraffiert ist im glatten, weißen Felde, wogegen sie auf dem Siegel des Grafen Bertold v. J. 1254 punktiert erscheint. Auf den ältesten Zollern’schen Siegeln sind 2 Felder des schwarz und weiß quadrierten Wappens punktiert, später meist gegittert, seit der Mitte des 14. Jahrh. dagegen häufig nur erhaben u. vertieft graviert. Auf den Castell’schen Siegeln ist das roth und weiß quadrierte Wappen im 13. Jahrh. ebenfalls verschieden schraffiert; z. B. i. J. 1224 sind 2 Felder punktiert und 2 mit schrägen Kreuzen schraffiert; i. J. 1288 2 gegittert mit Punkten; i. J. 1311 schräg gegittert mit Punkten und im 14. Jahrh. meist nur erhaben und vertieft. Letztere Art der Unterscheidung der Tinkturen war im Mittelalter jedenfalls die gewöhnlichste auf allen plastischen heraldischen Darstellungen.[12] umringen, einschließen.[13] Vor diesem Briefe steht eine „Neue und wahrhafte Relation — eine erstaunliche Niderlag von 100000 Tirggen — des großen Einfalls so in den Tirgischen Ländern von denen zwen fürsten Josophat und Stephann Dinghil beschöchen mit ein Bekhumung dreyer großen Vestungen als Zäbelech, Zerbit und Gegändebur mit einer Niderlag von 100000 in Stückhe zerhauter Tirgen, eingeloffen den 2. Juny 1684.“[14] Heffner, die ehemaligen Domherrnhöfe in Würzburg (Archiv d. histor. Vereins für Unterfranken XVI, p. 183 ff.).[15] Handzwehle, Handtuch. Schmeller II, 1176.[16] borschet, borset = wursaten, aus Wursat, einem halbseidenen Stoff, gefertigt. Schm. II, 1003 f.[17] nelkenfarbig.[18] häsen, von Hasenpelz.[19] Taschentuch, Schm. I, 780.[20] gefirnißt.[21] Pokal, Doppelbecher, Schm. II, 456.[22] Becher, Schm. I, 1575.[23] Kännelein, Schm. I, 1253.[24] von Aitstein (mhd. agetstein), Bernstein, Schm. I, 172.[25] Kugel.[26] Knäuel (mhd. kliuwe) Garns.[27] kupfernes Gefäß, Schm. I, 1275.[28] Nachtgeschirr, Grimm, Wbch. V, 129.[29] Schröpfkopf, Schm. I, 1275.[30] Kleines Gefäß, ampulla, Schm. I, 80.[31] Mörser.[32] Stempfel, Schm. II, 815.[33] Schachteln?[34] Tuchach, Tuchwaare, Tuchwerk.[35] Leinlaken, Betttuch, Schm. I, 1417.[36] Dabei wird ein beleuchteter Stern, welcher sich auf einer Stange befindet, gedreht.[37] Sitzungsber. der phil.-hist. Cl. d. kais. Akad. d. W., Wien 1870, 64. Bd., S. 657 ff.[38] Pfeiffer’s Germania, XVI. Jhg., (1871), S. 75.[39] Archiv f. österr. Gesch. 49. Bd., S. 158.[40] Jäger, a. a. O., S. 195 f.[41] zum Eigenthum überlassen.[42] zinspflichtiges Grundstück.[43] Ehegatte.[44] wäre aber (der Fall).[45] veränderte, d. i. mich nicht wieder verheiratete.[46] wieder so, in gleicher Weise.[47] wannen, von wo.[48] außer.[49] denn.[50] bei dem = durch den.[51] Pferde.[52] da, weil.[53] Maulesel.[54] sehr.[55] eigentlich, genau.[56] Dienstag.[57] mügen, mögen, sich befinden; Schm. I. 1576.[58] Theobald von Wolkenstein, ein Sohn Michels, des ältesten Bruders Oswalds I. Er wurde vom Trienter Domkapitel 1444 zum Bischof gewählt und von der Basler Synode bestätigt. Papst Eugen IV. hatte dagegen den Benedictinerabt von S. Lorenzo bei Trient, Namens Benedikt, zum Bischofe ernannt. Nach der Rückkehr Sigmunds nach Tirol (1446) brachte er die beiden Gegenbischöfe dahin, daß sie ihren Ansprüchen entsagten.[59] anstehen, währen.[60] Bauern.[61] Redensart: Es sind Schindeln auf dem Dach, d. h. es sind Leute zugegen, die das, was geredet wird, nicht hören, oder doch nicht verstehen sollen. Schm. II, 430. Wander, Sprichwörterlexicon IV, 184.[62] unverrechnet, ohne zu verrechnen.[63] gestehen (constare), zu stehen kommen, kosten.[64] Mehrwerth, Mehreinnahme, Ueberschuss.[65] Rechnung abzulegen; vgl. Anmerk. 23.[66] Verhandlung, Verabredung.
