Grundbesitz war die Quelle der Macht und des Wohlstandes: daher die Gier der schon Mächtigeren nach dessen weiterer Vermehrung, daher die Rodungslust der großen Grundherrschaft. Die Größe des Grundbesitzes aber erforderte wieder die Verfügung über Arbeitskräfte, d. h., da man nicht Lohnarbeiter haben konnte, über abhängige Leute, die als persönlich Unfreie dem Herrenhof selbst dienten oder als Zinspflichtige das Einkommen vermehrten, die üppigere Lebenshaltung sicherten und zu allerlei Diensten Arbeitskräfte stellten, auch zur Erschließung des Wildlandes. Soweit es herrenlos war, machte dieses neben dem eroberten und dem konfiszierten Land den mächtigen, anfangs im Wirtschaftsleben weit voranstehenden Besitz des Königs aus, der aber wieder durch Weiterbegabung die Hauptquelle für den Grundbesitz des Adels und durch Schenkung für den der Kirche war. Das Gut der letzteren nahm der Herrscher freilich zu Zeiten wieder wie Königsgut zur Belehnung anderer in Anspruch, was aber durch neue Schenkungen früher oder später ersetzt wurde. Das Königsland, das sich bald nicht mehr wie früher vermehren konnte, wurde durch jene Verleihungen allmählich stark gemindert. Die Kirche aber erhielt ebenso wie vom König auch von den Herzögen, weiter auch vom Adel überhaupt immer neue Schenkungen. Meist handelte es sich dabei freilich um Wildland, dessen planmäßige Kultivierung die überlieferungsgemäß überlegene Wirtschaftskunst der Kirche am besten verstand. Gerade deswegen wurden die Klöster von Fürsten und Grundherren gefördert, damals also die der Benediktiner. Dazu kam der von der Kirche immer (s. S. [33] f.) angeregte Schenkungs- und Übertragungseifer der Kleinbesitzer. Diese Übertragung von Gütern war übrigens meist eine bedingte, d. h. sie geschah oft unter dem Vorbehalt der Nutznießung auf Lebenszeit. Oft verlieh die Kirche zu Nießbrauch mehr zurück, als sie erhielt. Im ganzen ist für den geistlichen wie übrigens auch für den weltlichen Besitz eine Verstreutheit der Güter (Streubesitz) charakteristisch. Die besitzlosen Abhängigen gebrauchte man zu Arbeitsdiensten, zur Rodung u. a. und setzte sie als Zinsbauern auf Neuland an, wie es auch die weltlichen Grundherren taten. Denn der diesen verliehene Besitz war auch meist Wildland. Seine weitere Vermehrung geschah dann oft auf die oben geschilderte Weise der Abhängigmachung anderer Freien.

So hatte sich denn mittelst der Zusammenfassung größerer Mengen von Grund und Boden die sozial und wirtschaftlich wichtige weltliche und geistliche Grundherrschaft gebildet. Neben dem eigenbewirtschafteten Fronhof bestand sie aus mehreren, dem hofrechtlichen Verband eng oder lose angeschlossenen Zinsgütern, aber auch aus solchen, die außerhalb desselben ausgetan waren. Die Zahl der eigentlichen geschlossenen Grundherrschaften bleibt aber gering gegenüber der Masse der (mehr oder weniger abhängigen) bäuerlichen Wirtschaften. Den Zusammenhang der Grundherrschaft mit der fortschreitenden Kultur mag man daraus erkennen, daß ihr Gebiet in erster Linie die am frühesten kultivierten Lande, der Westen und Süden, vor allem die eigentlich fränkischen Teile sind. Ihre Hauptzeit reicht etwa bis zum Ende des 12. Jahrhunderts. Ihre Bedeutung, die man eine Zeitlang viel zu hoch eingeschätzt hat, liegt einmal in der systematischen Erschließung des Wildlandes, zu der es eben einer Organisation bedurfte, weiter in der Durchführung höherer Wirtschaftsformen, der Einführung von Spezialkulturen und der wirtschaftlichen Erziehung der in der Mehrheit wirtschaftlich immerhin selbständigen bäuerlichen Bevölkerung, die aber von der Grundherrschaft oft auch unbeeinflußt blieb, sodann in der Hebung und Verfeinerung der äußeren Lebenshaltung, wozu eben die größeren Einkünfte die Möglichkeit boten, also auch in einer Förderung der Kunst, endlich in der Übernahme einer Reihe von öffentlichen und Verwaltungsaufgaben, die ihr schon die Karolinger notgedrungen immer mehr überlassen hatten, zu deren Lösung aber auch die schwache Zentralgewalt in einem weiten Reich mit sehr unentwickelten Verkehrsverhältnissen noch nicht fähig war. In letzterer Beziehung kam nun die in karolingischer Zeit immer häufigere, als Entlohnung aufzufassende Verleihung von Hoheitsrechten bedeutsam hinzu, vor allem die der Immunität (s. S. [13]), die zunächst Verbot des Eintrittes der öffentlichen Beamten in ein geistliches, bevorrechtetes Gebiet, weiter Erhebung der öffentlichen Abgaben durch den Immunitätsherrn und Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Insassen des Gebiets bedeutete. Weiter ist dann der Zusammenhang von Grundherrschaft und Lehnswesen wichtig. Viele Lehnsträger wurden durch die erwähnte Erblichkeit der Lehen zu Grundherren; andere Grundherren vermehrten ihren Besitz durch die Lehen. Vor allem aber trug die eingetretene, freilich erst später anerkannte Erblichkeit der zu Lehen gegebenen Ämter, besonders des Grafenamts, dazu bei, daß die damit belehnten Grundherren, deren Macht noch durch die Erlangung der erwähnten Hoheitsrechte und ausgedehnten sonstigen Besitz gehoben wurde, sich schließlich zu Landesherren auswuchsen. Auch die geistlichen Grundherren erhielten durch jene Hoheitsrechte diesen Charakter.

Die mächtigsten, zu kleinen Staaten gewordenen Grundherrschaften haben dann die alten Gaue, die zwar wesentlich geographische Bezirke sind, aber doch eine gewisse Grundlage des öffentlichen Lebens bildeten, beseitigt, völlig etwa mit dem 11. Jahrhundert, wenn auch ihre Namen zum Teil im Volke ziemlich zähe weiterlebten. Anfangs fielen die Grafschaften mit den alten Gauen auch oft zusammen, freilich nur in beschränktem Maße. Wie es keinen Gau und keine Gauversammlung der Freien mehr gab, so war auch die große Masse der Freien nicht mehr der Träger des öffentlichen Lebens. Es herrschte eine auf großen Grundbesitz gestützte Aristokratie, wenn man auch die Macht der staatlichen Gewalt nicht unterschätzen und ebensowenig vergessen darf, daß auch die ländliche Gemeinde nicht ganz bedeutungslos war.

Gewiß hatte die Entwicklung ein gutes Stück alten Lebens vernichtet. Auf der anderen Seite ist aber von einer Vernichtung der kleinen bäuerlichen Besitzer gar keine Rede. Im Gegenteil war die Übertragung des Eigens an Herren oder Kirche und seine Wiedergewinnung gegen Abgaben und Leistungen (Dienste) vielfach nur eine Sicherung vor dem Ruin in der kriegerischen und gewalttätigen Zeit. Gerade auf diesen Zinsbauern beruht auch die eigentlich wirtschaftliche Leistung dieses Zeitabschnittes, freilich unter Führung der Grundherrschaft. Denn an dem Eigenbau der Grundherrschaft ist in dieser älteren Zeit durchweg festzuhalten. Die Zinsbauern – von den »Hörigen«, die Grundzins zahlen, unterscheiden sich oft selbst die persönlich Unfreien, die Kopfzins zahlen, in ihrer Lage nicht – lebten auch in so mannigfach abgestuften Verhältnissen, daß die bevorzugtesten sich von Freien nur wenig unterschieden, zumal die »Freiheit« jetzt wenig bedeutete. »Freie Leiheformen« kommen früh vor. Ferner hielten sich aber auch die eigentlichen Freien in den Alpenländern, in den Marschgebieten der Nordsee, auch in Westfalen, zum Teil von den grundherrlichen Wirtschaftsfortschritten nicht berührt und daher rückständig. Man hat neuerdings auch für andere Gebiete die Minderung der Freien durch die Grundherren bestritten. Die Vermehrung der Lasten war im übrigen durch eine frühe Festlegung derselben mindestens erschwert. Wie angedeutet, kamen sogar persönlich Unfreie durch jenes Austun von Land zu Zinsgütern, verbesserten also ihre Lage. Die besser gestellten Zinsleute aber hoben sich immer mehr und galten schließlich bei freieren Abhängigkeitsverhältnissen als frei. Allmählich geht auch der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit von den Herrenhöfen auf die kleineren Zinsgüter über. Davon werden wir später (S. [94] f.) hören.

Zunächst aber erfüllte die Grundherrschaft, überhaupt die Herrenschicht, jene kulturelle Aufgabe in wirtschaftlicher Beziehung wie in Hinsicht höherer Lebenshaltung. Damit setzt die am Anfang aller höheren Kulturentwicklung stehende soziale Sonderung stärker ein: ihrem Fortschreiten steht wieder das Streben nach Annäherung gegenüber. Die Beeinflussung der großen Menge bleibt freilich gering, und auch innerhalb der Herrenschicht werden die roheren Zustände oft nur durch Einzelheiten ein wenig verfeinert. Die Fortschritte verdankte man im wesentlichen romanischen Einflüssen, auch die wirtschaftlichen, abgesehen natürlich von der gewaltigen Rodungs- und Ausbautätigkeit selbst, einem Hauptverdienst der Grundherrschaft. Es war ein mehr quantitatives Verlangen nach immer neuem Kulturland, und die Kirche wurde diesem Verlangen vor allem dienstbar gemacht. Bei ihr war auch sonst die Führung, vor allem bei den Klöstern, wesentlich, weil sie italienische und westfränkische, also im Grunde antike Überlieferungen in das innere Deutschland verpflanzten. Sie haben vor allem Muster für eine Wirtschaftsorganisation in größerem Maßstabe gegeben, wie einst der große Organisator Kaiser Karl. Unter ihrer Leitung wurde systematisch gerodet, der Körnerbau eifriger gepflegt, der Gemüsebau bereichert, der Gartenbau und die Obstkultur gehoben, ein sorgfältig betriebener Weinbau verbreitet. Der Garten in unserem Sinne, neben dem Baum(Obst)garten der Gemüse-, dann der Heilkräutergarten und damit der Anfang zum Ziergarten, geht recht eigentlich von den Klöstern aus, auch gerade seine regelmäßige Anlage, die allmählich künstlicher wurde. Der Weinbau dehnte sich in karolingischer Zeit schon weiter nach Osten und Nordwesten aus und später selbst in die Koloniallande des Ostens bis ins Ordensland, insbesondere wegen der gottesdienstlichen Verwendung des Weines von den Klöstern eingeführt. Wassermühlen verbreiteten sich durch sie von Westen her; in den klösterlichen Brauhäusern wurde besseres Bier gebraut, dabei der Hopfen (wohl aus Gallien) eingeführt, in den Backhäusern feineres Brot gebacken (schon wegen des Abendmahls, das auch den Wein verlangte). Die Fastenspeise zu gewinnen, legte man Teiche an und pflegte die Fischzucht. Die feinere Kochkunst ist wesentlich klösterlichen Ursprungs, ebenso die bessere Butterbereitung. Besondere Förderung fand die gewerbliche Arbeit, vor allem das Bauwesen (Steinbau), bis hinauf zu künstlerischer Tätigkeit. Die antike Überlieferung führte auch zu Wasserleitungen, und Brückenbauten waren häufig.

Solcher Verdienste, namentlich nach der organisatorischen Seite, entbehrt auch die weltliche Grundherrschaft nicht, wenigstens folgte sie vielfach dem geistlichen Vorbild (Gemüse-, Weinbau u. a.). Die Düngung ward jetzt die Regel – die Dreifelderwirtschaft war es seit langem –, der Wiesenbau verbreitete sich stärker im Zusammenhang mit der Stallfütterung. Die Viehzucht hob sich entsprechend ständig, wenn sie auch im allgemeinen jetzt mehr zurücktrat. Sehr gepflegt wurde die Pferdezucht (für Krieg und Reisen); wegen der Wolle nahm die Grundherrschaft auch die Schafzucht mehr und mehr in die Hand. Die Betriebsformen des Ackerbaus blieben aber, wie noch lange, ziemlich die alten. Im ganzen sind, z. B. bezüglich des Obst- und Gemüsebaues wie der Bevorzugung des Weizenbaues, Unterschiede zwischen dem Westen und Osten noch immer bemerkbar. – Die Kleinwirtschaft stand natürlich hinter der Grundherrschaft zurück, namentlich bezüglich der gartenmäßig angebauten Früchte (Gemüse, Hanf, Flachs, Hopfen, Waid usw.) wie des Weinbaus, der Wiesenkultur, der Viehzucht. Das Schwein blieb das Haupttier des kleinen Mannes; ebenso war die Geflügelzucht wesentlich bäuerlich. Man muß aber bedenken, daß die Zinsbauern doch die eigentlichen Träger des Betriebes der Grundherrschaft waren. Im ganzen kann von einer noch lange dauernden, ziemlich gleichmäßigen Einfachheit des wirtschaftlichen Lebens, das meist wohl gedieh, gesprochen werden.

Und diese Einfachheit zeigen im wesentlichen auch jetzt noch die allgemeinen Lebensverhältnisse, so sehr die Steigerung der Gegensätze auf diesem Gebiet betont werden muß. Das Charakteristische ist das Überwiegen wie die Gemeinsamkeit der landwirtschaftlichen Interessen, entsprechend der naturalwirtschaftlichen Gesamthaltung der Zeit. Damit ist aber nicht jede Bedeutung von Gewerbe und Handel ausgeschlossen[7]. Auch das ländlich-kriegerische Leben bedarf beider. Das Handwerk war größtenteils etwas vorgeschrittene Hausarbeit, besonders die Weberei. In der Grundherrschaft wurde nun die Weberei zu einem größeren Betrieb, dessen Trägerinnen aber die Frauen blieben, und auch sonst entwickelte sich dort eine umfassendere und zum Teil auch durch Arbeitsteilung spezialisierte gewerbliche Tätigkeit, namentlich nach der landwirtschaftlichen Seite hin (Stellmacher, Müller, Bäcker, Brauer, auch Maurer). Der Schwerpunkt der Entwicklung liegt aber nicht bei der Grundherrschaft mit ihrer oft falsch aufgefaßten Organisation, sondern bei den mehr oder weniger selbständig arbeitenden einzelnen Leuten, die, obwohl vielfach zinspflichtig, doch in einem herkömmlich erlernten Gewerbe oder in einer selbsterworbenen Kunstfertigkeit für andere, insbesondere auch für Grundherren, in freier Weise tätig sein konnten. So gab es von altersher Schmiede, insbesondere Waffenschmiede, so Töpfer, Böttcher, Drechsler, Seiler, Gerber und Sattler, so sehr früh jene friesischen Weber. Das höhere Kunstgewerbe, wie Erzguß, Edelmetallbereitung, Malerei, höhere Baukunst, aber auch fremdartige Techniken, wie die Glasbereitung, blieben freilich wesentlich auf die Klöster beschränkt.

Knüpfte schon früh an die nicht an Ort und Stelle zu deckenden Bedürfnisse ein primitiver Handel an, heftete sich dieser früh auch an bestimmte, örtlich spezialisierte Erzeugnisse wie die friesischen Tuche oder an Waffen u. a., so war bei wachsenden Lebensansprüchen der Herrenschicht der Handel mit kostbaren Stoffen, Schmuck und Gerät, prächtigen Rüstungsstücken, feineren Genußmitteln und Gewürzen auch in einem ländlichen Dasein bald notwendig. Neben dem an Versammlungsstätten, bei Festen, an alten Verkehrspunkten früh einsetzenden Markthandel mit den Erzeugnissen der Landwirtschaft, des Hausfleißes oder jener selbständigeren Handwerker entwickelte sich der Handel mit den begehrten Waren der Fremde, des Orients insbesondere, aber auch mit gewissen Rohstoffen des Auslandes immer lebhafter. Er wird auch, abgesehen von gelegentlichen, herumziehenden Händlern, z. B. Mönchen, immer mehr von einer bestimmten Schicht getragen. Es überwiegen zunächst freilich die fremden Händler, die Juden vor allem, die Italiener, im Osten anfangs sogar die Slawen. Aber es gab auch früh einheimische Kaufleute; insbesondere vertrieben die Friesen (s. S. [26]) nicht nur ihre friesischen groben Tuche, sondern vor allem auch die feineren englischen Tuche über die Lande und über See. Nach Osten hin herrschte bald der deutsche Kaufmann, auch nach Norden. Ein wesentlicher Zug des gerade in den Zeiten unentwickeltem Verkehrs ganz unentbehrlichen Kaufmanns ist sein Umherfahren; das gilt zum Teil auch für die verkaufenden Handwerker. Mit dem von den Herren geförderten Zuge in die Städte wurden diese Kaufleute seßhafter, für die Händler mit Fernwaren, die nun zum Teil zu Großhändlern wurden, blieben aber die Fahrten in die Fremde bezeichnend und notwendig, insbesondere in den Seestädten. Alle Welt schätzte auch den Kaufmann; er stand auf der Fahrt in des Königs Schutz, es wurden ihm besondere Privilegien in den Städten verliehen. Freilich war er auch als Gegenstand der Belastung mit Zöllen begehrt, und das ursprünglich königliche Recht der Zollerhebung wurde von den Herren mehr und mehr in Beschlag genommen und in mannigfaltigster Weise ausgebildet.

Am meisten förderte den Handel das Aufkommen eben der Städte, also ständiger Marktorte, mit einer dichteren, ungleichartigen, verschiedene Bedürfnisse entwickelnden Bevölkerung. Auch für jene selbständigeren Handwerker bedeutete der Zug in die Städte eine ganz neue Stufe: die größere Bevölkerung und die höheren Ansprüche förderten das Handwerk innerlich und äußerlich; auf ihm beruhte ja auch ein großer Teil des städtischen Handels. Die äußere Entstehung der Städte ist zu einem guten Teil, ebenso wie im Altertum, an die Burgen (s. S. [49]) anzuknüpfen, vor allem in Sachsen, dem neu in die Entwicklung getretenen Lande. Die unsicheren Zeiten treiben die Leute zu Siedelungen im Umkreise einer schützenden Burg; durch Gewerbe und Handel vermehrt sich die Bevölkerung; der natürlich zunächst dem Herrn der Burg gehörige Ort erhält jenen Marktcharakter. Die anfangs sehr unentwickelte sichernde Befestigung, die sich in den unruhigen Zeiten oft auch in Dörfern (Kirchhöfe) wie bei Klöstern findet, dehnt sich auf den Ort selbst aus. »Burg« bleibt die eigentliche Bezeichnung für das neue Gebilde, wie zahlreiche Städtenamen beweisen; »Bürger« heißen die Einwohner. Ebenso wichtig ist nun aber die Entwicklung aus einem befestigten Dorf heraus, das durch günstige wirtschaftliche Bedingungen, als Salzort z. B., durch die Lage an Flußübergängen, Straßenkreuzungen usw. Bedeutung hatte. Oder die Marktsiedelung gliederte sich an ein Kloster an (wie ja auch Dorfsiedelungen sich früh um Kapellen [Zellen], die Wallfahrtsorte waren, bildeten), so in Hersfeld oder Gandersheim, oder an einen Bischofssitz (Bremen, Magdeburg, Paderborn), vor allem aber an eine königliche Pfalz (Goslar, Dortmund). Letztere wie die Bischofssitze befanden sich im Süden und Westen aber zunächst in den alten Römerstädten, die trotz ihrer Vernachlässigung immerhin Marktorte geblieben waren. Namentlich als Bischofssitze hatten sie besondere Anziehungskraft. Ihr Anlageplan, die rechteckige Castrumsform mit rechtwinklig sich schneidenden Straßen wirkte dann wohl auch auf die älteren Neugründungen von Städten (s. S. [48]). Immerhin handelt es sich im Westen häufig nicht um Gründungen, die übrigens meist neben einer älteren Siedelung erfolgten, sondern um allmähliche Entstehung, und häufiger als ein regelmäßiger Grundplan ist die Unregelmäßigkeit der dörflichen Wohnweise zu erkennen.

Der Mittelpunkt ist immer der Marktplatz. Nach außen charakterisieren die Stadt die Mauern. Bei den Römerstädten waren diese lange vernachlässigt, erst das 9. und 10. Jahrhundert führten zu ihrem Wiederaufbau. Das aus dem Burgcharakter der Stadt hervorgehende weitere bedeutsame Entwickelungsmoment ist nun der Burgfrieden (Königsfrieden); an ihn knüpft der Stadtfrieden, ein die Stadt heraushebender Rechtsumstand, der auch das wirtschaftliche Leben schützt und fördert, vor allem Gewerbe und Handel. Der Königsfrieden ermöglicht erst den Charakter der Stadt als Marktort; er wird auch an Märkte, die ohne Burgenschutz an Verkehrspunkten aufkamen, verliehen. Der Frieden bewirkt auch den Schutz der zuziehenden Unfreien: Stadtluft macht frei. Der Marktcharakter wird immer bedeutungsvoller für die Stadt; ein eigenes kaufmännisches Gewohnheitsrecht bildet sich aus; »mercatores« heißen die Bürger, worunter freilich nicht lediglich Kaufleute von Beruf zu verstehen sind. Zunächst überwiegen überhaupt jene verkaufenden Handwerker. Aber alles bleibt doch in landwirtschaftlichem Bannkreise. Grundbesitz war die erste Bedingung auch für den Bürger, wenngleich sich die Grundbesitzverhältnisse bald eigenartig (Zins an den Grundherrn ohne persönliche Beschränkung) gestalteten. Kaufmann und Handwerker trieben oft auch noch Ackerbau und Viehzucht; die Städte blieben zunächst Ackerbaustädte, und Stadtgemeinde und Landgemeinde unterschieden sich anfangs auch in den Römerstädten nicht. Größerer Verkehr wurde am ehesten durch die kirchliche Bedeutung einer Stadt herbeigeführt. Keineswegs ist sodann die Überwindung der alten Städtefeindlichkeit nur aus den Bedürfnissen höherer Wirtschaft, überhaupt nicht aus der freien Volkskraft herzuleiten, wenigstens nicht vorwiegend. Die Städte sind vielmehr zunächst ein Werk der Herren, aus egoistischen Gewinn- und Machtinteressen heraus sind sie auf dem Boden der Herren gegründet. Denn nicht nur im Osten bei dessen beginnender Kolonisation, sondern auch im Westen sind schon im 12. und namentlich im 13. Jahrhundert Städte durch weltliche und geistliche Fürsten planmäßig gegründet worden. Bei der eifrigen Ausbau- und Rodungstätigkeit hatte man übrigens auch schon Dörfer nach einem gewissen Schema gegründet, die regelmäßigen Reihendörfer rechts und links der Straße mit dem Ackerstreifen dahinter (Wald- oder Hagenhufen), wenn auch das unregelmäßige Haufendorf das Gewöhnliche blieb. Die regelmäßige Anlage von Dorf und Stadt wird dann im Osten die Regel. Von den Herren wurden die Städte auch sonst gefördert, der Zuzug in sie oft künstlich herbeigeführt, Marktprivilegien erworben, Befestigungen ausgeführt, Kaufstätten errichtet, Verwaltungseinrichtungen getroffen. Die Marktverwaltung ging dann freilich früh an den aufkommenden städtischen Rat (s. S. [99]) über.