[16] Ulrich V., bene amatus, geb. 1413, seit 1433 Mitregent seines Bruders Ludwig, dann, seit der Theilung der Grafschaft Württemberg in einen Stuttgarter u. Uracher Theil, 1442 Herr des Stuttgarter oder Neifener Theils bis 8. Jan. 1480. († 1. Sept. 1480.) Bei seinem Rücktritt von der Regierung übergab er sein Land seinem Sohne Eberhard d. J. (geb. 1447). Im Decbr. 1482 überließ dieser es seinem Vetter, dem Grafen Eberhard d. Ä. „im Bart“, der nun Alleinherr der ganzen Grafschaft wurde (seit 1457 Herr des Uracher Theils), 1495 Herzog, † 1496. Vgl. Fr. v. Stälin a. a. O. III, 441, 457 ff. 555 f. 596 ff. 639. 645.[17] Fürstlich Württembergisch Dienerbuch vom IX. bis zum XIX. Jahrh. Herausg. v. Eberh. Emil v. Georgii Georgenau (Stuttgart 1877), S. 14.[18] Vergl. die Abbildung des Wappens in H. Kurz, Gesch. d. deutsch. Lit. I (6. Aufl. Leipzig 1873), S. 747, wonach Niclas v. Wyle auch drei Sterne im Wappenschilde führte.[19] Vgl. Ad. v. Keller, Niclas v. W. Translationen, S. 113 f.[20] Sattler, a. a. O. V, 273.[21] Fr. v. Stälin, a. a. O. III, 596.[22] Fr. v. Stälin III, 763 f. u. 758.[23] Ad. v. Keller, Decameron v. Heinr. Steinhöwel (51. Publ. d. lit. Vereins. Stuttgart 1860), S. 675. H. Kurz, Nicl. v. Wyle, 10. Translat., S. 5.[24] Vgl. über diesen A. v. Keller an dem, Note 22 angeg. O., S. 574 ff. u. Pfeiffer-Bartsch’s Germania, 14. Jahrg. (neue Reihe 2. Jahrg.) 1869, S. 411 f.
Ein Buntdruck aus dem 14. Jahrhundert.
Im St. Georgs-Hospital am Harz befindet sich unter einigen anderen Denkmälern der Vergangenheit eine alte Stola, welche aus einem Stück grober Leinwand gefertigt ist, die ursprünglich offenbar für einen anderen Zweck bestimmt war. Der geringe Werth des Stoffes deutet darauf hin, auf wie untergeordnetem Boden des Gewerbsbetriebes dieses kirchliche Gewandstück entstanden ist. Doch war dieser offenbar Anlaß, daß ein Verfahren der Ausschmückung gewählt wurde, welches es interessanter macht, als manches ähnliche, weit kostbarer ausgestattete. Die Leinwand ist nämlich durch Buntdruck gemustert und zwar in folgender Weise: Inmitten befindet sich ein breiter, schwarzer Streifen, in welchem ein gerader, weißer Stab hinaufsteigt, dessen Kanten an beiden Seiten von schwarzen Linien im Innern des Stabes begleitet werden. In regelmäßigen Abständen setzt der Stab Knoten an, welche um schwarze, ovale Felder rechts und links gleichmäßig hervortreten. Ueber diesen zweigen sich symmetrisch kurze, gebogene Aeste mit hängenden, lilienförmigen Blumen ab, deren Kelch, soweit sich noch erkennen läßt, abwechselnd eine weiße, rothe und gelbe Färbung zeigt. Gleichzeitig setzen sich zu mehrer Belebung der schwarzen Fläche kleine Kleeblätter an die Aeste an, während zu selbem Zwecke von den Außenrändern des Streifens weiße, kleine Kugeln an dünnen Stielen nach innen vorschießen. In kräftigem Rothbraun ausgeführt, begleitet den mittleren Streifen rechts und links ein Rankenwerk mit Blättern, Blumen und eingeflochtenen Löwen. Diese letzteren nun, wie die Blumen an den Ranken, erinnern so sehr an ähnliche Zeichnungen auf den bekannten maurischen Geweben aus dem 13. u. 14. Jhdt., daß ein Zusammenhang zwischen beiden sofort in die Augen springt und auch die Entstehungszeit unseres Druckes nicht zweifelhaft sein kann, — um so mehr, als die Blätter die ebenso bekannte Form der ins Romanische übersetzten griechischen Palmette zeigen.
Man hält am Orte der Aufbewahrung dieses merkwürdigen Denkmales dafür, daß dessen Ornamentierung durch die Schablone hervorgebracht sei. Ein Blick auf den Gegenstand selbst überzeugt aber, daß dieses nicht möglich war, da manche deckende Stücke, wie die Augen der Löwen, ganz ohne Halt und andere so schwach verbunden hätten sein müssen, daß sie beim Ueberfahren mit dem Pinsel sich sogleich würden verbogen haben. Wir haben ohne Zweifel einen Druck vor uns, wol den ältesten bekannten, der im Occident gefertigt worden.
Dresden.
A. von Eye.
Hausordnung für die 12 Chorschüler in der Spitalschule zu Nürnberg vom Jahre 1343.
Item do hebt sich der korschuler regel an.
Nota. der probst[25] sol der korschuler regel alle samstag fruͤe zu tisch lazzen lesen den wochner vnd der probst sol gar eben dorauf merken. welher der regeln niht enhelt[26] den sol er dorvͤmb straffen vnd puͤzzen[27] vnd wer daz,[28] daz dheiner[29] wider die puzz redt, daz sol der probst dem custer vnd dem spitalmeister sagen bey den trewen, die er in dorvͤmb geben hat. die mügen den selben schuler dorvͤmb verkeren,[30] ob sie wellen.
trew Sie süllen gehorsam all sein dem obersten priester vnd irm probst vnd dar nach dem schulmaister, daz sie den geloben gehorsam zu sein an der lernung vnd an andern redlichen sachen vnd sunderlich in die schul zu gen als verr[31] sie mügen vor ire tagczeit on geuerde[32]. vnd der schulmaister sol sie v̈mb sust lernen[33] vnd daz ist darümb gemacht daz frum gaistlich leut gezogen werden, daz sie zu grozzerm gotz dinst kumen mügen vnd dor vmb gibt im der spitalmaister alle cottemmer[34] zwen güldein vnd dar zu süllen sie allzeit eins pflegers vnd der burger gut hilf haben vnd sie süllen darzu fördern.