Dr. Fr.
[67] Nach Lexer, mhd. Wbch.: eine gegen Lohn gefütterte, überwinterte Kuh. (Grimm, Weisth. VI.)
Dr. Fr.
[68] Donnerstag, 20. Juli 1458.[69] Cod. lat. Monac. 466, fol. 208.[70] Herzog Wilhelm von Sachsen.[71] Markgraf Albrecht von Brandenburg.[72] Cod. lat. Monac. 466, fol. 228 s.[73] vulgo „Spuckat“ (Bindfaden), von ital. spago, spaghetto, wie Vendite (Trödelladen) und dergleichen provinzielle Ausdrücke durch den urkundlich nachweisbaren intimen Verkehr zwischen Schlesien und Welschland hier frühzeitig heimisch geworden sind. Der Faden war übrigens dem Briefe in natura beigefügt.[74] Die früheren Urkunden sagen dafür in der Regel „zwei ausgeschnittene (zusammensetzbare) Zettel.“[75] Der Schreiber kann es sich bei dieser Gelegenheit nicht versagen, von den gegenreformatorischen Bestrebungen seiner Zeit einige interessante Belege zu geben. So sagt er zuerst: Descriptionem proelii Hungarici (im 2. Türkenkriege, 1683–99) interim acceperis. Fuimus felices, quod non fuerimus infeliciores. Fuisset autem secuta victoria pulchra, si 6. regimina equitum non recessissent et pugnare renuissent. — Für den Gang der Gegenreformation in Schlesien ist folgendes Postscriptum instructiv: His diebus comedi cum domina capitanea Jauroviensi et Schwidnicensi[A] apud D. V. Cancellarium, ubi data opera incepi discursum de conversione haereticorum in Silesia. Et quid Comitissa? Statim incepit quasi offendi ad omnium risum et ostendere voluit, quid in hoc puncto non posset fieri, quod nobis imaginamur, ex hac ratione, quod cum Nobilibus ibidem valde, suaviter et delicate (auch im Original unterstrichen) procedendum esset, ne laudetur rebellioni.[A] Landeshauptmann der genannten Fürstenthümer war damals Hans Friedrich, Freiherr von Nimptsch. (ebd. XII, S. 60.)[76] In der Orthographie des Originals.[77] Daß die Juweliere von Augsburg auch sonst mit Schlesien in Verbindung gestanden haben, beweist die historische Zeitschrift XIV, S. 418, wo gesagt wird, daß Matthias Hag, „Jubilirer von Augschpurk“, (1597, 6. Dez.) eine Rechnung nach Brieg ausgestellt habe über das, was er an „Silbergeschirr, guldnen Rosen mit Steinen und an Steinen, an ledigen (ungefaßten) Steinen, auch an Halsbanden, Kleinoten, Ketten, GReichstalerürteln“ auf vorherige Bestellung für die Ausstattung Magdalenä, Tochter des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg, verlobter Landgräfin zu Hessen, geliefert habe, was sich auf 30,205 Reichstaler beliefe.[78] Die Belegstellen im Einzelnen s. bei Mithoff: Kunstdenkmäler und Alterthümer im Hannover’schen; Bd. V, 142. VI, 63. 73. 98. 147. 148. 159. 166 und V, 196.[79] Mithoff, a. a. O. VI, 141.[80] Mithoff, a. a. O. VI, 21.[81] a. a. O. VI, 38. —[82] a. a. O. V, 196. —[83] a. a. O. IV, 273.[84] Mittheilungen der C. C. Neue Folge. 5. Bd. (1879), Heft 2. S. LXXV ff.[85] Conc. Germ. Tom. V, 209.[86] sic! vielleicht „Salomon ipsum“.[87] Instoriam circum. Hs.[88] Den Vers würde herstellen: rex, cesar, papa.[89] Diese 4 Zeilen stehen auch (2) im Cod. Wim. Q. 103, f. 327 und (3) im Cod. Lat. Monac. 903, f. 4.[90] nunc 3. quidquid agas 1.[91] cum 3.[92] metuas 2. 3.[93] cum 3.[94] credas 1.[95] Justitias 1. Conspicias 2.[96] dum 2.[97] Nam varias dat 1.[98] vices 1.[99] mineris 2, was vielleicht vorzuziehen ist. In 3 findet sich auch auf dem Vorsatzblatt ein Räthsel, welches aber vielleicht nicht neu ist:
LVX. Filia sum solin et sum sine sole creata: