Dasselbe gilt von der zur Askese gesteigerten Frömmigkeit, die damals viele Menschen ergriff. Auch die Askese sollte der Bändigung der natürlichen Leidenschaften dienen, aber war doch selbst ein Erzeugnis fanatischer Hingabe. Der Durchschnitt der Deutschen lebte nur in einem äußerlich erfaßten Christentum; es hielt sich z. T. noch das reine Heidentum, so in Sachsen; man hat noch im 11. Jahrhundert Spuren von Baumkult, von Verehrung heiliger Steine. Auf der anderen Seite hatte aber die Jenseitsrichtung des Christentums allmählich weitere Kreise gemütlich erfaßt, wie es schon die Ergänzung der Geistlichen z. T. voraussetzt. Diese Hingabe nahm seit dem 9. Jahrhundert eben jene jugendlich-leidenschaftliche Form an. Eine von der älteren orientalisch-antiken Askese verschiedene naiv-massive Art derselben griff ansteckend um sich. Es war die erste Stufe einer tieferen Annahme eines neuen Glaubens, aber doch auch noch äußerlich; es war das Streben, Frömmigkeit so kräftig-grell zum Ausdruck zu bringen, als es der Kraft und Naivität des damaligen Menschen entsprach. Dieser übrigens wieder erst von Westen kommende Geist spornte im 10. Jahrhundert vor allem die Klostergeistlichen zu immer schärferer asketischer Betätigung, zu Bußübungen und peinvollen Entsagungen an: aber er veranlaßte auch immer mehr Leute, der Welt zu entsagen und in ein Kloster zu treten. Ja, auch unter der großen Masse der Laien verbreitete sich zum Teil asketischer Geist, ein Aufsichnehmen besonderer Fasten und Bußübungen, geschlechtlicher Enthaltsamkeit. Besonders charakteristisch wird die Klausner- und Klausnerinnenmode, die gegen das Jahr 1000 sehr zunahm, namentlich in Lothringen, aber auch z. B. in der Nähe St. Gallens. Es ist kein Zufall, daß gerade Frauen sich diesem Geist zahlreich und mit besonderer Wärme hingaben. Die gemütliche Seite des Christentums hat schon früh auf die Frauen am meisten gewirkt, und in der Zeit der Christianisierung mag manche Frau ihren Gatten dem Heidentum abspenstig gemacht haben, wie schon die Burgunderin Chrodechilde den Frankenkönig Chlodwig. Frauen und Geistliche wurden früh Bundesgenossen. Nicht nur von den vornehmen Frauen gilt das, wie uns so viele Beispiele aus der sächsischen Zeit beweisen, sondern auch von den niederen. Eben die Klausnerinnen zeigen den Einfluß, den nun die asketische Bewegung auf sie gewann, wie auch von den 300 Klöstern, die es zu Beginn des 10. Jahrhunderts in Deutschland gab, ein erheblicher Teil, ein Viertel, auf Frauenklöster kam.

Aber diese ganze Bußstimmung hat für den großen Durchschnitt der hohen und niederen Laien wenig zu besagen, trotz der häufigen Bewunderung solcher Vorbilder. Und auch sonst ist von einer tieferen inneren Umwandlung der Gesamtheit doch nur in den Anfängen zu sprechen. Es mußte ja freilich auch in der Masse nachwirken, daß der irdische Besitz, daß die natürlichen Freuden des Lebens in ihrem Wert nunmehr erniedrigt waren; es mußte die nunmehrige sittliche Weihe der Arbeit, die ja durch das bäuerliche Dasein in Wirklichkeit schon die größte Bedeutung erlangt hatte, die Anschauungen der Menschen stark befruchten; das Evangelium der Nächstenliebe, etwas ganz Neues, mußte einen tieferen Wandel des Denkens und Fühlens herbeiführen. Aber alles das wirkte doch nur allmählich. Rascher trug die Kirche dazu bei, die alte Hochhaltung der persönlichen Freiheit zu mindern, und wenn sie schon durch die Organisationsformen ihres Besitzes die Ausbildung der Abhängigkeitsverhältnisse gefördert hatte, wenn sie dann dadurch, daß die Hingabe des Besitzes an die Kirche, die Stellung unter ihren Schutz als etwas Verdienstliches angesehen wurde, die Zahl der sich ihrer Freiheit begebenden stark vermehrte, so begünstigte sie damit eine Entwicklung, die sich überhaupt seit längerer Zeit vorbereitet und durchgesetzt hatte. Ohne tiefere Beeinflussung durch die Kirche blieb endlich zunächst noch das eigentliche Geistesleben, die Denkarbeit der Menschen. Die Bekanntschaft mit der fremden Welt der gottesdienstlichen Formen, des Inhalts des Evangeliums, der Heiligengeschichte erweiterte natürlich etwas den geistigen Gesichtskreis; die elementaren christlichen Grundlehren vermittelten auch eine ganz andere Art des Denkens: aber von einem Verständnis für das Denk- und Lehrsystem der Kirche, in das die geistlich gewordenen Volksgenossen freilich mittelst der kirchlichen Schulung und später mit Hilfe der Romanen mit immer größerer Hingabe eindrangen, konnte keine Rede sein.

Vielmehr zeigt auch das geistige Leben der Deutschen vom 9. bis zum 11. Jahrhundert durchaus das Gepräge der Eigenart. Vom Standpunkt der Weltkultur aus sieht man nur die mühsame, unendlich lange dauernde Schule, die die Deutschen, zunächst die geistig führende Geistlichkeit, nunmehr in der fremden Bildung durchmachten. Man sieht nur den Tiefstand, sogar die Bildungsfeindlichkeit der großen Masse der Laien und das Bildungsmonopol der oft auch nur in geistigen Niederungen bleibenden, ein unklassisches »Mönchslatein« handhabenden Geistlichkeit. Man sieht meist nicht das freilich immer mehr gestörte eigenartige nationale Geistesleben, aus dem doch wieder das Beste an der später erblühenden Kunstdichtung entsprang. Das Unheilvolle war eben die Kluft zwischen der auf die Antike gegründeten höheren Bildung, deren Träger, ebenso wie auf dem Gebiet der Kunst, nach Karl d. Gr. nicht mehr der Hof, sondern lediglich die Geistlichkeit an den Bischofssitzen wie in den Klöstern war, und dem Geistesleben des Volkes, dessen Schöpfungen von den Bildungsträgern tief verachtet waren und darum auch bei den höheren Laien immer mehr an Achtung verloren. Noch lebten im Volke die alten Gesänge, neue in diesem Geist kamen hinzu. Den alten Sänger der Vorzeit und der fränkischen Zeit hat nun der Spielmann abgelöst, der auch die Zeitereignisse in dichterischer Form mitteilte und in die abgeschlossene ländliche Welt des Deutschen allerlei neue Kunde brachte, ebenso wie andere Fremde, der Krämer, der Bote, der Mönch, die, unbeschadet alter Gastlichkeit, gerade deshalb besonders willkommen sind, weil man von ihnen Neuigkeiten erwartete. Mit den Spielleuten mischten sich die Gaukler, die joculatores, die Nachkommen der fahrenden Leute aus dem römischen Reiche, und manch verkommener Kleriker. Durch letztere war wohl auch der der Kirchenpoesie entstammende romanische Reim schließlich die stehende äußere Form der Dichtung geworden. Schwänke und Lügendichtungen, auch allerlei, vielleicht früh die Geistlichkeit verhöhnende, derbe Geschichten wurden von diesen Spielleuten gepflegt und behagten den Hörern. So kam es denn früh zu einer Bekämpfung dieser Volksdichtung durch die Geistlichkeit. Um den »unzüchtigen oder mindestens eitlen Sang der Laien zu verdrängen«, schrieb im 9. Jahrhundert der Mönch Otfried von Weißenburg sein Evangelienbuch; aber das deutsche Gewand dieser geistlichen Reimdichtung zeigt ebenso wie die noch alliterierenden Kunstdichtungen der altsächsischen »Genesis«, des niedersächsischen »Heliand«, des oberdeutschen »Muspilli«, daß die Geistlichen doch auch schon früh die nationale Sprache benutzten, um im Sinne der Kirche, in deren Dienst man überhaupt alles zu stellen suchte, auf das Volk zu wirken oder durch heimische Sänger wirken zu lassen. Andererseits bedeutet diese nationale Färbung doch wieder eine erste Annäherung der Kultur an das Volkstum. Der alte Heldensang, der nach Karl d. Gr. lediglich unter dem Gesichtspunkt des Heidnischen von der Kirche bekämpft wurde, hielt sich am längsten wieder in Sachsen: hier sagte und sang man noch lange von Dietrich von Bern und Ermanrich. Aber im ganzen wird er immer mehr zur Volkskost, bis er im 12. Jahrhundert, wohl unter dem Einfluß der neuen weltlichen romanischen Dichtung, auch in vornehmeren Kreisen wieder Boden gewann. Im übrigen werden solche alten Gesänge auch von Leuten aus dem Volke selbst vorgetragen sein, und ebenso erzählte man sich sonst alte Sagen und Märchen, Tierfabeln u. dgl. oder pflegte überkommenes Rätselgut und Spruchweisheit. Natürlich blühte der mit Tanz verbundene Volksgesang weiter, bei dem meist einer vorsang und die Menge nur beim Refrain einfiel.

Den geistigen Gesichtskreis des Volkes, der sonst im einem durchaus mit der Natur verbundenen, auf alter Erfahrung und Überlieferung fußenden Arbeitsleben unter der naiven Vorstellung einer Belebtheit der Natur mit guten und bösen Wesen beschlossen war – ein gemütliches Verhältnis hatte man insbesondere auch zur Tierwelt, vor allem zur Vogelwelt –, mag man niedrig nennen. Das gilt auch von den niederen Geistlichen, die bei ihrer äußerst notdürftigen Bildung sich geistig kaum von der übrigen Masse, mit der sie in volkstümlicher Weise lebten, unterschieden. Aber auch der Gesichtskreis der höheren Laienwelt war ziemlich derselbe, nur daß sich die Interessen der Großen auch auf Machtfragen, auf Einzelheiten der Verwaltung und wie die der übrigen Herren auf kriegerische Dinge, wenigstens kriegerische Ausbildung und Übung, und auf die Jagd als Hauptunterhaltung erstreckten. Diese wurde mehr und mehr ein Vorrecht der Herren, die ihrer Jagdleidenschaft auch dann huldigten, wenn sie geistlichen Standes geworden waren und hohe Kirchenämter bekleideten.

Ein wichtiges Gebiet war damals noch ein gemeinsames Geistesgut der Hohen und Niederen, das Recht, dessen Lebendigkeit und Volkstümlichkeit wiederum ein Zeugnis der Bewahrung der Eigenart ist. Es war Stammesrecht, aus altem Herkommen erwachsen. Je nach der Entwicklung hatte sich nacheinander eine Kodifikation desselben ergeben (vgl. S. [14]), aber die fremde Sprache und Schrift machten einen volkstümlichen Gebrauch der Rechtsbücher selbst unmöglich. Wo man eine bestimmte Entscheidung nötig hatte, gab ein Mann geistlicher Bildung in einem Kloster oder an einem Herrensitz Auskunft: denn Handschriften der Rechtsbücher liefen genug umher. Es scheint aber, als ob im 10. Jahrhundert ein Teil der vornehmeren Laien soweit der lateinischen Schulbildung teilhaftig wurde, daß man gerade die Rechtsbücher lesen konnte. Im Volk lebte die Rechtskenntnis durch Überlieferung weiter, ja das Volk wirkte wie in der Vorzeit auch rechtsbildend und rechtsschöpferisch, vor allem in seinen ländlichen Gemeindegerichten. Noch lebte auch die volkstümliche Organisation der Hundertschaftsgerichte. Die Entwicklung der Zustände machte im übrigen manche Weiterbildung des Rechtes erforderlich: so bezüglich der Verhältnisse der zahlreichen Abhängigen, bei denen bald ein Streben nach aufwärts einsetzte. Bei der Ausübung der Rechtspflege war ja schon seit der fränkischen Zeit das Volk, das in den Hundertschaftsgerichten die Urteilsfinder, die Schöffen, stellte, durch die wachsende Macht des leitenden Richters, des vom König eingesetzten Grafen, der den gewählten Volksrichter allmählich verdrängte, einigermaßen beschränkt. Jetzt mochten den Richter auch schon hier und da aus dem kanonischen Recht stammende römische Rechtsanschauungen beeinflussen, wie es z. B. die strengeren Strafen zeigen. Im ganzen aber bleibt es bei einer lebendigen Anteilnahme des Volkes.

Weiter bestätigt die Namenwelt, daß die alte Eigenart durchaus weiter lebte, sich freilich nicht mehr in Neuschöpfungen betätigte. Die germanische, überaus reiche, vor allem die Kampfes- und Kriegsfreude widerspiegelnde Namenwelt ragt noch in die jetzige Zeit, bis ins 12. Jahrhundert, kraftvoll hinein. Ja, die naturgemäß mit dem Christentum einströmenden fremden Namen (insbesondere Heiligennamen), die zuerst unter dem hohen Klerus und bei den geistlichen Frauen auftreten, gehen im 10. und 11. Jahrhundert wieder zurück.

Auch das soziale Leben hält sich im ganzen von Beeinflussung durch die fremde Kultur frei. Jene frühzeitlichen Zustände, die vielfach denjenigen bei anderen primitiven Völkern entsprachen, entwickeln sich nun langsam und ziemlich ungestört weiter. Das Familienleben zeigt noch das alte Gefüge, wenn auch die Bedeutung der Sippe stark geschwunden ist; so traten, wenn auch nicht bei allen Stämmen gleichmäßig, die Sippensiedelungen vor den nur örtlich verbundenen Siedelungsgenossenschaften zurück. Der Hausvater herrscht mit alter Gewalt; in niederen Kreisen ist die Frau noch oft Arbeitstier; selbst in höheren muß sie gelegentlich Züchtigungen erdulden. Sentimentale Gefühle walten bei der Eheschließung nicht, wie andererseits keine Weichheit den Kindern gegenüber besteht und in sächsischen Gegenden noch im 11. Jahrhundert Mißgeburten gelegentlich getötet werden. Die Ehe kam durch lange Verhandlungen der beiderseitigen Familienvertreter zustande; äußere, praktische, materielle Gründe sind, wie noch viel später, entscheidend. Mehr und mehr ist dank der Einwirkung der Kirche die Einwilligung der Braut erforderlich geworden. Die kirchliche Einsegnung dringt nur langsam durch und ist noch viel später nicht völlig allgemein. Frauenraub ist jetzt ein strafwürdiges Verbrechen. Das Eheleben verläuft in unbefangener Naturwüchsigkeit. Von einer besonderen Keuschheit ist jetzt noch weniger die Rede als früher, zumal nunmehr die Geistlichen häufig die Verführer spielten. Untreue war nicht nur bei den Männern, sondern auch bei den Frauen häufig. Wohlhabende Grundherren hielten auch ungehindert Beischläferinnen. Aus den unehelichen Kindern mochte sich vielfach die Geistlichkeit ergänzen. Eigentliche Sittenlosigkeit herrscht auch im Westen jetzt weit weniger als zu fränkischer Zeit, am wenigsten sonst in Sachsen, wo auch die frühere Achtung vor Geist und Gemüt der Frauen noch am lebendigsten erhalten ist.

Unverkennbar tritt im sozialen Leben die Stärke des deutschen genossenschaftlichen Geistes hervor. Sie zeigen vor allem seit uralter Zeit die Gilden, die sich vielleicht aus den germanischen Geschlechtsverbänden entwickelt, von ihnen als wichtigen Kern des Zusammenlebens die Opfergelage – daher die Bedeutung der Gelage in späterer Zeit – übernommen haben und wie ein familiärer Verband eine feste Schutzgemeinschaft für den einzelnen in allen Verhältnissen bildeten, durch Eidschwur zusammengehalten, später christlich gefärbt und den christlichen Brüderschaften angenähert. Sie zeigt ferner die nach Schwinden der Sippensiedelungen eintretende nachbarschaftliche natürliche Organisation mit ihren wirtschaftlichen Grundlagen und Zielen, sie zeigt die größere Markgenossenschaft. Ebenso tritt aber auch das scheinbare Widerspiel dieses Geistes hervor, der Individualismus. Er ist es, der staatlicher Zusammenfassung, der Bildung einer straffen Zentralgewalt noch immer widerstrebt. Nicht nur das Fürsichleben der Stämme ist dafür bezeichnend, sondern vor allem die egoistische Machtgier der einzelnen Großen, die trotz Karls d. Gr. Einschreiten später immer aufs neue den Königen und in den Stammesgebieten wieder den Herzögen widerstanden.

Noch war auch das alte Machtmittel der einzelnen Großen lebendig, die Gefolgschaft, gestützt auf die für die germanische Sittlichkeit bezeichnende Mannentreue, die später noch die Epik der Spielleute feiert. Wie sich in den Kämpfen der Frühzeit immer nur die einzelnen Führer mit ihren Gefolgschaften als Hauptpersonen, ihre Stämme und Völker nur nebenbei gegenüberstanden, wie dann in der Heldensage der Gegensatz zwischen Goten und Römern völlig zurücktritt vor der Geschichte des einzelnen Helden mit seinen Getreuen, also vor allem Dietrichs von Bern (Theodorichs), so ist es vielfach noch jetzt. Jene Gefolgschaft hat aber nunmehr, wie schon seit fränkischer Zeit, neue Formen angenommen; sie steckt in der (so seit dem 8. Jahrhundert mit einem keltischen Wort bezeichneten) Vasallität, für die wieder die gallische Kommentation (s. S. [13]), die Ergebung von unfreien, landlosen und schutzbedürftigen Leuten in den Schutz eines Mächtigen, vor allem zum Dienst in Not und Krieg, eine Vorstufe gebildet hatte. Diese Klasse der Vasallen wurde immer zahlreicher, ergänzte sich auch immer stärker aus Freien und bildete nicht nur die Umgebung des Königs, sondern auch die anderer Großer. Sie waren durch eine formelle Bindung (Treueid seit Mitte des 8. Jahrhunderts) vor allem zum Kriegsdienst verpflichtet, weshalb auch die geistlichen Organisationen Vasallen an sich fesselten. Da der Landbesitz durch die Ausbildung des Sondereigens die Grundlage des Daseins, seine Erträge die Hauptform des Unterhalts darstellten, war die Übergabe von Grund und Boden zur Nutzung die natürliche Entlohnung. Das Austun von Land auf Zeit gegen Abgaben hatte zuerst die Kirche für ihren wachsenden Grundbesitz in der Form der römischen Precarei angewandt. Bei der Belehnung der Vasallen fielen aber die Abgaben fort: es war bloße Guttat, und so hieß das Lehen Benefizium. Bald gewann nun diese Belehnung dauernden, erblichen Charakter, und dies reizte immer mehr Leute zum Eintritt in die Vasallität an. So entsteht aus der Verbindung von Vasallität und Benefizialwesen das Lehnswesen, das zunächst nur der Schaffung eines Kriegs-(Reiter-)heeres diente – wie der König Land an Große verlieh, so verliehen diese es wieder an niedrigere Freie, um Reiter zu erhalten –, das aber schließlich alle öffentlichen Verhältnisse im Mittelalter tiefgehend beeinflußte (s. S. [105]). Neben dem Kriegsdienst lag den Vasallen nämlich früh die Versehung von Ämtern ob, wie schon im germanischen Gefolge gewisse Verrichtungen verteilt gewesen sein werden, und die Entlohnung erfolgte ebenfalls durch Benefizium. Aus der tatsächlichen, nicht rechtlichen Erblichkeit der Benefizien ergab sich schließlich eine Erblichkeit der Ämter, schon gegen Ende der Karolingerperiode (s. S. [42]).

Die ganze Erscheinung ist nun aber bezeichnend für das zielbewußte Macht- und Besitzstreben einer aristokratischen Schicht, die sich ebenfalls schon seit fränkischer Zeit über die Masse der Volksfreien erhoben hatte. Diese Heraushebung eines Adels ist eine natürliche Entwicklung bei den meisten Völkern, und wenn sie bei den Sachsen aus bestimmten Gründen schon vor alters eingetreten war, so ist dieser Vorgang für die Franken und die ihnen angegliederten Stämme wieder nur ein Beweis der selbständigen Eigenentwicklung auf Grund der fortschreitenden wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse: die Erscheinung trat daher noch später bei den Nordgermanen ein. Der Vorgang geht naturgemäß Hand in Hand mit einer Herabdrückung der Freien mit mäßigem Grundbesitz. Noch zu Beginn der fränkischen Zeit und später bildeten diese die große mittlere Masse, auf denen das öffentliche, das soziale Leben, der Kriegsdienst im wesentlichen ruhten. Über ihnen eine kleine Klasse von Großen, die durch Beute, durch Tapferkeit oder Klugheit, durch altes Ansehen in den Wanderungszeiten Macht erworben hatten und vom König aus dem eroberten Land umfassender beschenkt worden waren. Unter den Freien wieder eine größere Menge Unfreier, vielfach Romanen und Kelten. Ähnlich waren die Verhältnisse noch viel später in den innerdeutschen Gebieten, bei den Alemannen, Bayern usw., wo die Freien mit kleinem Besitz noch lange in den Volksversammlungen in alter Weise zusammenkamen, überhaupt den Ausschlag gaben. Aber gerade in den eroberten Landen, im Frankenreich, hatte schon eine mit dem Eroberungsgeist einzelner und den auch weiterhin kriegerischen Zeiten zusammenhängende Umwälzung eingesetzt. Wir sahen bereits (S. [16]), wie hier ein neuer Dienstadel Freie in Abhängigkeit brachte, oft durch Mißbrauch der amtlichen Gewalt, wie diese dann auch von selbst sich oft in ein Schutzverhältnis begaben und ihren Besitz als Lehnsgut unter bestimmten Verpflichtungen wiedererhielten. Die Entwicklung, die übrigens noch ganz in den Anfängen war, ging in karolingischer Zeit weiter: schon Karl d. Gr., der sich auf den neuen Adel für Krieg und Verwaltung stützen mußte, konnte nur gelegentlich offene Übergriffe strafen und kämpfte vergeblich gegen das System, mittelst dessen etwa der Graf den Freien, der ohnehin in den kriegerischen Zeiten durch die Heerespflicht (Reiterausrüstung, da das Heer immer mehr zum Reiterheer wurde), durch häufige Naturalverpflegung von Großen, durch den Zehnten der Kirche bedrückt war, durch schikanöse Anwendung des Heeresbannes u. dgl. ruinierte oder in Abhängigkeit brachte. Die persönliche Freiheit galt auch immer weniger; wichtiger war der Landbesitz, selbst wenn er belastet war; auch sonst versprach das Abhängigkeitsverhältnis Vorteile. Am leichtesten aber begab man sich in den meist bequemen Schutz der seligmachenden Kirche, deren steigender Grundbesitz auch immer mehr der Bewirtschaftung durch Zinsbauern bedurfte. Der Vorgang kommt in karolingischer Zeit keineswegs zum Abschluß, darf überhaupt in seiner Bedeutung und Ausdehnung nicht, wie lange, überschätzt werden.